Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist heute nicht mehr gleichbedeutend mit der klassischen Rente. Gerade in letzter Zeit erfährt der Bürger, dass die Rente nicht mehr ausreicht ist, um eine Altersvorsorge zu sein.
Altersvorsorge mit Fonds
Die eigene Altersvorsorge mit Fonds zu betreiben ist eine kostengünstige und viel versprechende Alternative zu herkömmlichen Rentenversicherungen. Gerade Aktienfonds konnten in der Vergangenheit deutlich bessere Renditen erzielen, als das mit einem Sparbuch, einem Bausparvertrag oder Anleihen möglich gewesen wäre.
Es sei vornweg gesagt, das die Altersvorsorge mit Fonds einige Zeit, Wissen und Recherchearbeit erfordert. Die private Altersvorsorge sollte allgemein zu wichtig sein, um Entscheidungen auf Basis einer einzigen Quelle oder weniger Minuten investierter Zeit zu fällen. Bei einem Anlagehorizont von 20, 30 oder 40 Jahren kann ein Prozent leichtsinnig verschenkte Rendite bereits einige tausend Euro Verlust bedeuten. Es gilt also beim Thema Altersvorsorge mit Fonds die nötige Sorgfalt walten zu lassen.
Zunächst sollte das persönliche Risikoempfinden, der individuelle Anlagehorizont und die verfügbaren Mittel geprüft werden. Möchten sie einen Fondssparplan besparen oder lieber einmalig eine bestimmt Summe investieren?
Haben sie sich für ihre Altersvorsorge Strategie entschieden, geht es an die Auswahl geeigneter Produkte. Eine Altersvorsorge mit Fonds sollte immer um einen global investierenden Fonds mit geringer Wertschwankung erfolgen. Ein Klassiker ist zum Beispiel der Templeton Growth Fund.
Ist der Basiswert für das Depot gewählt, können sie nach interessanten Ergänzungen Ausschau halten. Hierbei gilt es zu beachten, das kurzfristige Trends wie die Nanotechnologie für die Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind. Wie viele Fonds sie für ihre Altersvorsorge auswählen bleibt natürlich ihnen selbst überlassen, vermeiden sie es jedoch sich zu verzetteln. Es nützt ihnen nichts, wenn sie in jeder einzelnen Aktie dreifach investiert sind.
Beachten sie weiterhin, dass spekulative Fonds mit Anlagegebieten wie den Emerging Markets höchstens als Beimischung für das Depot geeignet sind. Unter Beimischungen versteht man in der Regel weniger als zehn Prozent des gesamten Depotwerts.
Rentenfonds sollten sie kritisch betrachten, auch wenn diese Produkte oftmals als vermeintlich sicherer Hafen angepriesen werden. Zum einen investieren die erfolgreichen Rentenfonds nicht selten auch einen beträchtlichen Anteil ihres Volumens in Aktien, zum anderen ist die Direktanlage in Rentenpapiere wie zum Beispiel Bundeswertpapiere oftmals attraktiver und kostengünstiger.
Haben sie ihr Depot zusammengestellt, gilt es die Nerven zu behalten. Drehen sie sich nicht wie eine Fahne im Wind, wenn die Börsen einmal schlecht laufen. Gerade Aktienfonds sind nur als langfristige Anlage geeignet.
Ist ihnen die Auswahl, Betreuung und das Risiko einer selbst betriebenen Altersvorsorge mit Fonds zu hoch, bieten Riester Fonds eine interessante Alternative. Riester Renten Verträge können auch fondsgebunden abgeschlossen werden. Hier kann der Anleger einerseits steuerliche Vorteile und attraktive staatliche Förderungen generieren, andererseits übernehmen dann Profis die Fondsauswahl für sie. Beachten sie jedoch, dass Riester Renten Verträge Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren und in der Regel auch Ausgabeaufschläge mit sich führen.
Rürup Rente
Wer sich darauf verlässt, dass die ihm gemäß Generationenvertrag zustehende Altersrente beim Eintritt in das Rentenalter ausreichen wird, ist schlecht informiert. Seit Jahren schon weisen Politiker, Verbraucherzentralen, Versicherungen, Banken und nicht zuletzt die Presse darauf hin, dass eine private Altersvorsorge unverzichtbar ist, wenn man nicht im Alter nur noch vom Existenzminimum leben möchte.
Dass die seinerzeit von Minister Blüm als sicher eingestuften Renten keineswegs mehr sicher sind, hat den Staat dazu veranlasst, die private Altersvorsorge zumindest zu fördern. Dafür existieren verschiedene Vorsorge-Modelle, zu denen Banken, Versicherungen und Fonds spezielle Angebote offerieren. Eine Variante ist die so genannte Rürup-Rente, welche jedoch noch nicht auf das erwartete Interesse stößt. Deshalb wurde beschlossen, dass die hierauf eingezahlten Sparbeiträge sich rückwirkend zum 01.01.2006 stärker steuermindernd auswirken.
Da Selbständige und Freiberufler weder Riester-Rentenversicherungsverträge abschließen können noch eine betriebliche Altersvorsorge zu erwarten haben, gehören sie zur speziellen Zielgruppe für die Rürup-Rente. Diese ist eine Privat-Rente mit Steuervorteil, welche nach dem Modell der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert ist. Bei den dazu angebotenen Tarifen handelt es sich um konventionelle oder fondsgebundene Varianten, welche nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung funktionieren. Demnach wirken sich die in der Ansparphase eingezahlten Beträge steuermindernd aus, dafür werden die in der Rentenphase erhaltenen Auszahlungen versteuert. Seit 2005 können 60 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben angesetzt werden, wobei sich der Satz jährlich um 2 % erhöht, bis die Beiträge 2025 voll geltend gemacht werden können. Das während der Ansparphase angesammelte Kapital bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unantastbar, wird dem Vermögen nicht zugerechnet und darf auch nicht gepfändet werden.
Die Rürup Rente
steht auch Angestellten offen, die mit Hilfe des neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrages Reserven fürs Alter aufbauen wollen. Höhe und Einzahlintervalle können dabei individuell bestimmt werden. Verschiedene Kriterien - besonders aber der jeweilige persönliche Steuersatz - entscheiden über die Höhe des Steuervorteils. Für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte gilt allerdings, dass der anteilige Höchstbetrag von 12.000 ? nicht nur um den Arbeitgeberanteil, sondern auch um den steuerlich anzusetzenden Arbeitnehmer-Beitrag zu gesetzlichen Rentenversicherung auf die jeweils maximale Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Bei Beamten wurde ein fiktiver Betrag vom Bruttoeinkommen zur Senkung des Höchstbetrages veranschlagt.
Wer nun eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte sich zuvor genau erkundigen und die Angebote vergleichen. Generell gilt, dass das angesparte Kapital weder vererbt noch übertragen werden kann. Eine Beleihung oder Veräußerung ist ebenso wenig möglich wie eine ggf. gewünschte teilweise oder einmalige Auszahlung. Es ist lediglich eine monatliche Rente vorgesehen, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres lebenslang gezahlt wird. Mit dem Tod des Sparers verfällt normalerweise das gesamte eingezahlte Kapital. Doch hier bietet es sich an, eine Hinterbliebenen-Renten-Zusatzversicherung in den Vertrag einzubauen. Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch erhalten dann eine monatliche Rente, ähnlich der bekannten gesetzlichen Witwen- bzw. Waisenrente. Alternativ kann auch eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden, die jedoch nicht steuerlich begünstigt wird. Einige Anbieter empfehlen als weiteren Vertragsbestandteil eine Berufsunfähigkeitsrente, doch diese sollte man, weil sie nicht separat kündbar ist, besser getrennt abschließen.
Die eigene Altersvorsorge mit Fonds zu betreiben ist eine kostengünstige und viel versprechende Alternative zu herkömmlichen Rentenversicherungen. Gerade Aktienfonds konnten in der Vergangenheit deutlich bessere Renditen erzielen, als das mit einem Sparbuch, einem Bausparvertrag oder Anleihen möglich gewesen wäre.
Es sei vornweg gesagt, das die Altersvorsorge mit Fonds einige Zeit, Wissen und Recherchearbeit erfordert. Die private Altersvorsorge sollte allgemein zu wichtig sein, um Entscheidungen auf Basis einer einzigen Quelle oder weniger Minuten investierter Zeit zu fällen. Bei einem Anlagehorizont von 20, 30 oder 40 Jahren kann ein Prozent leichtsinnig verschenkte Rendite bereits einige tausend Euro Verlust bedeuten. Es gilt also beim Thema Altersvorsorge mit Fonds die nötige Sorgfalt walten zu lassen.
Zunächst sollte das persönliche Risikoempfinden, der individuelle Anlagehorizont und die verfügbaren Mittel geprüft werden. Möchten sie einen Fondssparplan besparen oder lieber einmalig eine bestimmt Summe investieren?
Haben sie sich für ihre Altersvorsorge Strategie entschieden, geht es an die Auswahl geeigneter Produkte. Eine Altersvorsorge mit Fonds sollte immer um einen global investierenden Fonds mit geringer Wertschwankung erfolgen. Ein Klassiker ist zum Beispiel der Templeton Growth Fund.
Ist der Basiswert für das Depot gewählt, können sie nach interessanten Ergänzungen Ausschau halten. Hierbei gilt es zu beachten, das kurzfristige Trends wie die Nanotechnologie für die Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind. Wie viele Fonds sie für ihre Altersvorsorge auswählen bleibt natürlich ihnen selbst überlassen, vermeiden sie es jedoch sich zu verzetteln. Es nützt ihnen nichts, wenn sie in jeder einzelnen Aktie dreifach investiert sind.
Beachten sie weiterhin, dass spekulative Fonds mit Anlagegebieten wie den Emerging Markets höchstens als Beimischung für das Depot geeignet sind. Unter Beimischungen versteht man in der Regel weniger als zehn Prozent des gesamten Depotwerts.
Rentenfonds sollten sie kritisch betrachten, auch wenn diese Produkte oftmals als vermeintlich sicherer Hafen angepriesen werden. Zum einen investieren die erfolgreichen Rentenfonds nicht selten auch einen beträchtlichen Anteil ihres Volumens in Aktien, zum anderen ist die Direktanlage in Rentenpapiere wie zum Beispiel Bundeswertpapiere oftmals attraktiver und kostengünstiger.
Haben sie ihr Depot zusammengestellt, gilt es die Nerven zu behalten. Drehen sie sich nicht wie eine Fahne im Wind, wenn die Börsen einmal schlecht laufen. Gerade Aktienfonds sind nur als langfristige Anlage geeignet.
Ist ihnen die Auswahl, Betreuung und das Risiko einer selbst betriebenen Altersvorsorge mit Fonds zu hoch, bieten Riester Fonds eine interessante Alternative. Riester Renten Verträge können auch fondsgebunden abgeschlossen werden. Hier kann der Anleger einerseits steuerliche Vorteile und attraktive staatliche Förderungen generieren, andererseits übernehmen dann Profis die Fondsauswahl für sie. Beachten sie jedoch, dass Riester Renten Verträge Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren und in der Regel auch Ausgabeaufschläge mit sich führen.
Rürup Rente
Wer sich darauf verlässt, dass die ihm gemäß Generationenvertrag zustehende Altersrente beim Eintritt in das Rentenalter ausreichen wird, ist schlecht informiert. Seit Jahren schon weisen Politiker, Verbraucherzentralen, Versicherungen, Banken und nicht zuletzt die Presse darauf hin, dass eine private Altersvorsorge unverzichtbar ist, wenn man nicht im Alter nur noch vom Existenzminimum leben möchte.
Dass die seinerzeit von Minister Blüm als sicher eingestuften Renten keineswegs mehr sicher sind, hat den Staat dazu veranlasst, die private Altersvorsorge zumindest zu fördern. Dafür existieren verschiedene Vorsorge-Modelle, zu denen Banken, Versicherungen und Fonds spezielle Angebote offerieren. Eine Variante ist die so genannte Rürup-Rente, welche jedoch noch nicht auf das erwartete Interesse stößt. Deshalb wurde beschlossen, dass die hierauf eingezahlten Sparbeiträge sich rückwirkend zum 01.01.2006 stärker steuermindernd auswirken.
Da Selbständige und Freiberufler weder Riester-Rentenversicherungsverträge abschließen können noch eine betriebliche Altersvorsorge zu erwarten haben, gehören sie zur speziellen Zielgruppe für die Rürup-Rente. Diese ist eine Privat-Rente mit Steuervorteil, welche nach dem Modell der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert ist. Bei den dazu angebotenen Tarifen handelt es sich um konventionelle oder fondsgebundene Varianten, welche nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung funktionieren. Demnach wirken sich die in der Ansparphase eingezahlten Beträge steuermindernd aus, dafür werden die in der Rentenphase erhaltenen Auszahlungen versteuert. Seit 2005 können 60 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben angesetzt werden, wobei sich der Satz jährlich um 2 % erhöht, bis die Beiträge 2025 voll geltend gemacht werden können. Das während der Ansparphase angesammelte Kapital bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unantastbar, wird dem Vermögen nicht zugerechnet und darf auch nicht gepfändet werden.
Die Rürup Rente
steht auch Angestellten offen, die mit Hilfe des neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrages Reserven fürs Alter aufbauen wollen. Höhe und Einzahlintervalle können dabei individuell bestimmt werden. Verschiedene Kriterien - besonders aber der jeweilige persönliche Steuersatz - entscheiden über die Höhe des Steuervorteils. Für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte gilt allerdings, dass der anteilige Höchstbetrag von 12.000 ? nicht nur um den Arbeitgeberanteil, sondern auch um den steuerlich anzusetzenden Arbeitnehmer-Beitrag zu gesetzlichen Rentenversicherung auf die jeweils maximale Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Bei Beamten wurde ein fiktiver Betrag vom Bruttoeinkommen zur Senkung des Höchstbetrages veranschlagt.
Wer nun eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte sich zuvor genau erkundigen und die Angebote vergleichen. Generell gilt, dass das angesparte Kapital weder vererbt noch übertragen werden kann. Eine Beleihung oder Veräußerung ist ebenso wenig möglich wie eine ggf. gewünschte teilweise oder einmalige Auszahlung. Es ist lediglich eine monatliche Rente vorgesehen, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres lebenslang gezahlt wird. Mit dem Tod des Sparers verfällt normalerweise das gesamte eingezahlte Kapital. Doch hier bietet es sich an, eine Hinterbliebenen-Renten-Zusatzversicherung in den Vertrag einzubauen. Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch erhalten dann eine monatliche Rente, ähnlich der bekannten gesetzlichen Witwen- bzw. Waisenrente. Alternativ kann auch eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden, die jedoch nicht steuerlich begünstigt wird. Einige Anbieter empfehlen als weiteren Vertragsbestandteil eine Berufsunfähigkeitsrente, doch diese sollte man, weil sie nicht separat kündbar ist, besser getrennt abschließen.
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