Dies ist keine Satire oder Posse, eigentlich ein trauriges Thema, aber nicht so traurig wie das, worüber ich hier schreiben möchte. Vornehmlich in meiner naiven Sicht der Dinge, die nicht allgemeingültig sein muss oder auf deren Vollständigkeit ich pochen möchte.
Es gibt in einer Gesellschaft Regeln und Normen, Gesetze, die vom Prinzip her die Mitglieder dieser Gesellschaft schützen sollen. Das funktioniert mal mehr oder weniger gut. Dabei kommt es oft zu einer Schieflage zwischen Recht und Gerechtigkeit. Es gibt einmal das individuelle bzw. persönliche Rechtsempfinden und es gibt Gesetze. Unser Rechtsempfinden, das wir subjektiver Weise oftmals vom sogenannten „gesunden Menschenverstand“ ableiten ist aber nicht das Maß der Dinge.
Dafür gibt es Juristen, die unser Rechtssystem studiert haben und sich mit Verstößen gegen die Gesetze, die Bestandteil dieses System sind, auseinandersetzen müssen.
Der Bürger gibt sein „Recht“ auf Rache ab und überlässt einer übergeordneten Instanz diese Aufgabe, für Recht und Ordnung zu sorgen. So stelle ich es mir in meinem Leichtsinn vor bzw. so habe ich es mal gelernt.
Dieses System ist nicht perfekt, aber das ist kein System, egal ob es im Computerbereich existiert oder im menschlichen Umgang miteinander. Es gibt Menschen, die diese Gesetzen weitgehend befolgen und mit der Jurisdiktion so gut wie nie in Berührung kommen. Dann gibt es Menschen, die Grenzen nicht so ohne weiteres akzeptieren wollen und testen, wie weit sie gehen können.
Und es gibt Menschen, die vorsätzlich eine Straftat begehen, und daher das Recht haben, im Sinne der Gesetze auch einer gerechten Strafe zugeführt zu werden.
Nach verbüßen der Strafe und entsprechender Reue des Täters, sollte ein Neuanfang für ihn oder sie ohne Probleme möglich sein. Das wäre in meinen Augen unter Resozialisierung zu verstehen.
Nun gibt es Taten, die man nicht so ohne weiteres ungeschehen machen kann oder die wirklich gesühnt werden können. Das ist in erster Linie der Fall, wenn das Opfer seelisch und/oder körperlich geschädigt oder getötet wird.
Da es hier einen sehr guten Ansatz in einem Artikel gab, mal laut darüber nachzudenken, ob Barmherzigkeit für einen Vergewaltiger möglich ist, möchte ich einen differenzierten Blick wagen und ein oder zwei andere Aspekte in die Diskussion bringen, die bisher relativ außer Acht geblieben sind.
Für mich ist eine Vergewaltigung eine Tat, die unter anderem das Opfer in seiner Menschenwürde brechen soll, der Vergewaltiger will Macht über einen Menschen ausüben und verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Menschen. Er demütigt sein Opfer und tötet es oftmals. Er zerbricht die Seele des Opfers und ich selber kann nur Vermutungen darüber anstellen, wie schlimm es für ein Opfer ist, so eine Tat zu er- und zu überleben. Von den Angehörigen der Opfer ganz zu schweigen. Ich selber bin Vater dreier Kinder und davon sind zwei Töchter. Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, sollte eines meiner Kinder Opfer werden. Ich weiß nicht, ob ich als Vater ohne seelischen Schaden davon käme, wenn ich jahrelang den Leidensweg eines meiner Kinder begleiten müsste.
Vor Gericht sieht es bei einem Prozess um eine Vergewaltigungstat so aus, dass hier im Prinzip fünf Parteien ins Spiel kommen. Das Opfer, die Staatsanwaltschaft, die das Opfer vertritt und die Klage führt, Nebenkläger, wie Angehörige ,der Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt des Angeklagten und die ordentlichen und ehrenamtlichen Richter. Polizei, Justizbeamte etc. lassen wir mal außen vor.
Unser Rechtsprinzip geht theoretisch von der Unschuldsvermutung aus und die Justiz muss einem Angeklagten beweisen, dass er schuldig im Sinne der Anklage ist. Es gibt immer wieder falsche Beschuldigungen und Justizirrtümer, denn wie zu Anfang geschrieben und das ist nicht ironisch gemeint, existiert meines Wissens kein perfektes System.
Nun darf man so einen Prozess nicht mit einer Folge Richterin Salesch im TV verwechseln oder mit einen Film über us-amerikanische Gerichte, wo dauernd Einspruch etc. gerufen wird. Deutsche Gerichtsprozesse sind da relativ langweilig bzw. langatmig, was den Ablauf anbelangt.
Jeder Angeklagte erhält die Möglichkeit ein Geständnis abzulegen oder seine Unschuld zu beteuern. Nach Verlesen der Anklage und Einlassung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers, kommt es zur Zeugenvernehmung und zur Kenntnisnahme der Indizienbeweise, also Spuren, die gefunden wurden.
Das Opfer wird als Zeuge vernommen und ich kenne bisher auch nur Prozesse, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden, um dem Opfer nicht weitere Schmach und Schaden zuzufügen.
Das Problem ist natürlich, dass ein Opfer kein neutraler Zeuge ist. Das Opfer wird zudem gezwungen seinem Peiniger gegenüber auszusagen, und vor allem, das Erlebte erneut durchleben zu müssen.
Zum anderen muss der Täter auch mit der Zeugenaussage direkt konfrontiert werden, weil das System ihm zugesteht, dass er sich gegen die Vorwürfe direkt bzw. durch seinen Anwalt wehren kann. Dass die Aussage der Opfer meist in Gegenwart der Angeklagten stattfinden, sorgt zusätzlich für eine weitere kaum nachvollziehbare Belastung.
Es findet eine sehr nüchterne Befragung statt, die das Opfer dazu zwingt, unter schwerster seelischer Pein, Details erneut durchleben zu müssen, denn der Angeklagte hat das Recht, im Detail zu erfahren, was ihm da vorgeworfen wird. Es muss untersucht werden, ob es sich nicht doch um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt hat etc. Ich empfand Scham und Bedauern bei mir vor, wenn ich die spürbare Betroffenheit eines Opfers vor Augen geführt bekam. Und es ist nicht leicht, sich möglichst kein Urteil zu bilden, bevor nicht alle Beweise auf den Tisch gelegt wurden.
Das Opfer muss beweisen, dass es wirklich ein Opfer ist. Die Richter dürfen sich kein Vorurteil bilden, sondern müssen nach bestem Wissen und Gewissen, die vorgelegten Indizien und Aussagen bewerten und dann ein Strafmaß verkünden, dass sich im Rahmen der Gesetze befindet. Es kann also theoretisch keine Willkür seitens eines parteiischen Richters stattfinden. Wenn z. Bsp. 3, 5 oder 7 Jahre Haft in Frage kommen, ist es meist das mittlere Strafmaß, das verkündet wird.
Nun ist bei sexuellem Missbrauch von Kindern das Ganze noch verwerflicher als bei Erwachsenen, obwohl dies zynisch klingen mag. Aber ein Erwachsener „kann“ sich eventuell wehren, ein Kind selten.
Aber wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass dem Angeklagten sehr viele Rechte zustehen und er nicht ohne Chancen ist, seine Unschuld zu beweisen. Das Opfer und auch die Nebenkläger stehen da oft einsam auf weiter Flur, weil die kalte Logik unserer Gesetze nicht immer nachvollziehbar ist. Aber Justitia ist zumindest im überlieferten Sinne blind und das ist auch gut so.
Darum dürfen auch keine Beteiligten als Richter oder Schöffe zum Einsatz kommen, denn das wäre die berühmte Befangenheit, die einen fairen Prozess unmöglich machen würde.
Wenn es also zu einer Verurteilung kommt, weil das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, dann erhält der Angeklagte seine Strafe. Damit ist die Angelegenheit für den Gerichtsapparat erledigt. Das Opfer kann zusehen, wie es entschädigt oder betreut wird, denn das Volk hat ja ein Urteil über den Täter verkündet. Finanziell ist bei den Verurteilten so gut wie nie etwas zu holen und das ist meiner Meinung auch kein Ausgleich für das Erlittene.
Wie soll also ein Opfer nach Verbüßung der Strafe einem Täter verzeihen? Kann die Gesellschaft das verlangen? Ja, die Gesellschaft verlangt es. Die Gesellschaft akzeptiert, dass Täter ihre Geschichte zu Geld machen. Mir ist nicht bekannt, ob das so „verdiente“ Geld zur Opferentschädigung verwendet wird, denn das wäre zumindest eine sinnvolle Option. Ich weiß nicht, wie ein Mensch der so eine Tat erlitten hat, sich fühlt, wenn der Peiniger nach drei, zehn oder fünfzehn Jahren wieder in Freiheit kommt und im Prinzip ein „normales“ Leben führen kann.
War ein Täter reumütig? Hat er den Kontakt zum Opfer immer wieder und wieder gesucht? Hat er tatkräftig um Verzeihung gebeten? Ist er freiwillig in die Therapie gegangen, um aktiv alles zu tun, dass so eine Tat nicht mehr geschehen kann? Hat er, nur weil er seine Zeit abgesessen hat, automatisch ein Recht darauf, dass ein Opfer zur Vergebung bereit ist?
Hier ist für mich die totale Schieflage unseres Systems zu finden. Ich habe den Eindruck, dass unsere Gesellschaft es sich zu einfach macht, zu einfach mit dem Opfer und auch mit dem Täter.
Es gibt keine Gefängnisinseln, auf die solche Täter deportiert werden könnten, es gibt zum Glück keine Todesstrafe, die auch nichts ungeschehen machen würde.
Aber es kann auch nicht sein, dass ein Opfer nach Verbüßung der Strafe durch den Täter, weiterhin leiden muss, und wenn es nur dadurch geschieht, dass ihm der Täter wohlmöglich im gleichen Altenheim zum Nachbarn gemacht wird.
Persönlich möchte ich anmerken, dass ich sehr gerne Kriminalromane lese, die ja nicht ohne Straftaten auskommen. Aber fast immer wird ein Gewaltverbrechen aufgeklärt und so mancher Täter erhält seine Strafe, auch solche, die unser System abgeschafft hat.
Eine Vergewaltigung eines Menschen, ob Mann oder Frau, ist für mich ein Tabu und ich möchte angesichts meiner Erfahrungen, die ich sammeln durfte, mich nicht in die Denkweise eines Täters hineinversetzen, nicht mal ansatzweise. Daher werde ich wohl kein Krimiautor werden können.
Tabus gibt es nicht umsonst, Gesetze auch nicht. Manche kann man überdenken und verbessern, andere darf man ohne weiteres einfach befolgen.
Ich muss kein Gift zu mir nehmen, nur um zu erfahren, wie es sich anfühlt, daran zu sterben.
Vor Verbrechen sind wir nicht umfassend geschützt, denn Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Kreisen und lassen sich nicht unbedingt von Gesetzen abhalten. Es kann also nur über Sanktionen und Konsequenzen gehen. Natürlich hat so ein Täter Angehörige, die im Extremfall Spießrutenläufe durchmachen müssen und oftmals in Sippenhaft genommen werden, aber das ist dem Täter anzulasten, nicht dem Opfer. Jeder Mensch, der in dieser Gesellschaft lebt, kann frei entscheiden, ob er den Gesetzen folgt oder ob er sich Freiheiten herausnimmt, die zu Konsequenzen führen.
Der Hinweis auf Krankheiten oder Süchte, mag in Einzelfällen seine Berechtigung haben, aber Millionen Menschen schaffen es, mit den gleichen Problemen, nicht zum Problem für andere Menschen zu werden.
Kein Mensch ist unfehlbar, aber es war mir ein Bedürfnis, einmal die Diskrepanz in der Wahrnehmung solcher Taten und den Gerichtsverhandlungen aufzuzeigen und mal von einer anderen Seite an dieses Thema heranzugehen. Ob mir das gelungen ist oder ich mich hier in etwas verrannt habe, diesem Urteil stelle ich mich.
Möge jedem Menschen so etwas erspart bleiben.
