Seit dem 01.07.2007 vollzieht sich die Annäherung der Renten Ost an West wieder in rückläufigem Sinne.
Fortsetzung des weiteren Auseinandertriftens erfolgt auch mit der Rentenwertänderung zum 01.07.2008.
Läßt den Schluss zu, dass es die Politik tatsächlich mit der Annäherung nicht mehr so genau nimmt.
Wenn der Gesetzgeber nicht Willens ist den "aktuellen Rentenwert Ost -bis 30.06.2008 '23,09€', ab 01.07.2008 '23,34€'- stärker anzuheben als den von West, dies auch nicht in Ansätzen erkennbar ist, kann eine Rentengleichheit nicht zustandekommen.
Eine gleichhohe prozentuale Anhebung, beispielsweise zum 01.07.2008 = 1,1% für Ost und West, bewirkt immer die Vergrößerung des Abstandes der Annäherung.
1,1% für den Rentenwert West (26,27€) ergeben eine Aufwertung von 0,29€ je Entgeltpunkt, hingegen ergeben sich für den Rentenwert Ost (23,09€) nur 0,25€ Aufwertung je Entgeltpunkt.
Vom Willen der Durchsetzung der Rentengleichheit keine Spur erkennbar.
Meint "kannnix"
Annäherung der Renten Ost an West
Erklärter politischer Wille war die Herstellung einer Rentengleichheit durch einen einheitlichen Rentenwert.Rentengleichheit, Rentenwert
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