KÜNDIGUNG EINES MIETVERHÄLTNISSES WEGEN EIGENBEDARF

Wird ein Miethaus-eine Mietwohnung veräußert,so tritt der Käufer anstelle des bisherigen Eigentümers in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.

Im Klartext heißt das : KAUF BRICHT MIETE NICHT

Kündigungsgründe

Innerhalb der Gruppe von Wohnraumverhältnissen gibt es eine Anzahl von Kündigungsgründen.

Das berechtigte Interesse

Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann der Vermieter nur kündigen,wenn er ein berechtigtes interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat

( BGB § 573, 573 a)

Als berechtigtes Interesse sind anzusehen....

EIGENBEDARF

Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses.

Eigenbedarf in Sachen des BGB § 573,Absatz 1 und Absatz 2 ist dann gegeben,wenn der Vermieter die vermieteten Räume für sich,die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt.

Damit mögliche Eigenbedarfskündigungen nicht ausufern und eine unnütze Rechtsunsicherheit aufkommen lassen, hat das Bundesverfassungsgericht (BvferfG)

die Position des Mietes eindeutig gestärkt ( WM 93,377)

Es sagt hierzu:

Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum in Sachen des Artikels 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes

Die Folge ist,dass die zuständigenGerichte an Eigenbedarfskündigungen höhere Anforderungen stellen.

Der Vermieter, der den vermieteten Wohnraum begehrt muß danach Beweis für sein Begehren erbringen.

Ist gegen den Mieter ein rechtskräftiges Urteil wegen Kündigung auf Eigenbedarf ergangen, so hat er die Möglichkeit,dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht

( BVerfG) Verfassungsbeschwerde einzureichen.

DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE IST KOSTENLOS

Hat das zuständige Landgericht eine Eigenbedarfskündigung als durch vernünftige und nachvollziehbare Gründe erachtet, muß dagen eine Verfassungsbeschwerde erfolglos bleiben. ( BVerfG WM 1989,409)

Die Eigenbedarfskündigung ist an nachfolgende Voraussetzungen geknüpft:

ANGEHÖRIGE

Der Vermieter benötigt die Wohnung für hausstandsangehörige Personen, wenn es sich dabei um Personen handelt,die der Vermieter auf Dauer in seiner Wohnung aufgenommen hat und die mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben und dort keinen eigenen Haushalt führen; zb.Lebensgefährte-Lebensgefährtin-,oder eine Hilfsperson

.

Der Vermieter benötigt die Wo hnung für Familienangehörige,wenn eine verwandtschaftliche oder schwägerschaftliche Beziehung besteht.

Zum Beispiel:

LG Berlin MDR 1989,1104...Eltern

OLG Karlsruhe NJW 1982,889....Ki nder

BayObLG MDR 1984,316.....Geschwister

LG Aschaffenburg DWW 1989,316.....Stiefkinder

OLG Braunschweig WM 1983,731.....Pflegekinder-Pflegeeltern

LG Mai nz ,WM 1991,554....Schwiegertochter--u.Umständen evtl.Schwager

LG Köln WM 1994,551--Schwiegermutter

LG Münster NJW RR 1991,13 58....Schwiegereltern

LG Frankfurt WM 1996,621.... Neffe ..Nichte

LG Frankfurt -M NJW RR 1996,396....Ehegatte-auch getrennt lebend

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AG Frankfurt WM 1991, 108....Tante/Onkel der Ehefrau

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AG Frankfurt WM 1991, 108....Tante der Ehefrau des Vermieters

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LG Berlin ZMR 095 S.VII.....Bruder des Vermieters

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EIGENBEDARF LIEGT ABER NICHT VOR

AG Osnabrück WM 78,2

wenn der Vermieter seine verheirateten Geschwister aufnehmen möchte

LG Frankfurt WM 91,491

Eigenbedarf zugunsten eines Angehörigen kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Angehörige selbst Vermieter ist.

Kauf bricht Miete nicht

Eigenbedarf

.Bundesgerichtshofurteil vom 27.01.20190

Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte oder eines Neffen geltend machen

Was ist bei einer Eigenbedarfskündigug geneu zu beachten?

1.

Kündigung genau prüfen

2.

Wer wird Nutzniesser der Eigenbedarfskündigung?

hierzu:

die nutzniessende Person muß in der Eigenbedarfskündig klar ersichtlich sein

3.

Sind bei aktuellen Mieterrn Härtefälle vorhanden....schwere Krankheit......

Schwerbehinderung..... etc., kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden...

daher

BEGRÜNDETEN WIDERSPRUCH EINLEGEN,UND DIE FORTSETZUNG DES MIETVERHÄLTNISSES VERLANGEN

Günther