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  • Ein Bekannter von mir

    ist seit Febuar 2008 krank geschrieben
    möchte aber jetzt in Rente gehen da Er zu 70% Schwerbehindert ist erfüllt Er auch die voraussetzungen
    jetzt ist die Frage
    bekommt Er den Urlaub den Er ja wegen der Krankheit nicht nehmen konnte ausbezahlt bzw hatte Er in der Krankheit überhaupt Anspruch auf Urlaub?

Antworten

  • M. Jimi 23.06.2009, 10:59:23

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat Anfang des jahre entschieden, dass in solchen Fällebn der Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgedauert. Die Berechnung der finanziellen Vergütung für den bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub bemisst sich daran, was dem Arbeitnehmer zugestanden hätte, wenn er den Urlaub genommen hätte (= Lohnweiterzahlung während des Urlaubs).
    Das ganze Urteil findest du unter
    http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/eugh-09-01-20-c-350-06.htm

  • Ehemaliges Mitglied 23.06.2009, 11:08:18

    @ Carmen, und wenn er sie gar nicht nehmen kann, hat er Anspruch auf Auszahlung!

  • Ehemaliges Mitglied 23.06.2009, 10:15:13

    Urlaubsansprüche haben Mitarbeiter auch dann, wenn sie wegen Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen können, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber müsse dann den gesetzlich zustehenden Urlaub auszahlen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

    Mit seinem Urteil folgt das BAG dem Europäischen Gerichtshof: Der hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt, wenn ihn Mitarbeiter wegen Krankheit nicht bis Ende März des Folgejahres nehmen können. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die übrig gebliebenen Urlaubstage vergüten. Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einem neuen Urteil klar gemacht, dass auch in solchen Fällen nur der restliche gesetzliche Urlaubsanspruch zu vergüten ist.

  • Ehemaliges Mitglied 23.06.2009, 10:19:56

    Hermann, und hier die Quelle meines Kommentares:

    Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24. März 2009,
    Az. 9 AZR 983/07

  • Ehemaliges Mitglied 23.06.2009, 10:45:52

    Es gibt ein allgemein gültiges Bundesdeutsches Urlaubsgesetz. Jeder hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub, auch wenn er das ganze Jahr krank war.

    Es ist hier eine Sach-Frage, also...