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  • Darf ich einen Briefder Staatsministerin veröffentlichen?

    Darf man einen Brief gesendet an meine Freundin,der Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung.Familie und Frauen, hier öffentlich machen?
    Ihn Wortgetreu hier schreiben?
    Weiß einer ob es rechtliche Folgen haben könnte?

Antworten

  • A. Topolgol 10.06.2008, 23:47:39

    Sie müssen ihre Diäten sichern und koste was es wolle,da müssen alle ran Alte,Kinder,Behinderte,Kranke, nur sie selbst nicht!Sie kürzen wo es nur geht;wichtig sie haben ihr fresschen,ihr Auskommen und Einkommen!
    Die die an meisten nehmen,sollten dann die ersten sein die Verzicht üben,mit den Erhöhungen ihrer Diäten,die sie mit ihren Lügen uns gegenüber nicht verdient haben!

  • Ehemaliges Mitglied 10.06.2008, 22:38:54

    Der Arbeitsminister ist deine Freundin? Oder ist das Ministerium der Absender?

  • Ehemaliges Mitglied 10.06.2008, 22:43:40

    Truc du erzählst hier was ich hau mich weg.Wenn ich jemanden was schreibe ohne ihn ausdrücklich darauf hinzuweisen das es dem Urheberecht unterliegt und oder einer Geheimhaltungsstufe darf der Empfänger der Nachricht hier Brief damit machen was er will

  • Ehemaliges Mitglied 10.06.2008, 22:56:10

    wenn deine Freundin es erlaubt, sicher

    man denkt immer ,Verletzung des Briefgeheimisses wäre die Veröffentlichung eines Briefes
    falsch! nur wenn ein anderer als der Empfänger ohne dessen Wissen Einsicht in den Brief nimmt, dann

  • A. Topolgol 10.06.2008, 22:48:16

    Es geht bei diesem Brief an meine Freundin um Einsparungen,der bayerischen Regierung.
    Wo sie sparen wollen und werden und haben!
    Da hier zur Zeit sehr viel diskutiert wird,was der Staat mit uns Bürgern so macht!