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  • Kennt sich jemand im Finanzrecht aus?

    Ich erhielt Mitte April vom Finanzamt eine Nachforderung für meine Steuererkl. aus dem Jahr 1996. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich davon ausgehe, daß derartige Forderungen verjährt sind. Nun erhielt ich diese Woche eine Mahnung, die ich als gegenstandlos betrachte, da gegen meinen Widerspruch bisher kein Entscheid erging.
    Nun werden mir Vollstreckungsmaßnahmen angedroht für den Fall, daß ich nicht zahle. Ist das rechtens?
    Man gewinnt den Eindruck, der Fiskus will von den Kleinen das Geld zurück holen, das er den Banken in Milliardenhöhe hinterher geworfen hat.

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 13.06.2009, 12:05:42

    Sehe es wie Du, Anne.
    Aber zur Sicherheit würde ich doch noch einen Steuerberater fragen, der Ersttermin ist ja kostenlos.
    Man könnte auch über die Arbeiterkammer, die ja Steuerrechtsexperten haben, sich da mal genau schlau machen.
    Es stimmt, die Kleinen werden gerupft und den Großen wirft man das Geld in den Rachen. Kleinvieh macht Mist, heißt es ja im Volksmund und vom Kleinvieh geibt es ja genug, also
    versucht der Fiskus hier das verschleuderte Geld wieder rein zu bekommen.

    LG
    Rose

  • Ehemaliges Mitglied 13.06.2009, 12:07:02

    Die Arbeiterkammer ist total kostenlos, da sitzen auch die Experten für den Konsumentenschutz.

  • Ehemaliges Mitglied 13.06.2009, 12:19:54

    mach es auf die lustige Art, wie dieses Beispiel zeigt ...

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Steuerbescheid vom 11. August muß falsch sein, denn ich hatte eine Einkommensteuererstattung beantragt (siehe Kreuz auf der ersten Seite der Steuererklärung), Ihr Steuerbescheid endet aber mit einer Nachzahlung. Damit bin ich nicht einverstanden. Bitte nehmen Sie diesen zurück.
    MfG

    ... ansonsten mal in deine Nachrichten schauen

  • P. Piddii 13.06.2009, 13:13:23

    Anne sei vorsichtig, Finanzamt ist schnell mit
    Kontenpfändungen, wennn Mahnungen nicht beachtet werden, ich glaube, Du mußt "Aussetzung der Vollziehung" beantragen,
    zumindes vorläufig bis zur Klärung, sonst
    haben die den "längeren Arm"

  • m. denke 13.06.2009, 13:51:50

    Vielen Dank Petra und Renate, werde ich machen.
    Schönes sonniges Wochenende Euch allen!