KÜNDIGUNG EINES MIETVERHÄLTNISSES WEGEN EIGENBEDARF
Wird ein Miethaus-eine Mietwohnung veräußert,so tritt der Käufer anstelle des bisherigen Eigentümers in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.
Im Klartext heißt das : KAUF BRICHT MIETE NICHT
Kündigungsgründe
Innerhalb der Gruppe von Wohnraumverhältnissen gibt es eine Anzahl von Kündigungsgründen.
Das berechtigte Interesse
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann der Vermieter nur kündigen,wenn er ein berechtigtes interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat
( BGB § 573, 573 a)
Als berechtigtes Interesse sind anzusehen....
EIGENBEDARF
Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses.
Eigenbedarf in Sachen des BGB § 573,Absatz 1 und Absatz 2 ist dann gegeben,wenn der Vermieter die vermieteten Räume für sich,die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt.
Damit mögliche Eigenbedarfskündigungen nicht ausufern und eine unnütze Rechtsunsicherheit aufkommen lassen, hat das Bundesverfassungsgericht (BvferfG)
die Position des Mietes eindeutig gestärkt ( WM 93,377)
Es sagt hierzu:
Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum in Sachen des Artikels 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes
Die Folge ist,dass die zuständigenGerichte an Eigenbedarfskündigungen höhere Anforderungen stellen.
Der Vermieter, der den vermieteten Wohnraum begehrt muß danach Beweis für sein Begehren erbringen.
Ist gegen den Mieter ein rechtskräftiges Urteil wegen Kündigung auf Eigenbedarf ergangen, so hat er die Möglichkeit,dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht
( BVerfG) Verfassungsbeschwerde einzureichen.
DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE IST KOSTENLOS
Hat das zuständige Landgericht eine Eigenbedarfskündigung als durch vernünftige und nachvollziehbare Gründe erachtet, muß dagen eine Verfassungsbeschwerde erfolglos bleiben. ( BVerfG WM 1989,409)
Die Eigenbedarfskündigung ist an nachfolgende Voraussetzungen geknüpft:
ANGEHÖRIGE
Der Vermieter benötigt die Wohnung für hausstandsangehörige Personen, wenn es sich dabei um Personen handelt,die der Vermieter auf Dauer in seiner Wohnung aufgenommen hat und die mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben und dort keinen eigenen Haushalt führen; zb.Lebensgefährte-Lebensgefährtin-,oder eine Hilfsperson
.
Der Vermieter benötigt die Wo hnung für Familienangehörige,wenn eine verwandtschaftliche oder schwägerschaftliche Beziehung besteht.
Zum Beispiel:
LG Berlin MDR 1989,1104...Eltern
OLG Karlsruhe NJW 1982,889....Ki nder
BayObLG MDR 1984,316.....Geschwister
LG Aschaffenburg DWW 1989,316.....Stiefkinder
OLG Braunschweig WM 1983,731.....Pflegekinder-Pflegeeltern
LG Mai nz ,WM 1991,554....Schwiegertochter--u.Umständen evtl.Schwager
LG Köln WM 1994,551--Schwiegermutter
LG Münster NJW RR 1991,13 58....Schwiegereltern
LG Frankfurt WM 1996,621.... Neffe ..Nichte
LG Frankfurt -M NJW RR 1996,396....Ehegatte-auch getrennt lebend
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AG Frankfurt WM 1991, 108....Tante/Onkel der Ehefrau
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AG Frankfurt WM 1991, 108....Tante der Ehefrau des Vermieters
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LG Berlin ZMR 095 S.VII.....Bruder des Vermieters
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EIGENBEDARF LIEGT ABER NICHT VOR
AG Osnabrück WM 78,2
wenn der Vermieter seine verheirateten Geschwister aufnehmen möchte
LG Frankfurt WM 91,491
Eigenbedarf zugunsten eines Angehörigen kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Angehörige selbst Vermieter ist.
Kauf bricht Miete nicht
Eigenbedarf
.Bundesgerichtshofurteil vom 27.01.20190
Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte oder eines Neffen geltend machen
Was ist bei einer Eigenbedarfskündigug geneu zu beachten?
1.
Kündigung genau prüfen
2.
Wer wird Nutzniesser der Eigenbedarfskündigung?
hierzu:
die nutzniessende Person muß in der Eigenbedarfskündig klar ersichtlich sein
3.
Sind bei aktuellen Mieterrn Härtefälle vorhanden....schwere Krankheit......
Schwerbehinderung..... etc., kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden...
daher
BEGRÜNDETEN WIDERSPRUCH EINLEGEN,UND DIE FORTSETZUNG DES MIETVERHÄLTNISSES VERLANGEN
Günther
