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Der Schornsteinfeger kommt,müssen
wir die Dachleiter stellen? Was,wenn sie alt,rutschig o.ä. ist.
Wie sollte man vorgehen?
Danke!
Themenfrage von: S. No1
Antworten
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kkf. da sieht man wieder wie man mit witz das leben
erklären kann.köstlich. -
Grundlagen zur Klärung deiner Frage:
1.)
"Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)"
2.)
BGV D 36 - Leitern und Tritte
3.)
örtliche Bauordnungen, in denen die Pflichten des Hausbesitzers bei der Errichtung eines Schornsteines festgehalten sind.
4.)
gibt es vielleicht noch eine "BGI" (berufsgenossenschaftliche Information) der Berufsgenossenschaft der Schornsteinfeger, die die Pos. 1.) und 2.) erläutern.
Nun zur praktischen Anwendung:
Der Hausbesitzer hat den Zugang zum Schornstein zu gewährleisten. Dies schließt alle Aufstiege über Leitern ein und beinhaltet ebenso mögliche notwendige Absturzsicherungen an der Arbeitsstelle auf dem Schornstein (z.B. Geländer).
Der Schornsteinfeger ist an die BetrSichV gebunden und muss vor seinem Kehrgang prüfen, ob bei der Verrichtung seiner Tätigkeit Gefahren bestehen. Sollte dies durch eine defekte Leiter, fehlende Absturzsicherung o.ä. der Fall sein, ist er verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Zustand des Zuganges vom Hausbesitzer zu verlangen.
Wie der ordnungsgemäße Zugang aussehen muss, wird in der BGV D 36 (Leitern) beschrieben.
Darüber hinausgehende Forderungen der Berufsgenossenschaft der Schornsteinfeger kenne ich leider nicht. -
Ehemaliges Mitglied 24.06.2009, 08:52:59
und NICHT vergessen, an einem seiner knöpfe drehen (hab mir sagen lassen, dass die dat gewohnt sind), soll glück bringen.... pass aber off, dass ER keine spuren an dir hinterlässt, könnt ärger mit deinem mann geben *grins*
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Die Leiter muß vom Hauseigentümer gestellt werden, damit er gut an die oder den Kamin kommen kann
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Ehemaliges Mitglied 24.06.2009, 08:37:43
....dann auf keinen Fall "vorgehen". Warten, was der schwarze Mann macht!!!