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  • Haftung bei Gefälligkeiten

    Servus Leute,
    ich wäre einem Bekannten gerne behilflich, seine Flugausrüstung von Mannheim aus bis nach Bassano del Grappa in Italien (Wert ca 9000 € )in meinem PKW mitzunehmen. Doch, wer haftet, wenn unterwegs das Gepäck abhanden kommt?) Das kann etwa ein Verkehrsunfall sein oder was weis ich, heute ist nix mehr unmöglich

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 05.10.2009, 19:35:32

    Wastl

    Prinzipiell haftet sogar deine Hausratversicherung für Deine Sache im Auto, aber für Fremdeigentum garantiert nicht und in dieser Höhe schon garnicht.

    Sprech mit deiner Versicherung, ansonsten hat dein Kumpel ein Problem, wenn dir was passiert - aber DAS auch VORHER schriftlich fixieren !!!

    Anders geht es nicht.

  • m. susann 05.10.2009, 19:38:43

    manche haftpflichtversicherungen haften neuerdings auch bei gefälligkeiten für bekannte, ist bei deiner versicherung zu erfragen

  • g. guddi1851 05.10.2009, 19:01:12

    früher konnte man ein versicherung abschliessen, ich weiss nicht, ob das heute noch möglich ist

  • W. Lanza 05.10.2009, 18:36:47

    Du ....!

  • W. Wadlbeißer 05.10.2009, 19:52:30

    Viele herzlichen Dank Leuts,
    jetzt hab ich meine neutrale Begründung, dass ich es "ablehne", denn dieses Ergebnis dachte ich mir.
    Danke nochmal an ALLE!!!