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  • Recht auf Freie Meinungsäußerung vs. Beleidigung.

    Wann ist der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt.
    Habe ich das Recht das Werk einer juristischen Person, sei es nun eine Statue von Picasso, ein Artikel auf pn oder ein Gesetzeswerk der Bundesregierung als doof zu bezeichnen ?
    Meines Erachtens nach beziehen sich Beleidigungen lt. Rechtsprechung auf juristische Personen, nicht auf deren Werke.
    Letzteres fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Dieses Recht ist mit Absicht vom Grundgesetz her sehr weit gefaßt und führte im Verlaufe der bundesrepublikanischen Geschichte immer wieder zu Skandalen (Spiegelaffäre) und Gerichtsprozessen im Kampf um diese Freiheit.
    Meines Erachtens nach erlaubt die Gerichtssprechung sogar den Vorwurf der Verbreitung rechten Gedankengutes, wenn dies ausdrücklich als persönliche Meinung deklariert wird.

    Ich möchte ausdrücklich darauf verweisen, daß dies eine Sachfrage ist.

Antworten

  • p. piiter 12.10.2009, 11:55:30

    Lia, ja, ich habe eine unberechtigte Abmahnung erhalten.
    Ich habe einen Gerechtigkeitsfimmel. ;-)

  • C. dieter 12.10.2009, 11:44:20

    lia. ich dacht mir schon,dass ich mich missverständlich
    ausgedrückt habe.dehslab sciebe ich eine erklärung nach.

    nicole schreib,das WIE sei entscheidend.
    da bin ich anderer meinung.

    deshalb fürhte ich als beispiel an,dann wäre ja
    auch die art der mordwaffe entscheidend.

    aber mord bleibt mord.
    egl womit begangen.

    so,besser so?
    danke

  • P. Südwind 12.10.2009, 12:31:58

    Eine Beleidigung ist eine wörtliche Anrede, oder auch eine Geste, die geeignet ist, die Würde eines anderen Menschen herabzusetzen...
    -------------------------------------------------------
    So beurteilt das eine zuständige Staatsanwaltschaft , wenn es zu einem Strafantrag kommt.
    Die Strafbefehle, die daraufhin erlassen werden, sind manchmal in Summen, höher als man vielleicht denkt....

  • H. bandido 12.10.2009, 12:17:27

    sachfrage.. leute... bitte ernst bleiben!!!

  • p. piiter 12.10.2009, 12:15:47

    A. Punk Heute, 12:12:07
    Markus jimi 11.33 Uhr

    Vollkommen ok, es ging bei mir um die Bewertung eines Werkes. Das Wort doof ist sicher nicht die feine engl. Art, stellt aber keine Beleidigung des Schreibers da.