Wer seine Rechte nicht kennt springt eben aus dem Fenster – einsam und alleine! Das darf nicht sein – nicht noch mehr Tote!
und keiner weiß ---- wie viele anonyme Opfer es da gibt, die die Täter haben siegen lassen und ihr Leben beendet haben!
Ich kann sie verstehen – mein Leben ist und war nur eine Qual!
Man darf sie nicht nur siegen lassen!
Das kann nur eins bedeuten: Kein Ablauf des OEG-Anspruchs.
Keine ewige Begutachtung
Kein ausgegrenzt werden. Und - wenn - wie bei mir - lange Jahre immer wieder Arbeitsfähigkeit geprüft wird - und immer klar ist (von Jahr zu Jahr) das ich krank bin - keine ewigen weiteren Gutachten - denn irgendwann muss es mal gut sein!
Das einzige Mal in meinem Leben, als ich vom AA Geld bekam, habe ich auf die Leistungen irgendwann verzichtet – weil ich die ewigen Begutachtungen einfach nicht mehr aushielt!
Alle sagten mir, ich sei verrückt – aber ich konnte einfach nicht mehr!
Einige Jahre später beim Sozialamt – irgendwann hat meine damalige Ärztin auch mal an das Sozialamt geschrieben, dass das Begutachten endlich mal ein Ende nehmen muss – weil ich beständig retraumatisiert werde! Das ging gut bis Hatz IV, dann fing es wieder an – und jetzt wieder wegen der OE – in diesem einen Fall will ich es ja auch – weil ich vor Gericht 100% erstreiten will/muss!
Weil meine Leiden bisher nicht wirklich anerkannt wurden, mit nur 70%. Warum das vor Gericht gehen muss, ist mir nicht ganz klar – es geht ja auch nur um eine Korrektur!
Und das Gutachten war so anstrengend. dass ich von den 4 Stunden fast nichts weiß!
Gegen dass ausgegrenzt werden kann so ein Richter oder Minister auch nicht viel machen – da ist die Gesellschaft dran!
Aber Gutachten – bei so kaputten Menschen? Immer wieder? Immer Wieder die Angst - die Ohnmacht!
Das wieder andere, die entscheiden – wie es Dir geht – und die anderen, die da entscheiden – die kennen Dich gar nicht!
Begutachtungen ansonsten nur freiwillig
Begutachtungen ansonsten nur freiwillig auf Antrag, z. B. bei Beantragung der Erhöhung der Ansprüche.
Übernahme von selbst zu zahlenden Kosten
Untersuchungsposten, die nur noch freiwillige, selbst zu zahlende Leistungen sind, sollten übernommen werden, - wenn sie mit den Straftaten in Zusammenhang stehen!
Es reicht ja nicht, wenn Dein Täter nun gerade mal im Knast ist – falls es jemals so weit kommt, es ist ja nicht so, das dann endlich die Angst vorbei ist– da kannst Du dann ja mit Deiner Angst vor z.B. Brustkrebs kämpfen – keine Ruhe – nie!
Dieser Körper, so ein Pulverfass, der nur Panik macht! Dazu wurde er gemacht!
Klar, der Arzt bekommt mehr – wenn er es privat abrechnet – wieder mal ausgeliefert!
Mich irgendwie abtasten kann ich nicht – vor PANIK spüre ich schon Riesenknoten bei jeder Bewegung – ist auch alles hart, Und der Unterleib und Darm? All diese (Ein)Ausgänge!
Ich denke auch das muss ich erklären! All meine Geschlechtsorgane sind für mich wie Pulverfässer, dauernd denke ich, da explodiert ein Krebs. Brustultraschall und Ultraschall innen drin, etc sind keine zahlbaren Leistungen mehr! Das kann man nur mit einem Arztbericht eines Arztes durchbekommen. Mein Arzt hatte was geschrieben - und es nach einem Anruf der Kasse wieder zurückgezogen!
So etwas darf es nicht geben. Diese Entscheidung muss bei dem untersuchenden Arzt verbleiben und von den Krankenkassen übernommen werden.
Zumindestens bei Frauen, denen es nach den Taten mit ihrem Körper nicht besser geht!
Und auch alles andere an Angst Tag – das kann man nicht mal eben kurz alles beschreiben!
Ich bin sicher, dass hier noch manches unklar ist – ich stehe für Nachfragen zur Verfügung!
Aber ich bin sicher, dass da was getan werden muss und kann!
Dann die Jahre der Dissoziation – denn ich hatte so VIEL MEHR VERANTWORTUNG auf den Schultern, als ein KIND tragen kann!
Und ich war ja auch sicher, dass mir keiner geglaubt hat – wegen dem, was der Arzt sagte – und nachdem dann alles so weiter lief – dann musste das wohl doch richtig sein – oder?
Verzeihen Sie, dass ich aus oben genannten Gründen an dieser Stelle nicht sachlich schreiben kann!
Also der Punkt ist, dass das Opfer (ich) und/oder Eltern die ganze Zeit krank waren! Ja, was sollten sie denn tun? Uninformiert noch dazu – wobei es mir hier selber gerade gegen den Strich geht, das in einen Absatz zu packen! Definitiv ja auch durch Verschulden des Arztes ---- nur kann der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, weil er schon einige Jahre tot ist! Tja – und ansonsten war und bin ich nur das kaputte Kind, das keiner verstand! Jetzt begreift meine Mutter – die Folgen – nicht aber, dass ich nicht aufhören kann zu kämpfen! Aber so wie andere Borderliner, sich - den Körper und auch gar die Genitalien – zerschneiden, so setze ich meinen Druck in diese Kämpfe um – und es geht im Großen und Ganzen nicht nur um mich, sondern soweit möglich, für alle Opfer!
Also, ein Opfer ist lebenslang krank, so wie ich, kann es aber nicht durchgehend belegen. Zum Ersten, weil die Ärzte die Akten schon lange entsorgt hatten. Zum Zweiten, weil vielleicht Ansätze drin wären: Ich unterlag doch einem doppelten Schweigegebot. Die Dissoziation – auch aus dem Grund –hätte man höchstens herauskriegen können, dass ich psychisch irgendwie ziemlich auffällig war!
Hier sollte man Ausnahmen schaffen, warum man Eltern da rausnehmen muss!
Die Eltern tun in den meisten Fällen nichts! Meine Mutter hatte nur Depressionen – hat es verdrängt etc – und war erst zu begrenzter Unterstützung bereit, als es eh zu spät war! Ich kann mich nicht entsinnen – je eine Überlebende kennen gelernt zu haben – bei der irgendwie Hilfe von den Eltern vorhanden war!
Meine Mutter etwas hätte unternehmen müssen (seltsam, mein Vater, den ich nur noch Erzeuger nenne) nicht (ja ist ok und klar jetzt – es war sein eigener Vater vor dem er immer Angst hatte). Sie hat selber all die Jahre an schweren Depressionen gelitten - und auch sie kann das nicht belegen (Aufbewahrungszeiten bei Ärzten etc. ist noch kürzer, als Verjährung).
Ganz ab davon - welche Eltern - in solchen Familien - in denen so was passiert - stellen sich überhaupt an die Seite Ihrer Kinder? Meine Mutter erst jetzt - andere nie. Ich kenne so viele Fälle und in den meisten haben die Eltern weder ihren Kindern irgendwie geholfen - oder Liebe und Kraft gegeben - oder was auch immer. Die meisten Opfer stehen völlig alleine da - und dann können sie nichts tun - weil ihre Eltern nichts getan haben? Das kann es doch nicht sein!
Daher darf die Verantwortung für die Opfer nicht allein auf den Schultern der Eltern lasten, sondern sie sollte eine vordringliche Aufgabe der Gesellschaft sein.
Auch von Ihnen wollten sie die Krankheit belegt haben. Heute nach diesem Wissenstand? Ja, auch vor ein paar Jahren. Aber damals doch nicht!
Aber wie gesagt – die Eltern sind da heraus zu nehmen, das macht Opfer wieder zu Opfern. Sie sind vollkommen ohnmächtig ausgeliefert!
Darf das sein?
Im Übrigen – der Beginn der Verjährung ist auf 18 Jahre hoch gesetzt – was hat es dann noch mit den Eltern zu tun?
Haben die die ganze Zeit für mich „gehaftet“ weil ich so schwerkrank war und bin?
Sicher weiß ich nicht – ob eine Streichung der Verjährung je durchgehen würde – aber was ist mit all den Frauen mit Seelenkrebs - so auch genannt von psychologischen Fachkräften – die so spät erinnern? Dieser Seelenkrebs, der verhindert, früher tätig zu werden. Die haben nach all dem Leid so gar keine Chance? Gibt es auch eine Verjährung von Mord? Inzest – und Missbrauch allgemein sind Seelenmord! Ich denke, deutlicher kann man es nicht machen!
Unsere Seelen sind gemordet – aber wir müssen jeden Tag um ein Überleben kämpfen, das so wenig mit Leben zu tun hat – und so viele, die es nicht schaffen. So wie ich wünschte, die Täter hätten nicht „nur“ meine Seele gemordet – sondern mich vollständig beseitigt, so holen so viele Überlebende das noch nach! Die Prozentzahlen habe ich nicht im Kopf!
Hemmung der Verjährung durch Krankheit
sollte greifen in zivilrechtlich, strafrechtlich und im OEG Verfahren!
Alles andere ist sinnentleert – da klinkt sich ja keine Krankheit „mal eben so aus – damit eins davon möglich ist!“
Noch mal – sachlich kann ich es nicht – aber ich hoffe, im Großen und Ganzen ist es verständlich!
Wie soll ich das verständlicher machen? Man kann doch nicht sagen, zivilrechtlich gibt es jetzt eine Verjährung durch Krankheit bei der diese Krankheit gilt, der Prozess kann lange nach Ende der Verjährung geführt werden– und wenn man dann auch noch strafrechtlich vorgehen will, genauso krank, dann gilt die Krankheit nicht – und wenn man dann Opferentschädigung erringen will, da gibt es auch weder Krankheit noch, dass man nicht informiert wurde und dementsprechend keinen Antrag stellen konnte? Denn ich kann nur einen Antrag stellen, wenn ich von diesem Antrag weiß!
Ich habe Ansprüche spätestens seit 1978, wenn es da auch noch rückwirkend bis zur Tat geht, so war das mit Täter Nummer eins ja schon 1968 oder früher!
Die vier anderen Vergewaltiger, mit denen ich auch vor Gericht war, das war 1978!
Also eigentlich müssten mir in all den Bereichen noch einiges an Nachzahlungen zustehen. OE seit 78/76, Berufsschadensausgleich, Sonderleistungen für Schwerbeschädigte etc! Selbst da versuche ich mir ein winziges Bisschen Hoffnung zu erhalten.
Es gibt so viele Gründe, warum die Verjährungsfristen bei Opfern schon verstreichen.
Eben durch Krankheit, durch Scham, durch zuwenig Kraft, durch Täter, die sie immer noch bedrohen - oder das Schweigegebot auch weiter läuft - als Programm - und weil viele Frauen es lange verdrängen - manche werden erst mit 70 - oder so - wieder "wach" und wissen endlich, warum ihr Leben so kaputt war. Es gibt noch weitere Ursachen und Begründungen, die aber den Rahmen bzw. Umfang dieses Schreiben sprengen würde.
Dann kommt noch hinzu, falls es zu einer Verurteilung kommt, werden die Strafen oft nur zur Bewährung ausgesprochen, oder - wie bei mir - nur Geldstrafe (400 € pro "Person") - oder sie kommen nach wenigen Monaten oder Jahren wieder frei - und dann?
Dann sind die Opfer wieder ausgeliefert?
Und dann besser gleich getötet, damit sie nichts mehr sagen können!
Wäre glatt noch ein Präzedenzfall - alle Täter für immer zu "verwahren". Täter haben (fast) immer mehrere Opfer - und wie man immer wieder lesen muss - sie werden auch durch Strafen nicht "belehrt" Der Drang nach Machtausübung bzw. der Trieb ist da!
Nehmen wie auch Täter Nummer 1! Er ist fein aus Allem raus. Nicht daran zu denken – wie viele Opfer er noch neben und/oder nach mir hatte?!?
Und ich sehe es immer noch als meine Verantwortung an – dass es dazu kommen konnte – weil ich nichts unternommen habe!
Ich hatte Todesangst – na und?
Spätesten als die Sache mit den 4 Männern vor Gericht ging – hätte ich wissen müssen, dass ich um jeden Preis etwas hätte tun müssen!
Aber von welcher Seite ich es auch betrachtete – da war immer nur Schuld – und sei es das der Täter vor Wut tot umfiele – oder seine Frau Schaden genommen hätte!
Ich hatte einmal einen Therapeuten - der hat früher auch mal Täter begutachtet, z. B. einer von ihnen hatte ihn vollkommen "weichgekocht". Er war von seiner Unschuld vollkommen überzeugt!
Dann noch ein Vororttermin bei der Familie. Die Kleine kam direkt auf ihn zu und öffnete seine Hose. Ziemlich deutlich?
Danach hat er nie wieder Täter begutachtet!
Lebenslange Sicherheitsverwahrung! Wenn’s dann sein muss – dann sollen sie leben – aber nicht in Freiheit.
Ich musste mit 4 Jahren die Verantwortung für meine ganze „ Familie „ übernehmen!
Im Alter von ca. fünfzehn Jahren wurde ich bedroht. Ich musste aussagen, um Andere zu schützen. Ja – wofür denn – für 400 DM Geldstrafe? Diese Strafe ist aber doch keine Hemmnis!
Und immer noch so viel Verantwortung auf meinen Schultern!
Und die Verantwortung für die weiteren Opfer meines Ersttäters – für immer und ewig – weil ich mich habe knebeln lassen – statt wie jetzt zu kämpfen – aber die Todesangst – die war so groß!
Thema sexueller Mißbrauch, Folgen, Recht was fehlt Teil 2
Ich habe mir da einiges zusammengeschrieben, worin auch steht, was ich meine, was geändert werden muss etc.Man kann auch Präzedenzfälle schaffen und Petitionen einreichen!
Weiter als bis zu diesem Text hat es nicht gereicht - und ich hoffe, daß da jemand helfen, lesen und verstehen mag!
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