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  • Mietzahlungsverzug

    wenn man entgegen der Klausel in einem Mietvertrag(Wohnung),statt am 3ten des Monats erst am 30ten die Miete zahlt-was kann der Vermieter jetzt machen,bzw. was hat der Mieter zu erwarten?

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 09.10.2009, 06:56:23

    @Lara-O.K. Abmahnung und was weiter,nach drei Abmahnungen Kündigung?? oder was passiert dann?♣

  • Ehemaliges Mitglied 09.10.2009, 06:58:28

    Die Miete ist fällig, wenn es im Vertrag steht. Zahlst du zum angegebenen Zeitpunkt nicht, verstößt du gegen den Vertrag, was bedeutet, dass im Wiederholungsfall, also wenn das öfters vorkommt, tatsächlich eine fristlose Kündigung oder ordentliche Kündigung möglich ist.

  • Ehemaliges Mitglied 09.10.2009, 07:02:27

    Ich Danke!und tschüss!

  • Ehemaliges Mitglied 09.10.2009, 07:00:11

    Hääää????

  • Ehemaliges Mitglied 09.10.2009, 06:59:36

    Geben Sie hier Ihre Antwort ein.☜dankt euch!