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  • brachliegendes grundstück

    an einem zaun,der ein seit jahren verwildertes grundstück-ohne tor!-umschliesst,verkünden schilder:ausfahrt tag u. nacht freihalten sowie:auto wird abgeschleppt. darf ich nun davor parken?oder gelten die schilder trotz der nichtnutzung?

Antworten

  • F. Magali 11.06.2009, 13:54:20

    Egal ob Schild oder nicht. Wenn eine erkennbare Zu/Einfahrt auf einem Grundstück ist, dann darf diese nicht zugeparkt werden.

    Erkennbar - zb. die Absenkung des Bürgersteiges etc. - Es muss auch nicht zwingend ein Tor vorhanden sein, das Grundstück muss ja irgendwie befahr/gehbar sein.

    Andreas, warum willst du unbedingt dort parken? Bzw. die Nichtnutzung muss dich doch nicht interessieren. Der Eigentümer/Besitzer kann doch mit seinem Eigentum machen was er will.

  • Fla Flari 11.06.2009, 14:07:23

    Aus der Eingangsfrage geht an sich hervor, dass KEINE Ein/Ausfahrt vorhanden ist.
    In dem Falle ist dort das Parken selbstverständlich statthaft.

  • E. Edgar 11.06.2009, 10:07:10

    @wetterhexe
    Das ist kein persönlicher Wunsch des Grundstücksbesitzers.
    Das Schild, dass er gegebenenfalls anbringt, ist nur ein freundlicher Hinweis, mehr nicht.

    Wer einen Führerschein hat, sollte in der Regel wissen, dass Ausfahrten dort sind, wo der Randstein der Fahrbahn abgesenkt ist.
    Wer dort sein Gefährt parkt, verstößt gegen die StVO, so wie es Markus Jimi Heute, 08:40:07 geschrieben hat.

  • D. Frosch 11.06.2009, 09:05:52

    Reden wir hier vom Privateigentum und der Respektierung einer Ausfahrt oder ist das der einzige Parkraum im Umkreis von 50 km ????

  • K. joana 11.06.2009, 09:00:20

    stimmt markus, die polizei wird nur tätig, wenn die ausfahrt blockiert ist. jahrelange persönliche erfahrung.

    andreas, in deinem fall würde ich mich mal beim zuständigen ordnungsamt erkundigen, wie dort diese spezielle lage beurteilt wird.