Prinzip: Ganz gleich, ob es sich um Zinszahlungen, Dividenden oder um realisierte Kursgewinne handelt: Die Geldinstitute müssen davon ab 2009 pauschal 25 Prozent einbehalten und an den Fiskus abführen. Hinzu kommen der
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – insgesamt kann die Belastung so auf bis zu rund 28 Prozent steigen.
Bei Zins-Einnahmen ist das gut für alle, deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Wer darunter liegt, geht im Vergleich zu früher auch nicht schlechter aus.

Theoretisch, zumindest.

Den wer neben seinen Zinseinnahmen noch Dividenden erhält oder ab und an Gewinne beim Verkauf von Aktien macht, schneidet ab 2009 oft schlechter ab. Denn: Bei Aktien entfällt das bisherige Halbeinkünfteverfahren, bei dem nur die Hälfte der Dividende der Besteuerung unterlag. Ebenso entfallen Spekulationsfrist und Freigrenze.

Sparer-Pauschbetrag: Der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale werden ab 2009 zum sogenannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/verheiratet) zusammengefasst. Dieser gilt dann für alle Erträge, also auch für in- und ausländische Dividenden und für Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind auch die Werbungskosten abgegolten!
Die Reise zur Hauptversammlung oder die Fahrt zur Hauptstelle der Bank anlässlich einer Geldinvestition können also nicht mehr als Reisekosten abgesetzt werden.

Altbestände: Für Aktien und Fonds, die bis Ende 2008 gekauft wurden, besteht Bestandsschutz. Sie können nach Ablauf der Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei verkauft werden. Bei Zertifikaten dagegen gilt: Bei Kauf nach dem 14. März 2007 und Verkauf nach dem 30. Juni 2009 unterliegt
ein Gewinn der Abgeltungsteuer.

Unter 25 Prozent: Sparer und Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent können ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Abgeltungsteuer verrechnen lassen. Das heißt: Den zu hoch angesetzten Teil der Abgeltungssteuer bekommt man zurück, oder, wenn man Steuer nachzahlen muss, wird er verrechnet.

Beim Verlustabzug gibt es diverse Neuregelungen. Aber das ist ein Thema für sich.