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  • ausbildungszeiten in der gesetzlichen rentenversicherung

    durch ein gespräch mit einem seminarteilnehmer wurde ich darauf aufmerksam gemacht meinen versicherungsverlauf hinsichtlich anerkannter ausbildungszeiten zu prüfen.

    genau das machte ich gestern und musste feststellen, dass nur eine ausbildungszeit berücksichtigt wurde. ich faxte die kopie der unterlagen nach und bekomme einen neuen versicherungsverlauf und eine neue rentenberechnung.

Antworten

  • D. Dampfer 03.06.2009, 12:34:34

    ... mit der Ausbildungszeit verhält es sich wie folgt.....
    früher wurden die Beiträge während der Ausbildungszeit als normale Beiträge zur Rentenversicherung bewertet.
    Wenn man heute nachweisen kann, dass man eine Ausbildung abgeschlossen hat, werden die damaligen Beiträge nicht als normale Zahlungen bewertet, sondern über einen bestimmten Schlüssel höher bewertet.
    ..... Folge daraus:
    die Rente erhöht sich um ca. 20 Euro im Monat
    ....
    wenn im Rentenverlauf also nur der Begriff "Pflichtbeiträge" für die Ausbildungszeit steht - ohne weiteren Zusatz - dann kann man eine Änderung beantragen, gilt auch für bereits bestehende Rentenzahlungen

  • Ehemaliges Mitglied 03.06.2009, 07:38:58

    MIR IST EIN FEHLER UNTERLAUFEN
    die frage sollte lauten:

    habt ihr euren rentenversicherungsverlauf geprüft?

    ENTSCHULDIGUNG!!!!!!!!!!!!

  • K. die-löwin 03.06.2009, 07:18:22

    das war eine Erklärung hinsichtlich deines Versicherungverlaufs.
    Wo ist die Frage?

  • Ehemaliges Mitglied 03.06.2009, 06:59:22

    Die Träumerin sollte ich mich vielleicht falsch ausgedrückt haben? das ist natürlich klar aber sie muss im versicherungsverlauf als ausbildungszeit ausgeswiesen werden und nicht als pflichtbeiträge und das bekommst du nur hin, wenn die kopie der prüfung mit beginn und ende eingeschickt wird.

  • Ehemaliges Mitglied 03.06.2009, 07:37:07

    Karin stimmt leider. der schlussatz sollte die frage sein:
    habt ihr euren rentenversicherungsverlauf geprüft?