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  • gibt es für brillenträger, die beruflich am pc arbeiten,eine bezuschussung vom a

    durch meine ganztätige arbeitstätigkeit am pc,habe ich mir eine leichtere,entspiegelte brille anfertigen lassen.vorher öfter kopfschmerzen u. rote augen. arbeite in einem amt. wird die neue brille auf grund meiner arbeitstätigkeit bezuschußt? wer kann helfen?

Antworten

  • I. magenta 15.06.2008, 14:15:52

    ich kann, das was peter sagt, nur bestätigen.
    ich bin in der freien wirtschaft und wenn die untersuchung des betriebsarztes dahingehend positiv ausfällt, wird die anschaffung einer nötigen brille für deinen bildschirmarbeitsplatz vom arbeitgeber bezuschusst. bei uns gibt es 60 € für die fassung und 60 € für die gläser dazu. die rechnung muss dann auf den arbeitgeber ausgestellt sein, damit er die vorsteuer entsprechend verbuchen kann.lg ilona

  • P. Pia 15.06.2008, 14:10:55

    Ja, viele Unternehnmen bezuzuschen das . Frag Betriebsrat oder HR (= Personalabteilung)
    Ich habe eine von Umternehmen bezahlte Bildschirmbrille

  • H. tueftel 15.06.2008, 17:47:34

    Da Du die Brille schon hast, glaube ich nicht, dass der Arbeitgeber sich nachträglich noch an den Kosten beteiligen wird. Soweit ich mich erinnere, habe ich seinerzeit meine Brille für die Computerarbeit zuerst beantragt, dann musste ich zum Betriebsaugenarzt, dem folgte ein langer Streit, wer die Kosten zu tragen hat (die Beihilfestelle oder die Dienststelle). Mit eine Bedingung ist auch, dass die Brille AUSSCHLIESSLICH für die PC Arbeit NOTWENDIG ist. Trägst Du die Brille auch privat am heimischen PC, gibt es keine Beteiligung des Arbeitgebers. Das sind meine Erfahrungen. Versuchen würde ich es trotzdem, dauert halt alles nur seine Zeit.

  • I. magenta 15.06.2008, 21:28:42

    halga, das letzte kann aber nicht ganz stimmen. muss mann zum feierabend demnach die brille absetzen und auf den schreibtisch legen, glaubst du doch selbst nicht. ich denke aber, dass nach der betriebsärztlichen untersuchung, die deinen bedarf bestätigt, du zu deinem optiker gehen kannst und lässt die rechnung umschreiben auf deinen arbeitgeber. sodann dürfte einer auszahlung des zuschusses nichts mehr im wege stehen.

  • P. kilk 15.06.2008, 14:07:36

    hallo hellmut,
    es gibt eine arbeitsplatzverordnung auch für bildschirmarbeitsplätze und nach der müsste der arbeitgeber die kosten für eine einfache lesebrille tragen, sie bleibt aber eigentum des arbeitgebers. ich kann dir morgen die internetadresse schicken, in der ich die verordnung gefunden habe.