Betriebs-und Heizkosten 2008/2009
Da ich etliche Anfragen zu diesem Thema erhielt,möchte ich gern einmal eine Übersicht aufstellen,mit welcher eigent-lich alle Fragen beantwortet werden.Sollten dennoch Proble-me auftauchen,Fragen entstehen,bitte ich um Mitteilung über mein Postfach.Sofern persönliche Auskünfte erwünscht werden,lasst es mich wissen,dann gebe ich Euch eine entsprechende Telefonnummer,wo Ihr mich erreichen könnt.
Mit freundlichem Gruß, Günther Seemann
Betriebs und Heizkostenabrechnung
Zunächst einmal möchte ich gern die Zusammensetzung der
17 Betriebskostenarten erläutern:
1.
Versicherungen für das Gebäude
Feuer-Sturm-Wasser und Haftpflichtversicherung
2.
Unterhalt von Gemeinschaftswaschmaschine -und trockner
3.
Gartenpflege
hierzu gehört auch die mögliche Neubepflanzung
4.
Schornsteinfeger
(falls nicht mit den Heizungskosten abgerechnet wurde)
5.
Hausmeister
6.
Heizung
Betriebskosten,Brennstoff,-Wärmelieferung,Anlagenwartung
(eventuell Schornsteinfegerkosten>>>siehe Punkt 4)
7.
Warmwasser
Betrieb und Wartung der Anlage,Zählermiete,Ablesekosten
8.
Wasserversorgung
Kaltwasser..Zählerkosten..Ablesekosten
9.
Entwässerung
Abwassergebühren ( auch Schmutzwasser genannt)
10.
Steuern
Grundsteuer des Objektes
11.
Hausreinigung
Personalkosten,Materialkosten
12.
Heizung-Wassererwärmung ( Kompaktanlagen)
13.
Beleuchtung
Stromkosten für das Treppenhaus, Keller uind alle Zugänge
14.
Antenne
Gemeinschaftsantenne ( Kabelanschluß)
15.
Fahrstuhl
Stromkosten,Wartung,Reinigung,Notruf
16.
Straßenreinigung-Müllabfuhr
laut Gebührenordnung und Winterdienst
17.
Sonstiges
mögliche Kosten für Sauna,Pool und Dachreinigungskosten
***
WAS MIETER UNBEDINGT WISSEN MÜSSEN
Fragen,die mir per PN-Nachricht gestellt wurden
Frage 1.
Darf der Vermieter die Heizung abdrehen,wenn ich nicht zahle?
Antwort:
NEIN!!Heizung und warmes Wasser dürfen nicht abgestellt werden
Frage 2.
Darf ich eine mögliche Nachzahlung in Raten überweisen?
Antwort:
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es empfiehlt sich,persönlichen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, um zu verhandeln
Frage 3.
Dürfen Energieverbrauchswerte geschätzt werden?
Antwort:
Ja,wenn der Ablesetermin nicht wahrgenommen wurde,oder Daten verloren gegangen sind.
Aber!!!
Schätzungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren, oder an Daten einer Vergleichswohnung
Frage4.
Muß der Vermieter seine Belege vorzeigen?
Antwort:
In jedem Fall!!!Er muß Einsicht gewähren, und auch gestat-
ten,davon Kopien anzuferigen.
Frage 5.
Was sind die häufigsten Fehler in Abrechnungen?
Unter Wartungskosten werden häufig normale Reparaturen für Instandhaltung angesetzt.Das ist ebenso rechtswidrig wie
Kosten für die Hausverwaltung oder Betriebskosten für leer
stehenden Wohnraum.
ACHTUNG: Immer darauf achten, ob die Wohnungsgröße korrekt angegeben wurde)( Toleranzklausel +-10%)
Frage 6.
Welche Posten darf die Nebenkostenabrechnung haben?
Antwort
siehe Auflistung die als Betriebskosten genannten Positionen
Frage 7.
Wie sieht eine korrekte Abrechnung überhaupt aus?
Antwort:
Die Abrechnung muß auf jeden Fall nachvollziehbar sein.
Der Vermieter sollte für jede Betriebskostenart den Gesamt-preis, sowie den auf die Wohnung entfallenden Anteil auflis-ten.Dazu gehört auch die Erläuterung des Verteilerschlüs-sels. / verbrauchs-oder wohnabhängig)
Frage 8.
Bis wann muß die Abrechnung vorgelegt werden?
Antwort:
Laut Bundesgerichtshofurteil-Mietrecht- haben Vermieter ein Jahr nach der Abrechnungsperiode Zeit.Kommt die Abrechnung später, müssen Mieter nicht zahlen.
Frage 9.
Was kann ich bei entdeckten Fehlern tun?
Antwort:
Sofort mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, und Beanstan-dungen vortragen. Bis zur Klärung braucht man nicht zahlen.
Sofern man aber Heiz-und Betriebskosten daraufhin kürzen will, muß man laut BGH handfeste Fakten vortragen,die Ab-rechnung selbst korrigieren und alles genau detailliert schriftlich erläutern
Frage 10.
Bis wann darf der Mieter Einspruch erheben?
Antwort:
Nach Vorlage hat der Mieter 30 Tage für die Prüfung Zeit.Danach darf er EIN JAHR lang Einwände geltend machen.
Günther
Zunächst einmal möchte ich gern die Zusammensetzung der
17 Betriebskostenarten erläutern:
1.
Versicherungen für das Gebäude
Feuer-Sturm-Wasser und Haftpflichtversicherung
2.
Unterhalt von Gemeinschaftswaschmaschine -und trockner
3.
Gartenpflege
hierzu gehört auch die mögliche Neubepflanzung
4.
Schornsteinfeger
(falls nicht mit den Heizungskosten abgerechnet wurde)
5.
Hausmeister
6.
Heizung
Betriebskosten,Brennstoff,-Wärmelieferung,Anlagenwartung
(eventuell Schornsteinfegerkosten>>>siehe Punkt 4)
7.
Warmwasser
Betrieb und Wartung der Anlage,Zählermiete,Ablesekosten
8.
Wasserversorgung
Kaltwasser..Zählerkosten..Ablesekosten
9.
Entwässerung
Abwassergebühren ( auch Schmutzwasser genannt)
10.
Steuern
Grundsteuer des Objektes
11.
Hausreinigung
Personalkosten,Materialkosten
12.
Heizung-Wassererwärmung ( Kompaktanlagen)
13.
Beleuchtung
Stromkosten für das Treppenhaus, Keller uind alle Zugänge
14.
Antenne
Gemeinschaftsantenne ( Kabelanschluß)
15.
Fahrstuhl
Stromkosten,Wartung,Reinigung,Notruf
16.
Straßenreinigung-Müllabfuhr
laut Gebührenordnung und Winterdienst
17.
Sonstiges
mögliche Kosten für Sauna,Pool und Dachreinigungskosten
***
WAS MIETER UNBEDINGT WISSEN MÜSSEN
Fragen,die mir per PN-Nachricht gestellt wurden
Frage 1.
Darf der Vermieter die Heizung abdrehen,wenn ich nicht zahle?
Antwort:
NEIN!!Heizung und warmes Wasser dürfen nicht abgestellt werden
Frage 2.
Darf ich eine mögliche Nachzahlung in Raten überweisen?
Antwort:
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es empfiehlt sich,persönlichen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, um zu verhandeln
Frage 3.
Dürfen Energieverbrauchswerte geschätzt werden?
Antwort:
Ja,wenn der Ablesetermin nicht wahrgenommen wurde,oder Daten verloren gegangen sind.
Aber!!!
Schätzungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren, oder an Daten einer Vergleichswohnung
Frage4.
Muß der Vermieter seine Belege vorzeigen?
Antwort:
In jedem Fall!!!Er muß Einsicht gewähren, und auch gestat-
ten,davon Kopien anzuferigen.
Frage 5.
Was sind die häufigsten Fehler in Abrechnungen?
Unter Wartungskosten werden häufig normale Reparaturen für Instandhaltung angesetzt.Das ist ebenso rechtswidrig wie
Kosten für die Hausverwaltung oder Betriebskosten für leer
stehenden Wohnraum.
ACHTUNG: Immer darauf achten, ob die Wohnungsgröße korrekt angegeben wurde)( Toleranzklausel +-10%)
Frage 6.
Welche Posten darf die Nebenkostenabrechnung haben?
Antwort
siehe Auflistung die als Betriebskosten genannten Positionen
Frage 7.
Wie sieht eine korrekte Abrechnung überhaupt aus?
Antwort:
Die Abrechnung muß auf jeden Fall nachvollziehbar sein.
Der Vermieter sollte für jede Betriebskostenart den Gesamt-preis, sowie den auf die Wohnung entfallenden Anteil auflis-ten.Dazu gehört auch die Erläuterung des Verteilerschlüs-sels. / verbrauchs-oder wohnabhängig)
Frage 8.
Bis wann muß die Abrechnung vorgelegt werden?
Antwort:
Laut Bundesgerichtshofurteil-Mietrecht- haben Vermieter ein Jahr nach der Abrechnungsperiode Zeit.Kommt die Abrechnung später, müssen Mieter nicht zahlen.
Frage 9.
Was kann ich bei entdeckten Fehlern tun?
Antwort:
Sofort mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, und Beanstan-dungen vortragen. Bis zur Klärung braucht man nicht zahlen.
Sofern man aber Heiz-und Betriebskosten daraufhin kürzen will, muß man laut BGH handfeste Fakten vortragen,die Ab-rechnung selbst korrigieren und alles genau detailliert schriftlich erläutern
Frage 10.
Bis wann darf der Mieter Einspruch erheben?
Antwort:
Nach Vorlage hat der Mieter 30 Tage für die Prüfung Zeit.Danach darf er EIN JAHR lang Einwände geltend machen.
Günther
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