Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz
Meine beste und liebste Freundin,Evi, war an MS (Multiple Sklerose, Autoimmunkrankheit) erkrankt. MS beeinträchtigt auch die Sehkraft der Augen und so konnte meine Freundin mein Gesicht nur sehen,wenn wir Nase an Nase uns gegrüßten.Sie bezog Blindengeld!Da es ja Deutschland so schlecht geht,fängt die Regierung das Sparen an und Evi erhielt einen Brief!!!!
Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz
Sehr geehrte Frau ..............,
die Bundesrepublik Deutschland steckt in einer der schwierigsten Situationen der Nachkriegszeit.
Die Steuereinnahmen reichen bei weitem nicht mehr aus,um die Ausgaben zu decken. Auch wenn der Freistaat Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern noch gut dasteht, so kann er sich den Auswirkungen der nahezu kriesenhaften Situation in Deutschland insgesamt nicht entziehen.
Sicher wäre es bequemer, hieraus keine Konzequenzen zu ziehen und alles beim Alten zu lassen. Allerdings hätte dies zu Folge, dass zulasten der nachfolgenden Generationen ein erheblicher Schuldenberg aufgetürmtwerden müsste. Die Bayerische Staatsregierung ,hat sich dafür entschieden, den unbequemeren Weg zu gehen, zu sparen und Neuverschuldungkonsequent zurückzuführen,damit die nachfolgenden Generationen ebenso die Möglichkeit haben,in ihre Zukunft zu investieren.
Um dieses Ziel zu erreichen,muss jedes Bayerische Staatsministerium seinen Beitrag leisten,auch das Bayerische Sozialministerium. Aus diesem Grund mussten auch wir alle freiwilligen und gesetzlichen Leistungen, die in unsere Zuständigkeit fallen, auf den Prüfstand stellen.
Kürzungen fallen mir gerade angesichts des Personenkreises, für den mein Haus zuständig ist, nicht leicht.Ich habe mich dafür eingesetzt,dass die Maßnahmen so verträglich wie möglich gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund musste auch das aus Landesmitteln finanzierte Blindengeld in der Höhe von derzeit monatlich ... Euro abgesenkt werden.Der Ministerrat hat daher am 2o.1. .. neben vielen anderen Maßnahmen auch eine Kürzung des Blindengeldes um 15 % ab 01.04...beschlossen.
Ich bin sehr froh darüber,dass das ursprüngliche Kürzungsvolumen damit deutlich reduziert werden konnte.
Im Übrigen behalten auch künftig minderjährige blinde Menschen den vollen Blindengeldanspruch nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz wie volljährige blinde Menschen. Die hierzu erforderliche Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wird demnächst in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
Einkommensschwache blinde Menschen, die das achzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben nach der vorgesehenen Kürzung des Blindengeldes - soweit sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzung nach dem Bundessozialhilfegesetz erfüllen - neben dem Anspruch auf Blindengeld noch einen ergänzenden Anspruch auf Blindenhilfe nach § 67 Bundessozialhilfegesetz in Höhe des Differenzbetrages.
Entsprechende Anträge auf Blindenhilfe sind bei dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Bezirk zu stellen.
Die Entscheidung über die Sparmaßnahmen liegt letzlich beim Bayerischen Landtag, der als bayerischer Gesetzgeber über den Nachtragshaushalt 2oo. im Frühjahr zu befinden hat. Ich halte es dennoch für meine Pflicht, Sie bereits jetzt auf die Pläne der Bayerischen Staatsregierung hinzuweisen.
Seien Sie versichert,dass mir die Kürzungen angesichts des Personenkreises, dem bisher durch die staatlichen Leistungen des Bayerischen Sozialministeriums ein Stück weit geholfen werden konnte,nicht leicht fallen.
Mit freundlichen Grüßen
.....................
Ich weise noch auf meine Artikel hin,Begutachtung!
So wird mit Menschen hier um gegangen,die sich selbst nicht helfen können.
Wenn wir schon,so gebeutelt werden,sollten wir unseren Mitmenschen mit Handycup,den alten Herrschaften, dennoch zur Seite stehen und diese Menschenunwürdigen Handlungen,von Seiten des Staates entgegen treten.
Die Diäten werden jedes Jahr erhöht!
Sehr geehrte Frau ..............,
die Bundesrepublik Deutschland steckt in einer der schwierigsten Situationen der Nachkriegszeit.
Die Steuereinnahmen reichen bei weitem nicht mehr aus,um die Ausgaben zu decken. Auch wenn der Freistaat Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern noch gut dasteht, so kann er sich den Auswirkungen der nahezu kriesenhaften Situation in Deutschland insgesamt nicht entziehen.
Sicher wäre es bequemer, hieraus keine Konzequenzen zu ziehen und alles beim Alten zu lassen. Allerdings hätte dies zu Folge, dass zulasten der nachfolgenden Generationen ein erheblicher Schuldenberg aufgetürmtwerden müsste. Die Bayerische Staatsregierung ,hat sich dafür entschieden, den unbequemeren Weg zu gehen, zu sparen und Neuverschuldungkonsequent zurückzuführen,damit die nachfolgenden Generationen ebenso die Möglichkeit haben,in ihre Zukunft zu investieren.
Um dieses Ziel zu erreichen,muss jedes Bayerische Staatsministerium seinen Beitrag leisten,auch das Bayerische Sozialministerium. Aus diesem Grund mussten auch wir alle freiwilligen und gesetzlichen Leistungen, die in unsere Zuständigkeit fallen, auf den Prüfstand stellen.
Kürzungen fallen mir gerade angesichts des Personenkreises, für den mein Haus zuständig ist, nicht leicht.Ich habe mich dafür eingesetzt,dass die Maßnahmen so verträglich wie möglich gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund musste auch das aus Landesmitteln finanzierte Blindengeld in der Höhe von derzeit monatlich ... Euro abgesenkt werden.Der Ministerrat hat daher am 2o.1. .. neben vielen anderen Maßnahmen auch eine Kürzung des Blindengeldes um 15 % ab 01.04...beschlossen.
Ich bin sehr froh darüber,dass das ursprüngliche Kürzungsvolumen damit deutlich reduziert werden konnte.
Im Übrigen behalten auch künftig minderjährige blinde Menschen den vollen Blindengeldanspruch nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz wie volljährige blinde Menschen. Die hierzu erforderliche Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wird demnächst in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
Einkommensschwache blinde Menschen, die das achzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben nach der vorgesehenen Kürzung des Blindengeldes - soweit sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzung nach dem Bundessozialhilfegesetz erfüllen - neben dem Anspruch auf Blindengeld noch einen ergänzenden Anspruch auf Blindenhilfe nach § 67 Bundessozialhilfegesetz in Höhe des Differenzbetrages.
Entsprechende Anträge auf Blindenhilfe sind bei dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Bezirk zu stellen.
Die Entscheidung über die Sparmaßnahmen liegt letzlich beim Bayerischen Landtag, der als bayerischer Gesetzgeber über den Nachtragshaushalt 2oo. im Frühjahr zu befinden hat. Ich halte es dennoch für meine Pflicht, Sie bereits jetzt auf die Pläne der Bayerischen Staatsregierung hinzuweisen.
Seien Sie versichert,dass mir die Kürzungen angesichts des Personenkreises, dem bisher durch die staatlichen Leistungen des Bayerischen Sozialministeriums ein Stück weit geholfen werden konnte,nicht leicht fallen.
Mit freundlichen Grüßen
.....................
Ich weise noch auf meine Artikel hin,Begutachtung!
So wird mit Menschen hier um gegangen,die sich selbst nicht helfen können.
Wenn wir schon,so gebeutelt werden,sollten wir unseren Mitmenschen mit Handycup,den alten Herrschaften, dennoch zur Seite stehen und diese Menschenunwürdigen Handlungen,von Seiten des Staates entgegen treten.
Die Diäten werden jedes Jahr erhöht!
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