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Recht auf Freie Meinungsäußerung vs. Beleidigung.
Wann ist der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt.
Habe ich das Recht das Werk einer juristischen Person, sei es nun eine Statue von Picasso, ein Artikel auf pn oder ein Gesetzeswerk der Bundesregierung als doof zu bezeichnen ?
Meines Erachtens nach beziehen sich Beleidigungen lt. Rechtsprechung auf juristische Personen, nicht auf deren Werke.
Letzteres fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Recht ist mit Absicht vom Grundgesetz her sehr weit gefaßt und führte im Verlaufe der bundesrepublikanischen Geschichte immer wieder zu Skandalen (Spiegelaffäre) und Gerichtsprozessen im Kampf um diese Freiheit.
Meines Erachtens nach erlaubt die Gerichtssprechung sogar den Vorwurf der Verbreitung rechten Gedankengutes, wenn dies ausdrücklich als persönliche Meinung deklariert wird.
Ich möchte ausdrücklich darauf verweisen, daß dies eine Sachfrage ist.
Themenfrage von: p. piiter
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