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Kennt sich jemand im Finanzrecht aus?
Ich erhielt Mitte April vom Finanzamt eine Nachforderung für meine Steuererkl. aus dem Jahr 1996. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich davon ausgehe, daß derartige Forderungen verjährt sind. Nun erhielt ich diese Woche eine Mahnung, die ich als gegenstandlos betrachte, da gegen meinen Widerspruch bisher kein Entscheid erging.
Nun werden mir Vollstreckungsmaßnahmen angedroht für den Fall, daß ich nicht zahle. Ist das rechtens?
Man gewinnt den Eindruck, der Fiskus will von den Kleinen das Geld zurück holen, das er den Banken in Milliardenhöhe hinterher geworfen hat.
Themenfrage von: m. denke
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