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  • Pfändungsschutz für Selbstständige

    Wer hat Erfahrung mit Pfändungsgrenzen (f. Kindesunterhalt)für Selbstständige?
    Wie kann ich vermeiden, dass auch der Gründungszuschuss von der AfA durch die Exfrau gepfändet wird?

Antworten

  • S. Suusee 04.06.2008, 14:01:27

    Kindesunterhalt geht immer vor-Gott sei Dank!!!
    <-------------Selstständige,alleinerziehende Mutter...

  • Ehemaliges Mitglied 04.06.2008, 14:11:18

    kannst nicht oder willst nicht, wennst nicht willst bist ganz schön armseelig.

  • Ehemaliges Mitglied 04.06.2008, 16:39:53

    Hallo Jens, mach doch wirklich mal einen Rundumschlag hier!!!!! Viele, die von sich glauben, sie wüßten alles, wissen gar nichts! Hab Deine Sachfrage auch zuerst falsch verstanden, sorry.

    Ich bin zwar nicht geschieden, aber alle Erfahrungswerte deutscher Gerichte liegen mir aus hier bewußt nicht gesagten Quellen vor.

    Jedes Gericht urteilt unterschiedlich, und zwar bei jeder Person.

    Was die Damen hier sagen, ist absoluter Nonsens!!!!!



  • Ehemaliges Mitglied 04.06.2008, 15:07:25

    Wo der HaSe Recht hat, hat er Recht ;)

    Laß Deinen Titel überprüfen...

  • Ehemaliges Mitglied 04.06.2008, 15:33:50

    Ich vermute mal, da existier ein Titel, das Einkommen hat sich aber verändert...

    Dann sollte man auch reagieren.