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  • Altes kaufen Mofa - welche Dokumente notwendig?

    Mein jüngster Sohn möchte sich ein älteres, gebrauchtes Mofa privat kaufen. Nun rätsel ich, welche Papiere hier unbedingt wichtig sind. Eventuell ist es ja auch schon aus zweiter Hand und keine Rechnung mehr vorhanden. Gibt es sowas wie Betriebserlaubnis, Mofabrief? Möchte auf jeden Fall ausschließen, dass wir ein geklautes Mofa erwerben oder das alte Vehikel nicht mehr zugelassen werden kann. Was mache ich, wenn der Vorbesitzer das Ding schon frisiert hat (wie ich früher) und ich das beim Kauf nicht feststellen kann?

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 07.02.2009, 11:57:19

    Prüfung des Motors
    Ein wichtiger Indikator hierfür ist die Zündkerze.Ausbauen und anschauen.Ist die Elektrode vorne an der Kerze schwarz-rusig ist de4r vergaser zu fett (zuviel Sprit,schlechte Kompression,Auspuff verstopft) eingestellt,weißlich (zuwenig Sprit ,Vergaser reinigen)
    rehbraun,idealeVerbrennung und Kompression.Wenn Zweitakter lange nicht im Berieb waren,kann der Vergaser eine Problemqelle sein,da das benötigte spezielle Kraftstoffgemisch zerfällt (verharzt).Tank öffnen und riechen,ist der scharfe Benzingeruch dem von Äter oder faulen Eiern gewichen wird sich das Fahrzeug kaum starten lassen.Reperaturen am Vergaser empfehle ich vom Fachmann machen zu lassen,da das Herz des Zweitackters sehr fein und empfindlich ist.

  • B. bernie24 07.02.2009, 12:37:23

    ...aber vorsicht. für KBA und TÜV gutachten sind schnell 100€ erreicht. sollten dann noch reparatuten und ersatzteile erforderlich sein, übersteigt das schnell den wert des gerätes.

  • Ehemaliges Mitglied 07.02.2009, 13:13:53

    Wie die Vorredner schon geschrieben haben ist die Betriebserlaubnis erforderlich. Bei Ausländischer Produktion heisst das Teil COC (Certificate of Conformity). Ist das ein NACHTRÄGLICH gedrosseltes Fahrzeug brauchst du noch die Zulassung des Drosselsatzes und den zugehörigen TÜV-Bericht. Die Papiere sind immer alle mitzuführen, wie auch die Mofa-Prüfbescheinigung. Ich würde mir, wie auch schon weiter unten erwähnt, im Kaufvertrag bescheinigen lassen, das nicht gebastelt wurde! Bei einer Probefahrt darf das Teil 35 km/h nicht erreichen. Etwas über 25 ist bei älteren Fahrzeugen normal, da der Verschleiss des Riemens im Variomatikgetriebe die Übersetzung erhöht. Falls du kein begnadeter "Bastler" bist, achte darauf, das du auch das Checkheft mit allen Inspektionsbescheinigungen bekommst. Sollte das ein 4-Takter sein (ist nicht ungewöhnlich) kannst du mal hier nachlesen: www.4takt-roller.de .

  • P. Wartenberg 07.02.2009, 11:27:26

    oder bis 45 km/h. Anmeldung bei Zulassungsstelle nicht notwendig, wenn Versicherungsschein ausgeschrieben wird, bekommen die eine Kopie.Eigentümer-Nachweis wichtig, also Kaufbeleg gut aufheben.

  • B. bernie24 07.02.2009, 12:14:16

    ...wie schon gesagt, eine "allgemeine betriebserlaubnis" ist erforderlich, zur vorlage bei der versicherung. und kannst dir im kaufvertrag bestätigen lassen, das es nicht frisiert wurde.