Eine schwarze (Re)Kapitulation
Vor ca. 30 Jahren suchte ich einen Anwalt auf. Es ging um mein Recht. Aus diesem Grund – und nur aus diesem Grund – sucht man schließlich einen Anwalt auf.
Ich war rechtsschutzversichert.
Wahrscheinlich aus diesem Grund – und nur aus diesem Grund - nahm der Anwalt das Mandat an. Der Streitwert war gering und so war es für den Anwalt ein ebenso Geringes, mein Begehren erst einmal hintan zu stellen.
Es würde keinen wirtschaftlichen Verlust bedeuten. Für ihn.
Aus diesem Grund – ganz sicher aus diesem Grund – konnte er sich die Zeit nehmen, die er für die Bearbeitung meines Begehrens benötigte.
Er war ein honoriger Mensch, der Anwalt. Die Kleinstadt, in der er für seine Mandanten tätig wurde, ‚streitet’, wird ihn Jahre später mittels eines ebenso honorigen Nachrufes würdigen.
Zum damaligen Zeitpunkt jedoch entzog ich ihm das Mandat und verteidigte mein Anliegen vor Gericht selbst.
Zu meinem großen Erstaunen war der allseits beliebte und anerkannte Anwalt mittlerweile für die gegnerische Mandantschaft tätig.
Ich erlaubte mir, diesen Fakt vor der Verhandlung nicht ganz emotionslos zu monieren. Die Richterin erklärte den Anwalt für befangen, der Anwalt konnte sich so gar nicht erinnern, seinerzeit bereits in gleicher Angelegenheit von mir beauftragt worden zu sein, zuckte gleichmütig die Schultern und – um es kurz zu machen – ich erhielt mein Recht.
Damals, Anfang der Achtziger, war es in Deutschland noch gut möglich, sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Es war eine Zeit, in der die Buerger der BRD sich vielleicht insgesamt eingebettet und sicher innerhalb eines Rechtssystems wähnten, welches durch eben diese Buerger mit getragen wird.
Heutzutage wird generell angeraten, in allen Belangen einen Anwalt zu beschäftigen, da die Gerichte es nicht gern sehen, wenn ein Laie versucht, ohne tiefere Kenntnis der justiziaren Fallstricke ‚sein Recht’ einzufordern, oder zu verteidigen. Man bleibt – auch argumentativ – gern unter sich.
Allmählich und kaum spürbar spaltete sich die Justiz von der Allgemeinheit der Buerger ab. Politik auch.
Wohlgemerkt: nicht von allen.
Nein, ausschließlich von denen, die im Leben generell weniger Chancen haben. Dies war ein schleichender, aber stetiger Prozess einer vermeintlichen Elite, die sich – vollkommen erfolgsunabhängig – ihre Pfründe zu sichern vermag.
Justiz machte immer mehr dort Sinn, wo Justiz bezahlt werden kann.
Justiz blieb immer öfter unter sich.
Justiz wurde zu einem elitären Raum.
Justiz muss man sich mittlerweile ‚leisten’ können.
Wer Geld hat, bekommt Recht.
Wer wenigstens das Geld für eine Rechtschutzversicherung hat, auch prima. Hauptsache, das Engagement kann entlohnt werden.
Aber auch hier gilt das Prinzip des Kassen – und Privatpatienten.
Justiz funktioniert wie Politik, da sie in dieser eingebettet ist.
Das war übrigens immer schon so.
Allerdings ist zu konstatieren, dass vermehrt in geschlossenen Räumen vorab um Recht geschachert wird.
Da kann der Briefkopf der gegnerischen Mandantschaft schon einmal zu willfährigen Auslegungen von Recht einen nicht unerheblichen Einfluss nehmen.
In Zeiten, in denen eine Richterin sich auf unbestimmte Zeit freistellen lassen kann, um deutschlandweit dem Buerger Recht direkt in sein Wohnzimmer zu liefern, verschwimmen Werte und Ansprüche an Recht und Rechtsprechung schon einmal.
Das kann passieren.
Eventuell sind Ausflüge in das Schauspielfach ja auch eher einer Zwangsläufigkeit geschuldet.
Schließlich leben wir in einer ‚offenen’ und sich stets verändernden Gesellschaft.
Die Richterin mag über den Fakt hin und wieder die Schultern zucken.
Vielleicht aber auch sind ihr mit der Zeit sämtliche Emotionen abhanden gekommen. Man weiß es nicht.
Recht, Richter, Anwälte, Staatsanwälte zum Anfassen.
Für jeden. Publikumswirksame Gefühlsduselei, wie sie in früheren Zeiten nur Peter Alexander, Heinz Ruehmann, Maria Schell oder Roy Black vermitteln konnten.
Abgegolten durch Beitragszahlung an die GEZ.
Das kann man Demokratie nennen, muss man aber nicht.
Es kommt auf das Demokratieverständnis des Einzelnen an und seinem persönlichen Werteverständnis.
Werte wie Ethik und Moral sind innerhalb gelebter Demokratie mehr und mehr zu einer doch persönlichen und rein privaten Angelegenheit mutiert.
So sehr persönlich, dass diese Werte als ‚Befindlichkeiten’ gesehen werden dürfen oder gar sollen.
Da nimmt sich der einstige Ruf nach Globalisierung aus.
Während meiner Scheidung dann musste ich ebenfalls Anwälte beauftragen. Mir wäre es (persönlich) lieber gewesen, dass ich mich genauso leicht scheiden lassen kann, wie ich heiratete, aber ‚Scheidung’ ist lukrativ, ist abhängig von mannigfaltigen ökonomischen Gesichtspunkten, an die natürlich keiner denkt, wenn er heiratet.
Also, ich nicht.
Und an Macht und ihre Auswirkungen dachte ich schon gar nicht.
So, wie ich einst genau spürte, dass ich liebte, so spürte ich, dass dies eines Tages vorbei war.
Das kann passieren, und für die Eventualitäten nimmt man sich einen Anwalt. Wenn zum Verhandlungsumfang noch ein Kind – oder Kinder – gehören, weiß man am Ende, dass der ökonomische Aspekt allein zählt und dass ‚zählt’ von Zahlen/zahlen kommt.
Nun, ich wurde geschieden. Die Anwältin erhielt ihr Geld, der Staat mittels angerufener Gerichte auch. Am Verhandlungstag stand sie, die Anwältin, eine viel zu kleine und viel zu dünne Person, auf hochhackigen Stilettos mit einer dicken Zigarre im Mund auf dem Gang im Gerichtsgebäude.
The show must go on.
Selbstredend habe ich noch die ein oder andere Erfahrung zu bieten.
Aber mir liegt fern, den Leser langweilen zu wollen.
Also soll von einer Aktualität berichtet werden.
Es ist mir aufgrund der derzeitigen Politik ein Bedürfnis, aus dem Naehkaestchen zu plaudern, verspürte doch der Ex-Verteidigungsminister einen Schmerz, den er mittels wohlgesetzten Worten und Gesten, mimischer Unterstreichung, mithin einem großartigen Talent der Suggestion, mit einem großen Publikum teilen konnte.
Ich klage meinen Pflichtanteil ein.
Das ist grundsätzlich nicht angenehm und man wundert sich selbst darüber, dass Anwälte und deutsches Recht bemüht werden müssen, um selbstverständliche Dinge einfordern zu können.
Ich beschließe, mein Begehren von einer Anwältin durchsetzen zu lassen, die im Falle eines ‚öffentlichen’ Interesses bezüglich eines Familienmitgliedes tätig ist.
Es handelt sich hierbei nicht um eine freiwillige Mandantschaft: ihr ist das Engagement seitens der Behörden vermittelt worden.
Auch hier gilt, dass ökonomisch für die Anwältin kein Risiko besteht, sie in jedem Fall ihr Engagement honoriert erhält.
Sie ist für meinen ersten Eindruck ein wenig stark geschminkt, aber Aeusserlichkeiten sollen ja nun für mich als Laien keine Rolle spielen.
An sie gesandte Mails kann sie nicht öffnen, wie sich dann zum Teil nach erst 3 Wochen herausstellt oder sie kommen gar nicht erst an.
Ich bin verwundert und der Meinung, dass sie meine geforderten Stellungnahmen in dem Falle, dass sie nicht bei ihr eintrafen, hätte anmahnen sollen.
Nun denn.
Bei einem letzten Gespräch moniert sie, dass ihr die Schriftform sowieso nicht liege (was ich bereits anhand des Ausdrucks und der haarsträubenden Grammatik bereits vermutete), und bittet darum, bei anstehenden Stellungnahmen ‚doch einfach zum Telefonhörer’ zu greifen.
Dies sei zeitlich weniger umfangreich und wäre zudem Usus.
Ich erkläre, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht hätte und ich die Schriftform generell favorisieren würde und ich bereits vermutet hätte, dass eventuell im Vorfeld Absprachen (mündlich, telefonisch) unter Anwälten erfolgen.
Ich entziehe ihr das Mandat, da sie suggestiv bemerkt, dass meine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätte, da der Antragsgegner über keine groesseren beweglichen, als auch unbeweglichen Werte verfüge.
Das sei der Nachteil, antworte ich, wenn man den Telefonhörer in die Hand nimmt, um sich mit der Gegenseite ‚kurz zuschließen’, anstatt – wie sehr gut im ersten Anschreiben aufgeführt – die hierin angeführten Paragraphen umzusetzen. Vielleicht unterliegt sie gewissen Seilschaften, überlege ich, da die gegnerische Anwaltschaft aus dem eingangs erwähnten Anwalt, bzw. seines langjährigen und treuen Sozius besteht, der seinerseits Mitglied der Anwaltskammer zu Düsseldorf ist.
Wie gesagt, allesamt honorige Persönlichkeiten, die in der Regel für ebenso honorige Personen tätig werden.
‚Stille Post’ in der Justiz. Unglaublich.
Paragraphen finden keine Anwendung, weil man ‚unter sich’ im Dialog bleibt.
Der neue Anwalt ist anfangs motiviert.
Leider ist seine Motivation nach kurzer Zeit aufgebraucht, da der gegnerische, honorige Kleinstadt-Anwalt (und Mitglied der hiesigen Anwaltskammer) keineswegs den in den Paragraphen formulierten Aufforderungen nachkommt, sondern vielmehr das Spiel seines Mandanten innerhalb des Rechtsraumes mitspielt. Gar unterstützt.
Er wird wissen, warum. Für ihn lohnt sich die Auseinandersetzung in jedem Fall.
Er ist der Haus- und Hofanwalt seiner Mandantschaft. Die Tätigkeiten waren immer lukrativ.
Da kann man schon mal kleine Nebenschauplätze einbauen.
Und so hat er doch in einem Strafprozess vor 3 ½ Jahren, indem er ganz im Sinne seiner Mandantschaft einen Beschluss erwirkte, der freilich nicht den Erfordernissen von anwaltlichen Gepflogenheiten im Sinne von Ausübung von Recht, Rechtsverfolgung, Wahrheitsfindung entsprach, so aber durchaus den beliebigen und willkürlichen Angaben seines langjährigen Mandanten.
The show must go on. Money makes the world go round.
Dass Geld innerhalb von Recht manipulativ eingesetzt wird, dass die Erwirkung von Recht keineswegs nur abhängig ist von Fakten, sondern in erster Linie von Posten, Positionen und dem Geldbeutel …
diese Erfahrung ist wohl eher eine mittlerweile gesamtgesellschaftliche.
Dennoch für mich nicht akzeptabel.
Das Internet birgt Möglichkeiten, Seilschaften offen zu legen. Ich werde sie nutzen.
