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  • Krankenversicherung für Rentner?

    Ein Verwandter hat ein Problem:
    Von Beginn seiner beitragspflichtigen Berufstätigkeit war er
    25 Jahre in der GKV. Als das Unternehmen 1990 geschlossen wurde bis 1993 (3 Jahre) in einer PKV. Danach von 1993 bis heute 15 Jahre wieder in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).
    Jetzt hat er seine Rente beantragt und die Krankenkasse sagt ihm, er müsse sich privat krankenversichern, da er nicht 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens in der GKV versichert gewesen sei.
    Wer kann mir Genaueres dazu sagen? An wen muss er sich wenden, um Hilfe zu erhalten (Hamburg)? Seit wann gilt diese gesetzliche Regelung? Vielen Dank im voraus!

Antworten

  • C. kitty50 26.02.2009, 10:59:29

    Die Vertreter der Privatkassen müssten verpflichtet werden diesen Tatbestand vor Abschluss eines Vertrages dem Kunden ausführlich zu erklären, damit sich dieser des Risikos auch bewußt ist.

  • Ehemaliges Mitglied 26.02.2009, 11:40:04

    konnte meinen Mann damals (wir waren damals gerade ein paar Wochen zusammen) nicht überzeugen in der Gesetzlichen zu bleiben...leider

  • M. Jimi 26.02.2009, 11:39:47

    Maan: Das Ganze ist übrigens bereits 2000 vom Bundesverfasungsgericht behandelt worden. Ergebnis - verfassungswidrig Aber: Der Gesetzgeber kann das so lösen, dass er die Beitragsregelungen für pflicht- und freiwillig versicherte Rentner angleicht. Das ist m:E. bis heute nicht vollständig geschehen, weil bei pflichtvewrsicherten Rentnern nur Rente und ggf. Erwerbseinkommen für den Beitrag zu Grunde gelegt werden, bei freiwillig versicherte Rentner dagegen z. B. auch Miet- und Zinseinkünfte. Hier der Wortlaut des BVG-Beschlusses von 2000:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg101-00.html

  • Ehemaliges Mitglied 26.02.2009, 11:07:41

    Hallo Maan,
    ich hatte gerade in dieser Angelegenheit vor kurzem für jemanden 'recherchiert'...und das Ergebnis noch gespeichert. Also stimmt die Berechnung nicht exakt für deinen Schwager...was die Beitragsjahre betrifft...aber alles andere ist (leider) Fakt!

  • Ehemaliges Mitglied 26.02.2009, 10:57:30

    Danke Euch schon mal. Ist mein Schwager, ich habe ihm auch gesagt, dass er im Zweifelsfall vorm Sozialgericht klagen sollte. Ich finde das total ungerecht, dass die 25 Jahre vorher nicht mitberechnet werden!