Wie oft noch?
Ich bin entsetzt wie sich das Jugendamt verhalten hat. Egal ob verjährt oder nicht.
Ich habr den Bericht im TV gesehn, möchte damit nur einmal wieder um Aufmerksamkeit bitten. In diesem speziellen Fall können wir uns nur noch entrüsten, da wohl die Rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.
Mutter, Großmutter und Jugendamt wussten Bescheid
Jahrelang vom eigenem Stiefgroßvater missbraucht
BRISANT | 17.06.2008 | 17:15 Uhr
Als Kind wurde Sabine (Name geändert) jahrelang von ihrem Stiefgroßvater missbraucht. Die Großmutter, die Mutter und sogar Mitarbeiter des Jugendamtes wussten davon. Doch niemand informierte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Bis jetzt blieb der Vergewaltiger unbehelligt. Mehr als zehn Jahre später hat Sabine Anzeige erstattet.
Rechte: dpa/WDR/Christa Käfer
Nicht das einzige Opfer
Sabine möchte anonym bleiben. Zu schlimm findet die heute 22-Jährige ihre eigene Vergangenheit. Im Alter von sieben bis elf Jahren, sagt sie, wurde sie von ihrem Stiefgroßvater mehrmals pro Woche vergewaltigt. "Er hat meine Kindheit kaputt gemacht", sagt sie. Damit ihr Peiniger seiner gerechten Strafe zugeführt wird, möchte Sabine nun "ganz schnell ihre Aussage machen". Doch die Stiefenkelin soll nicht das einzige Opfer des heute 66-jährigen Mannes sein. Schon vorher soll er über Jahre hinweg seine Stieftochter, also Sabines Mutter, vergewaltigt haben. Als Sabine elf Jahre alt war, erfuhr sie, dass ihr Peiniger auch ihr Vater ist. "Für Sabine war das dann natürlich zusätzlich noch einmal eine ganz schwierige Erfahrung", sagt ihre Anwältin Heike Supranowitz. Einerseits müsse sie die Erlebnisse der Tat verarbeiten. Andererseits aber auch noch die Erkenntnis, dass ihre Mutter ebenfalls Opfer war, sagt Supranowitz.
Keine Anzeigepflicht
Sabine brach zusammen und kam in eine psychiatrische Klinik für Kinder. Dort wurde sie monatelang untersucht und behandelt. Mit der klaren Diagnose "Missbrauch durch den Stiefgroßvater" wurde der Fall dann ans Jugendamt übergeben. Viel mehr passierte aber nicht. Das Jugendamt erstattete keine Anzeige, muss es in solchen Fällen aber auch nicht unbedingt: "Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führt keine Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes. Insoweit bestand keine Anzeigepflicht. Das Jugendamt hat nach unseren Erkenntnissen erst von den Straftaten erfahren, als diese bereits abgeschlossen waren", erklärt Staatsanwalt Jürgen Schiermeyer Staatsanwaltschaft Neuruppin. So argumentiert auch das Jugendamt selbst. Weil Sabine nach dem Klinik-Aufenthalt nicht mehr im Haus des Stiefgroßvaters wohnte, sei sie keiner Gefahr mehr ausgesetzt gewesen. Genau rekonstruieren kann das Jugendamt den Fall aber nicht. Die Akten sind wegen Verjährung vernichtet worden.
"Es ist davon auszugehen, dass das Kindeswohl durch andere geeignete Maßnahmen der Familie gesichert wurde und eine Hilfe zur Erziehung zur damaligen Zeit nicht gewünscht war. [...] In den stets schwierigen Beratungsprozessen werden in Fachteams unter Abwägung der jeweiligen Umstände angemessene Entscheidungen zur Gewährleistung einer gesunden Entwicklung der Kinder getroffen."
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Neuruppin
An Sabines Leben hätte eine Anzeige damals wirklich nichts mehr geändert. Ihre Anwältin aber meint, dass das Jugendamt trotzdem dazu verpflichtet gewesen wäre - wenn schon nicht gesetzlich, dann zumindest moralisch. "Wir erwarten von jedem Bürger, dass er couragiert über den Gartenzaun schaut, wenn beispielsweise mit einem Kind etwas nicht in Ordnung ist", sagt Heike Supranowitz. Der solle dann dem Jugendamt eine Kindwohlgefährdung anzeigen. Aber selber müsse das Jugendamt keine Anzeige erstatten, so die Anwältin von Sabine.
"Nicht schon wieder"
Hinzu kommt bei einem pädophilen Täter die, dass er sich irgendwann ein neues Opfer sucht. Genau das könnte nun, zehn Jahre später, eingetreten sein. Sabine hat nicht um ihrer selbst Willen endlich Anzeige erstattet, sondern um ihre Cousine zu schützen. An der Vierjährigen könnte sich der Stiefgroßvater kürzlich bei einem Familienfest vergriffen haben, sagt Sabine. Weil das Mädchen eingemacht hatte, lief sie nackt im Garten. Ihr Stiefgroßvater habe geschaut "wie ein Hund auf einen Knochen", sagt Sabine. Anschließend sei er eine Zeit lang im Keller verschwunden. "Nicht schon wieder", dachte Sabine.
Bleibt die Frage, warum in der Familie nicht schon früher jemand etwas gegen den Stiefgroßvater unternommen hat. Sabine selbst und ihre Mutter hatten zu viel Angst vor ihm, sagen sie. Aber auch Sabines Oma soll von den Taten ihres eigenen Ehemannes gewusst haben. Als sich Sabine ihrer Oma offenbarte, soll diese laut Sabine gesagt haben, dass sie es gewusst habe. Bleibt die Frage, warum sie nichts unternommen hat. "Jeder Mensch möchte, dass die Familie heil ist", erklärt Kinder- und Jugendtherapeutin Dorothea Zimmermann. "Jeder Mensch bagatellisiert solche Informationen, um die Konsequenzen nicht tragen zu müssen." Auch verarbeite man derartige Informationen immer anhand der eigenen Biografie, so Zimmermann. Auch würden die eigenen Erfahrungen der Oma eine Rolle spielen. Falls sie ähnliche Erfahrungen für sich selbst abgetan hat, sei es möglich, dass sie diese auch für ihre Enkelin als "ertragbar" abtut.
Für eine Verurteilung zu spät?
Der Schaden, den Sabine davongetragen hat, ist nicht zu bemessen. Fast in keiner Nacht kann sie richtig schlafen. Männer dürfen sich ihr nicht nähern, sonst rastet sie aus. Ob aber ein Gericht ihren Stief-Großvater verurteilen kann, ist völlig unklar. Der Fall von Sabines Mutter ist verjährt. Und Spuren oder Beweise wird es nach all den Jahren kaum noch geben.
zuletzt aktualisiert: 17. Juni 2008 | 17:30
Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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Mutter, Großmutter und Jugendamt wussten Bescheid
Jahrelang vom eigenem Stiefgroßvater missbraucht
BRISANT | 17.06.2008 | 17:15 Uhr
Als Kind wurde Sabine (Name geändert) jahrelang von ihrem Stiefgroßvater missbraucht. Die Großmutter, die Mutter und sogar Mitarbeiter des Jugendamtes wussten davon. Doch niemand informierte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Bis jetzt blieb der Vergewaltiger unbehelligt. Mehr als zehn Jahre später hat Sabine Anzeige erstattet.
Rechte: dpa/WDR/Christa Käfer
Nicht das einzige Opfer
Sabine möchte anonym bleiben. Zu schlimm findet die heute 22-Jährige ihre eigene Vergangenheit. Im Alter von sieben bis elf Jahren, sagt sie, wurde sie von ihrem Stiefgroßvater mehrmals pro Woche vergewaltigt. "Er hat meine Kindheit kaputt gemacht", sagt sie. Damit ihr Peiniger seiner gerechten Strafe zugeführt wird, möchte Sabine nun "ganz schnell ihre Aussage machen". Doch die Stiefenkelin soll nicht das einzige Opfer des heute 66-jährigen Mannes sein. Schon vorher soll er über Jahre hinweg seine Stieftochter, also Sabines Mutter, vergewaltigt haben. Als Sabine elf Jahre alt war, erfuhr sie, dass ihr Peiniger auch ihr Vater ist. "Für Sabine war das dann natürlich zusätzlich noch einmal eine ganz schwierige Erfahrung", sagt ihre Anwältin Heike Supranowitz. Einerseits müsse sie die Erlebnisse der Tat verarbeiten. Andererseits aber auch noch die Erkenntnis, dass ihre Mutter ebenfalls Opfer war, sagt Supranowitz.
Keine Anzeigepflicht
Sabine brach zusammen und kam in eine psychiatrische Klinik für Kinder. Dort wurde sie monatelang untersucht und behandelt. Mit der klaren Diagnose "Missbrauch durch den Stiefgroßvater" wurde der Fall dann ans Jugendamt übergeben. Viel mehr passierte aber nicht. Das Jugendamt erstattete keine Anzeige, muss es in solchen Fällen aber auch nicht unbedingt: "Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führt keine Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes. Insoweit bestand keine Anzeigepflicht. Das Jugendamt hat nach unseren Erkenntnissen erst von den Straftaten erfahren, als diese bereits abgeschlossen waren", erklärt Staatsanwalt Jürgen Schiermeyer Staatsanwaltschaft Neuruppin. So argumentiert auch das Jugendamt selbst. Weil Sabine nach dem Klinik-Aufenthalt nicht mehr im Haus des Stiefgroßvaters wohnte, sei sie keiner Gefahr mehr ausgesetzt gewesen. Genau rekonstruieren kann das Jugendamt den Fall aber nicht. Die Akten sind wegen Verjährung vernichtet worden.
"Es ist davon auszugehen, dass das Kindeswohl durch andere geeignete Maßnahmen der Familie gesichert wurde und eine Hilfe zur Erziehung zur damaligen Zeit nicht gewünscht war. [...] In den stets schwierigen Beratungsprozessen werden in Fachteams unter Abwägung der jeweiligen Umstände angemessene Entscheidungen zur Gewährleistung einer gesunden Entwicklung der Kinder getroffen."
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Neuruppin
An Sabines Leben hätte eine Anzeige damals wirklich nichts mehr geändert. Ihre Anwältin aber meint, dass das Jugendamt trotzdem dazu verpflichtet gewesen wäre - wenn schon nicht gesetzlich, dann zumindest moralisch. "Wir erwarten von jedem Bürger, dass er couragiert über den Gartenzaun schaut, wenn beispielsweise mit einem Kind etwas nicht in Ordnung ist", sagt Heike Supranowitz. Der solle dann dem Jugendamt eine Kindwohlgefährdung anzeigen. Aber selber müsse das Jugendamt keine Anzeige erstatten, so die Anwältin von Sabine.
"Nicht schon wieder"
Hinzu kommt bei einem pädophilen Täter die, dass er sich irgendwann ein neues Opfer sucht. Genau das könnte nun, zehn Jahre später, eingetreten sein. Sabine hat nicht um ihrer selbst Willen endlich Anzeige erstattet, sondern um ihre Cousine zu schützen. An der Vierjährigen könnte sich der Stiefgroßvater kürzlich bei einem Familienfest vergriffen haben, sagt Sabine. Weil das Mädchen eingemacht hatte, lief sie nackt im Garten. Ihr Stiefgroßvater habe geschaut "wie ein Hund auf einen Knochen", sagt Sabine. Anschließend sei er eine Zeit lang im Keller verschwunden. "Nicht schon wieder", dachte Sabine.
Bleibt die Frage, warum in der Familie nicht schon früher jemand etwas gegen den Stiefgroßvater unternommen hat. Sabine selbst und ihre Mutter hatten zu viel Angst vor ihm, sagen sie. Aber auch Sabines Oma soll von den Taten ihres eigenen Ehemannes gewusst haben. Als sich Sabine ihrer Oma offenbarte, soll diese laut Sabine gesagt haben, dass sie es gewusst habe. Bleibt die Frage, warum sie nichts unternommen hat. "Jeder Mensch möchte, dass die Familie heil ist", erklärt Kinder- und Jugendtherapeutin Dorothea Zimmermann. "Jeder Mensch bagatellisiert solche Informationen, um die Konsequenzen nicht tragen zu müssen." Auch verarbeite man derartige Informationen immer anhand der eigenen Biografie, so Zimmermann. Auch würden die eigenen Erfahrungen der Oma eine Rolle spielen. Falls sie ähnliche Erfahrungen für sich selbst abgetan hat, sei es möglich, dass sie diese auch für ihre Enkelin als "ertragbar" abtut.
Für eine Verurteilung zu spät?
Der Schaden, den Sabine davongetragen hat, ist nicht zu bemessen. Fast in keiner Nacht kann sie richtig schlafen. Männer dürfen sich ihr nicht nähern, sonst rastet sie aus. Ob aber ein Gericht ihren Stief-Großvater verurteilen kann, ist völlig unklar. Der Fall von Sabines Mutter ist verjährt. Und Spuren oder Beweise wird es nach all den Jahren kaum noch geben.
zuletzt aktualisiert: 17. Juni 2008 | 17:30
Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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