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  • Braucht der Osten noch den Solizuschlag

    Oder sollte der langsam abgeschafft werden
    und vielleicht mal für 2-3 Jahre in umgekehrter folge gezahlt werden.
    Warum?
    Schaut Euch mal hier die Kommunen an,im vergleich in Osten

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 23.03.2010, 10:57:05

    Nun muß ich doch was schreiben, Ehe ich platze...
    Danke Mili Mili, du sprichst mir aus dem Herzen.
    Aber lieber Herman, wir bezahlen einen höheren Preis, dafür das bei UNS so viel Geld in Erneuerungen reingesteckt wird. Ein Bsp...Ab-und Zuwasser derzeit fast 14,00 € und die Löhne??? Noch immer weit unter Euren und das nach 20 Jahren Einheit? Wie lange hat es denn gedauert, dass das Harz IV angeglichen wurde? Da hatten wir auch schon höhere Kosten. Wir können nichts dafür, dass unsere Seite des Landes so runter war...aber wir dürfen es jetzt ausbaden???

  • V. Netter58 23.03.2010, 10:32:55

    Selbst das Bistum Augsburg bestätigt die Zahlungen. Hier auch eine offizielle Quelle:

    http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/finanzen/kirchensteuer/saekulariastion.html

  • Ehemaliges Mitglied 23.03.2010, 11:11:47

    unterzucker du hast claudia nicht verstanden ... sie meint nach der wiederv. nicht davor

  • A. Jolanda 23.03.2010, 09:51:41

    Das entscheidet alleine der Bund, Hermann unterzucker1, da nicht zweckgebunden.

  • Ehemaliges Mitglied 23.03.2010, 10:04:06

    Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch den zusätzliche Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seinen Folgen sowie für eine Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder.

    Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben. Der Zuschlag betrug 7,5 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer, berechnet wurden aber 3,75 Prozent, da der Solidaritätszuschlag in jedem Jahr nur 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 5,5 Prozent. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

    Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer).

    Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen festzusetzen wäre. Eine Freibetragsregelung bewirkt, dass geringe Einkommen von der Zahlung des Solidaritätszuschlags verschont bleiben (sog. „Nullzone“). Oberhalb dieses Freibetrages setzt die Besteuerung nicht sofort in voller Höhe ein, sondern wird zunächst abgemildert (sog. „Milderungsbereich“).

    Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags betrug im Jahr 2009 11,927 Mrd. Euro[1].

    Kopiert aus Wikipedia