Das habe ich gerade in der Express gelesen
Das ist schon ein Husarenstück.Genau das sollten sich unsere Politiker in Berlin mal ansehen
Köln – Das deutsche Steuerrecht ist ein Dschungel, der wirklich unerklärliche Regelungen bereithält.
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Kein Einzelfall
„Das ist ja wie in einer Bananenrepublik!“
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Das musste zum Beispiel der Bergheimer Dieter Nischik erfahren. Es geht um etwas über 12.000 Euro. Die musste der Optiker dem Finanzamt für das Jahr 2007 nachzahlen. Doch die Behörde hat auch Schulden bei Nischick: „Das Finanzamt schuldet mir 6800 Euro. Als ich die Summe mit meiner Steuerschuld verrechnen wollte, hat man mir mein Konto gepfändet. Ohne Mahnung!“
Nischik ist stocksauer. Schließlich wurden mit der Pfändung sämtliche Geschäftskonten eingefroren, Lieferanten bekamen ihr Geld nicht. „Da waren auf einen Schlag 120 000 Euro blockiert! Für eine Rest-Steuerschuld von 6360,20 Euro! Das kann eine Firma doch ruinieren!“, so der Optiker, der 12 Angestellte hat, zum EXPRESS.
Nischik hat dann doch gezahlt – sehr widerwillig. Was ihn mindestens ebenso auf die Palme treibt, wie die Pfändung ist die Tatsache, dass das Finanzamt die 6800 Euro, die er noch zurückbekommt, nicht einfach auszahlt. Stattdessen wird der Betrag in Raten über zehn Jahre von 2008 bis 2017 abgestottert – ohne Zinsen.
„Das Finanzamt rückt mein Geld nicht raus, pfändet mir aber das Konto! Und ich muss noch 183 Euro Säumniszuschlag zahlen, während ich für mein Geld keine Zinsen bekomme! Wo ist denn da die Steuergerechtigkeit?!“ Noch etwas macht dem Unternehmer zu schaffen: „Ich möchte nicht wissen, wie es jetzt um meine Kreditwürdigkeit steht, wie mein Schufa-Eintrag aussieht.“
Heiko Tomalla, Leiter der Geschäftsstelle des Finanzamtes Bergheim: „Grundsätzlich wird nicht ohne Mahnung gepfändet. Es muss also eine Mahnung rausgegangen sein."
Dass das Guthaben nicht gegen eine Steuerschuld aufgerechnet werden kann, liege eben genau daran, es in Raten fällig ist. Und dass das Guthaben in Raten zurückgezahlt werde, liege an einer Regelung, die erst 2007 erlassen worden sei: „An §37 Absatz 5 des Körperschaftssteuer-Gesetzes“, so Tomalla. Danach werden bestimmte Steuer-Guthaben in Jahresraten bis 2017 abgestottert – ohne Zinsen. „Betroffen sind Guthaben von Firmen, die bis Ende 2006 entstanden sind
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Das musste zum Beispiel der Bergheimer Dieter Nischik erfahren. Es geht um etwas über 12.000 Euro. Die musste der Optiker dem Finanzamt für das Jahr 2007 nachzahlen. Doch die Behörde hat auch Schulden bei Nischick: „Das Finanzamt schuldet mir 6800 Euro. Als ich die Summe mit meiner Steuerschuld verrechnen wollte, hat man mir mein Konto gepfändet. Ohne Mahnung!“
Nischik ist stocksauer. Schließlich wurden mit der Pfändung sämtliche Geschäftskonten eingefroren, Lieferanten bekamen ihr Geld nicht. „Da waren auf einen Schlag 120 000 Euro blockiert! Für eine Rest-Steuerschuld von 6360,20 Euro! Das kann eine Firma doch ruinieren!“, so der Optiker, der 12 Angestellte hat, zum EXPRESS.
Nischik hat dann doch gezahlt – sehr widerwillig. Was ihn mindestens ebenso auf die Palme treibt, wie die Pfändung ist die Tatsache, dass das Finanzamt die 6800 Euro, die er noch zurückbekommt, nicht einfach auszahlt. Stattdessen wird der Betrag in Raten über zehn Jahre von 2008 bis 2017 abgestottert – ohne Zinsen.
„Das Finanzamt rückt mein Geld nicht raus, pfändet mir aber das Konto! Und ich muss noch 183 Euro Säumniszuschlag zahlen, während ich für mein Geld keine Zinsen bekomme! Wo ist denn da die Steuergerechtigkeit?!“ Noch etwas macht dem Unternehmer zu schaffen: „Ich möchte nicht wissen, wie es jetzt um meine Kreditwürdigkeit steht, wie mein Schufa-Eintrag aussieht.“
Heiko Tomalla, Leiter der Geschäftsstelle des Finanzamtes Bergheim: „Grundsätzlich wird nicht ohne Mahnung gepfändet. Es muss also eine Mahnung rausgegangen sein."
Dass das Guthaben nicht gegen eine Steuerschuld aufgerechnet werden kann, liege eben genau daran, es in Raten fällig ist. Und dass das Guthaben in Raten zurückgezahlt werde, liege an einer Regelung, die erst 2007 erlassen worden sei: „An §37 Absatz 5 des Körperschaftssteuer-Gesetzes“, so Tomalla. Danach werden bestimmte Steuer-Guthaben in Jahresraten bis 2017 abgestottert – ohne Zinsen. „Betroffen sind Guthaben von Firmen, die bis Ende 2006 entstanden sind
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