Ich bin seit Einführung des Hartz IV Gesetzes arbeitssuchend. Habe viele Lehrgänge und Seminare besucht und Bewerbungen ohne Ende geschrieben.Mit 54 kein leichtes Unterfangen. Hier mal ein Praktikum, dort mal ein Lehrgang.
Leider alle Bemühungen für die Katz,aber aufgeben ist nicht mein Credo.
Da man mit den bischen Geld auskommen muß, ist man für jede Anregung dankbar.
So habe ich den Stromanbieter gewechselt und ein paar cent eingespart. Dann der Hammer:
Ich schaue auf das schware Brett der Firma,wo ich jetzt PC-Training absolviere und siehe da, ein Zeitungsartikel der WAZ/Gladbeck.
"Hartz IV Empfänger absichtlih im Unklaren gelassen?"
Dort steht dann zu lesen, das am 28.12.2006 einer Klage stattgegeben wurde, die ein Betroffener gegen die ARGE angestrebt hatte und mit folgendem Urteil abgeschlossen wurde. IN den Regelleistungen von Hartz IV sind Stromkosten von 20.74 enthalten. Die darüber hinausgehenden kosten,also die monatliche Abschlagzahlungen,quasi die differenz von 20.74 bis zum tatsächlichen Stromverbrauch,sind als Betriebskosten von der ARGE zu übernehmen.Es ist keine Revision zulässig, weil es dazu keinerlei andere Begründungen seitens der ARGE geben kann.
Ein Hammer,denn wer weiß davon und wie sieht es in der Praxis aus?
Der Gang zum hiesigen Sozialgeicht war also angesagt. Auskunft dort: Erst mit dem letzten Bewilligungsbescheid und mit der monatlichen Abschlagzahlung zur ARGE, einen entsprechenden Antrag stellen. Der wird aus unwissenheit de dort arbeitenden Angestellten abgelehnt. Mit der Ablehnung dann die Klage beim Sozialgericht einreichen. Denn es ist tatsächlich so, das die Abgestellten gar keine Ahnung davon haben, weil es einfach totgeschwiegen wurde.
Erst nachdem dann das Sozialgericht, die ARGE dazu verurteilt,zahlen die Brüder erst.

Zweiter Hammer, wenn das Arbeitsamt einläd zur Besprechung, steht da ja immer, bis zu sechs Euro ist es zuzumuten,die Anreise selbst zu bezahlen.
Der Bagatellbetrag wurde auch von einem Sozialgericht aufgehoben und ist bindent für alle Arbeitsargenturen. Begründung, einem hartz IV empfänger der nur 11 Euro pro tag zur Verfügung hat,muß von dem Bugdet nicht abzwacken. Gegen diese Urteil ist auch keine Revision seitens der ARGE zulässig.Die müssen hin und Rückfahrt bezahlen.

Wer hat schon Erfahrung von Euch gemacht,wenn er versuchte Stromkosten geltend zu machen oder Fahrgeld zurück zu bekommen. Wer weiß überhaupt von dieser seit 2006 bestehende Rechtslage?