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Seltame Gesetze und Veordnungen
Gewürze dürfen ab heute nur noch per Rezept den Besitzer wechseln.
Per Eilverordnung hat das Gesundheitsministerium ab heute den freien Verkauf von Gewürzen aller Art verboten. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass Pfeffer und Co. geraucht zur Abhängigkeit führen können. Bereits in den vergangenen Monaten gab es Hinweise über eine gestiegene Nachfrage von Gewürzen, wie Majoran oder Kreuzkümmel. Auffällig geworden waren Berufsköche und Hobbyköche, die immer wieder im Rausch vor sich hinkochten. Erst als sich ein Restaurantbesucher über bekiffte Köche beschwert hatte, wurde das Gesundheitsministerium aktiv. In einem Feldversuch rauchten Mitarbeiter des Berliner Ministeriums einige Pfeifen Kardamom mit Zimt vermischt und erließen daraufhin einige lustige Gesetze und Verordnungen. Nach Bekanntwerden der Wirkung, versuchten sich Kollegen in den anderen Ministerien an diesen Drogen - mit verheerenden Folgen! Erst nachdem alle Bestände in einem nahe gelegenen Gewürzladen verkauft waren, zog Ministerin Ullalla Schmidthicks die Notbremse. Nun gibt es Gewürze von B, wie Basilikum bis hin zu Z, wie Zimt, nur noch mit ärztlicher Genehmigung.
Unterhaltungsfrage von: f. ventriculi
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