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  • Hintenrum???

    Europa wächst zusammen und das ist auch gut so. Auch die Iren haben diesmal dem "Lissabon-Vertrag" zugestimmt. Leider enthält dieser Vertrag aber einen "Wermuthstropfen": Er will das Verbot der Todesstrafe "unter gewissen Umständen" abschaffen.
    Im Kleingedruckten dieses Vertrages wird für "Aufständische in der EU" die Todesstrafe wieder gestattet.
    "Die Todesstrafe ist erlaubt, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen" (Amtsblatt der EU, C303/1 zu Artikel 2, Recht auf Leben.)
    Unser Grundgesetz verbietet die Anwendung der Todesstrafe, hier soll sie anscheinend durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
    Oder irre ich hier?

Antworten

  • C. Elloise 08.10.2009, 11:00:22

    Sorry,
    ich meinte Heinz Charles.

  • G. kleine_hexe 08.10.2009, 10:39:01

    Charly, steht das so in unseren Gesetzen...????
    ich weis es nicht...

  • Ehemaliges Mitglied 08.10.2009, 11:49:44

    <---- Hat einen entsprechenden Artikel gestern in der Lokalpresse gelesen und wollte ihn heute hier zur Diskussion stellen.
    Nicht mehr und nicht weniger!
    Meine eigene Meinung dazu habe ich noch nicht dazu geäußert, das kommt aber noch.
    Es soll keinesfalls "Stimmungsmache gegen die EU" sein, auch wenn ich viele Dinge kritisiere.

  • H. Charles 08.10.2009, 11:42:19

    Chap, würde ich bei Dir nicht machen.

  • C. Elloise 08.10.2009, 10:32:43

    Diesbezüglich bin ich leider desinformiert, deshalb meine Frage:
    Wer fordert denn dies, bzw. in welchem europäischem Land gilt denn die Todesstrafe noch?