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  • Einstellungsvoraussetzungen!?!

    *Kann, beziehungsweise darf ein Hund
    der eine Wurst gestohlen hat, noch
    "Polizeidiensthund" werden.

    von B.E.R.

Antworten

  • C. Chriss 27.02.2009, 09:51:42

    Natürlich nicht....steht doch dann in den Papieren

  • Ehemaliges Mitglied 27.02.2009, 10:18:56

    Johannes, das ist zwar kein echter Sachfragenbeitrag, aber sooo unterhaltsam. *Anne kreischt vor Lachen*

  • Ehemaliges Mitglied 27.02.2009, 10:03:56

    auf keinen fall!!
    wenn eine supermarktkassiererin
    wegen zwei euro "unterschlagung"
    nicht mehr arbeiten darf,
    dann kann ein hund der eine wurst gestohlen hat
    auch nicht mehr arbeiten.
    ich würde sogar soweit gehen
    und ihm das bellen verbieten.

  • Ehemaliges Mitglied 27.02.2009, 16:19:58

    Merci für die Antworten, aber ..... !

    *Hab nochmals gesucht, aber eine Antwort ......!?!
    z.B. fündig:
    Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen über Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres
    (Diensthunde-Ausbildungsverordnung – Diensthunde-AusbV)

    Voraussetzungen für die Ausbildung zu Diensthunden
    § 3. (1) Zu Diensthunden dürfen nur solche Hunde ausgebildet werden, die im Rahmen einer
    Eignungsfeststellung und einer tierärztlichen Eignungsuntersuchung für die Verwendung gem. § 1 als
    geeignet befunden wurden.
    (2) Das Ergebnis der Eignungsfeststellung und der tierärztliche Eignungsuntersuchung ist in einem
    Protokoll festzuhalten. Dieses ist an der Dienststelle, welcher der Hundeführer mit dem Hund zugeteilt
    ist, aufzubewahren solange sich der Hund im Eigentum des Bundesministeriums für Inneres oder des
    Bundesministeriums für Landesverteidigung befindet. Es ist der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.

    ***Keine Spur von Wurst.....
    ###
    Anne Nefli liebt wohl Unterstellungen!?!
    #Diese meine Frage habe ich auf meinem "Notebook"
    unter Diskussionsfrage!?!
    bestimmt bei Renate Nun_auch_ich + Nicole Sunflower anders!?!

    b.e.r.

  • H. unterzucker1 27.02.2009, 10:04:14

    Achtung
    die Polizei ist auch hier unterwegens
    Gestohlene Sachfrage
    oder nur ein Vershen?