Hallo Ihr!
Ich hab da mal ein Schreiben fertig gemacht, an eine, die helfen wollte - und dann doch nicht, weil ich nicht in Berlin wohne - obwohl Sie auch meinte, sie kenne rechtliche Tricks!
Nun, ich möchte dieses Schreiben hier gern reinsetzen - weil ich denke und hoffe, daß man da Grundlagen für Präzedenzfälle oder Petitionen hat - aber ich bekomme das nicht hin! Mein Anwalt wartet schon lange auf die Texte, meint ja immer, ich kann alles alleine - aber ich kann nicht immer alles alleine!

Könnt Ihr mir da helfen? Bitte?

Ich setze mal rein ich hoffe, Ihr lest mich soweit!


Sehr geehrte Frau Holder, sehr geehrte Damen und Herren!


SEELENMORD, aber wir müssen mit gemordeten Seelen weiter leben!

Ich bin Geschädigte frühkindlicher und fortgesetzter sexueller Gewalt! Wie so viele Frauen, konnte ich erst recht spät etwas unternehmen – und wie so viele Weitere, bin ich gescheitert!
Es hätte so nicht sein müssen!
Aber sehen Sie bitte selbst – und seien sie sich gewiss, dass dies nur ein kläglicher Anfang ist!
Ich möchte auf meinem Scheitern nicht sitzen bleiben – und ich denke, das muss ich auch nicht!
Ich will kämpfen, für mich – und all die anderen – all die auch, die sich bisher nicht trauen etwas zu unternehmen – weil da immer diese Falltüren sind – weil sie nur vom Scheitern hören – und die – wie ich eine Höllenangst haben!

Inzest, Missbrauch und Vergewaltigung sind Seelenmord Gibt es auch eine Verjährung für Mord?

Engagement sollte zunächst mal bei jedem Anwalt Vorraussetzung sein, denke ich!
Das was bisher an Rechtssprechung möglich ist „durchzusetzen“, ist einfach schlicht und ergreifend zum eingetretenen physischen, psychologischen Schaden des Opfers zu wenig und steht nicht im Verhältnis
In Gerichtsurteilen ging es nur darum, dass der Tatbestand seit Jahren verjährt ist und in der Weiterführung, dass die Mutter hätte normal was unternehmen müssen.

Das ist das, was machbar war – bis eine Klientin (Opfer) und Ihr Anwalt sich zusammen taten und sie es geschafft haben – einen Präzedenzfall zu schaffen!
Hemmung der Verjährung durch Krankheit – zivilrechtlich!

Dies sind all die Punkte – um die es mir noch geht – und die sehr wichtig sind!
Sie bedingen besonderer Beachtung Ihrerseits.

Es geht in den zuerst folgenden Fällen um die anwaltlichen Pflichten gegenüber den Mandaten.



Was möchte ich erreichen?

Eine Haftung der Anwälte gegenüber den Mandanten. Warum, werde ich unten weiter begründen.

Da ist als Beispiel zunächst meine erste Anwältin. Sie meinte immer, das mit dem OEG Antrag würde sie schon erledigen, damit müsse ich mich nicht belasten! Auch da habe ich immer nachgefragt – und jedes Mal hieß es –„ach, dass hat doch noch Zeit“! Sie hat neun Monate lang den OE-Antrag verschleppt. Nach dieser Zeit habe ich es endlich geschafft, all meinen Mut zusammen zu nehmen - und sagte „Nein, das ist nicht egal – es ist jeden Tag mein Geld! Einige tausend Euro hat es gekostet. Aber, ist es zu lange her?

Meine zweite Anwältin bat ich immer wieder – strafrechtlich vorzugehen. Sie sagte, nun ist das zivilrechtlich schon mal angefangen worden und beides auf einmal hielte ich sicher nicht aus. Ich habe immer und immer wieder danach gefragt – ich habe auch eine Zeugin! Ich bin nicht gut im Recherchieren im Internet – als ich die Verjährungsfrist rausgefunden hatte – war sie gerade einen Monat abgelaufen! Das ist anscheinend nicht mehr gut zu machen – nein – ich hoffe doch – dass es da noch Möglichkeiten gibt! Gerade muss hier die Verpflichtung und Haftung des Anwaltes gegenüber den Mandaten greifen.

Also, ich bin mir sicher, dass die oben genannte Anwältin schadensersatzpflichtig ist! Nachher habe ich sie sogar noch gebeten, einen strafrechtlichen Präzedenzfall im Sinne von -Hemmung der Verjährung durch Krankheit –, mehr oder weniger aus dem zivilrechtlichen Präzedenzfall abgeleitet, anzustreben!

Ich hatte dann erst Anwältin Nummer drei darum gebeten einen Präzedenzfall, - „zur Hemmung der Verjährung“ – strafrechtlich zu versuchen. Sie war aber nicht interessiert obwohl sie Opferanwältin ist!
Ich weiß jetzt gerade nicht warum, denn wenn es zivilrechtlich geht, wieso dann nicht strafrechtlich? Sie meinte, wir kämen damit nicht durch!
Wobei es sogar eigentlich viel weiter gehen sollte!
So viele Frauen können nicht durchgehend belegen, so krank gewesen zu sein - also geht es im Prinzip darum, die Verjährung ganz zu streichen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eine andere Betroffene hat es geschafft, - mit Hilfe Ihres Anwaltes - zivilrechtlich einen Präzedenzfall zur Hemmung der Verjährung durch Krankheit zu erstreiten!

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12. Juni 2001 - 7 W 17lO

Auch ich konnte meine Krankheit nicht belegen und erst beim ersten Widerspruch schrieb ein Arzt (der Gegenseite!!!!!!!!!!!!!!!), dass ich ja wegen der Taten keine Ausbildung machen und nicht arbeiten konnte! Ob das mal irgendwo greift? Muss doch eigentlich mindestens beim Berufsschadensausgleich für all diese unendlichen Jahre einen Ausgleich geben!
Das war übrigens so weit ich weiß, ein Bericht von der „Gegenseite“ Herr Dr. Wiehler vom VA Oldenburg!

Dann erfuhr ich - strafrechtlich müsse das Opfer genaue Daten anführen.
Mein Leben lang bin und war ich krank. Ich kann es nicht nachweisen. Mir hat im Alter von drei Jahren auch noch keiner gesagt, dass ich nun für immer Krankenberichte sammeln und Buch führen muss. Wie während der Verdrängung - die ja auch bei mir stattfand. Aber wie, wenn ein kleines dreijähriges Kind, psychisch schwer beschädigt, sich sein Notizbuch holen muss – und schreibt am…. um…. von….bis…. Handlungen, vergewaltigt, erniedrigt und zerstört, draußen, drinnen – welche Räume – und welche Farbe hatte die Couch – ah grün – ätsch – die war man braun – UND RAUS BIST DU!
Und später: Krankenberichte? Wozu? Ich konnte nie arbeiten, also brauchte ich keine Krankschreibungen oder der Gleichen! Meine Mutter auch nicht – doch sie war immer wieder krankgeschrieben – aber Unterlagen hat sie halt nicht so weit reichend – und sie hat ja auch nie über das gesprochen! Und rechtlich ist es scheinbar so – dass Ärzte die Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahren müssen – nur das man sie für das Gericht auch 20 Jahre später noch braucht?
Wie passt das ineinander? Und wie so kann es angehen – dass ich meiner Rechte beraubt werde – nur weil meine Mutter nichts unternommen hat? Wieder ein Opfer um seine Rechte gebracht? Wie soll das strafrechtlich sein?
Das kann es doch nicht gewesen sein – in der Gesellschaft!

Immer wenn ich/wir da waren! Dann fanden die Taten statt! Auch wenn ich dort schlafen musste. Nachts – da kam er angeschlichen!
Meine Mutter sagte mal, das könne doch nicht sein – das hätte meine „Großmutter ja merken müssen, wenn er aufgestanden ist! Ich sagte nur „nachmittags – oben im Wohnzimmer, hat die ganze Familie gesessen – und es hat -NIEMAND- gemerkt!“

Weitere Anliegen

Sofortige Information für Opfer

Denn - auch heute ist es nur ein Anliegen, des WR, dass Opfer sofort bei Polizei oder Gericht darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf OE hätten!
Ich hab hier so ein Merkblatt liegen, dass der WR es anstrebt - demnach ist es immer noch nicht Gesetz.

Auch da bin ich betroffen. Ich weiß, wegen der Straftaten vor 76 (da wurde OE eingeführt) haben Opfer nur einen geringeren Anspruch - in so manchen Dingen. Auch ein Unding! ABER! ich wurde ja auch 78 noch einmal Opfer. Ich wurde nicht aufgeklärt über OE - im Gegenteil - ich wurde nur weiter schwerst traumatisiert - bei der Polizei und vor Gericht!

Hier müssen die Opfer gestärkt werden! Mein Gott – ich hatte kürzlich ein längeres Gespräch mit DEM Borderlinespezialisten hier - der wusste nichts vom OEG und dieses Gesetz gibt es seit 1976
Da haben wohl alle sehr erfolgreich daran gearbeitet, dass kaum ein Opfer, kaum ein Arzt, kaum ein Psychologe, kaum ein Betreuer davon erfährt – denn das würde ja teuer werden, bei all den Opfern´?????????? !!!!
Deshalb alle und vor allen Dingen müssen Opfer sofort informiert werden.

Kein Ablauf des OEG Anspruch

Ich habe gelesen, das der OE Antrag spätestens nach einem Jahr gestellt werden müsse, da heißt es:
Die Beschädigtenversorgung beginnt mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird. War der Beschädigte ohne sein Verschulden an der Antragstellung verhindert, so verlängert sich diese Frist um den Zeitraum der Verhinderung. Für Zeiträume vor dem Monat der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft oder aus ausländischem Gewahrsam steht keine Versorgung zu.
Ja- aber ob und wo wird das angewendet?
Es war NICHT mein Verschulden, dass ich den Antrag erst vor ein paar Jahren stellen konnte – denn ich wurde NICHT informiert!!! Und ich war/bin nur krank!
Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit dem Borderlineexperten hier!!!
Er hatte keine Ahnung, was OE ist und das es das gibt! So was darf doch nicht sein! Kein Therapeut – niemand – ich leiste jetzt immer Aufklärungsarbeit – es ist zum Verzweifeln. So viele Opfer in Armut und Verzweiflung – und keine Ahnung von ihren Ansprüchen!
So wie es mir eben auch ging!

Dem hinzuzufügen ist – dass auch hier – wie bei ALLEN Verfahrensmöglichkeiten– die Hemmung der Verjährung durch Krankheit gelten müsste! Wer zivilrechtlich krankheitsbedingt nicht klagen konnte, kann es strafrechtlich auch nicht.
Vor dem OEG-Antrag haben die wenigen, die davon wissen – und die, die ich informiere einfach Panik: „Alles noch mal!“ „Wer entscheidet heute, wie es mir geht und ging?“
Viel zu krank und kraftlos schämen viele von uns sich auch noch als Sozialhilfeempfänger! Wissen nichts von ihren Ansprüchen und/oder sind viel zu krank, um sich Hilfe zu suchen!

Ich plädiere dafür, das keine Zwangsverschickungen in Kliniken gemacht werden, um OE zu bekommen.
Ich bin zum wiederholten Male begutachtet worden – und die Oberärztin sagte, ich könne das gleich vergessen. Bevor ich nicht in eine Klinik ginge, wäre da gar nichts zu machen! Wie soll es was werden, wenn schon wieder jemand mein „Leben“ dirigieren will?
Wieder entrechtet? Ich halte eine Klinik nicht aus, ich suche hier draußen eine Therapeutin, dann ist da noch mein Psychiater, zu dem ich wöchentlich gehe, meine Ärzte und einiges an Physiotherapie etc. Somit ist alles abgedeckt! Ich habe endlich eine Wohnung und der ich mich so sicher fühle, wie ich es nur kann – ich kann und will dem nicht wieder entrissen werden!
Wie müssen sich die anderen Opfer fühlen, deshalb darf es keine 2 Jahresfrist zwischen den Therapien geben, sondern wenn es sein muss, lebenslängliche ununterbrochene therapeutische Begleitung für Opfer!