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  • Sexuelle Belästigung von Jugendlichen

    Kein Tag vergeht ohne neue Nachrichten über schändliches Verhalten Erwachsener gegenüber schutzbefohlenen Kindern. Und meist sind dies Taten, die schon Jahre zurückliegen.
    Was mich daran befremdet ist die Tatsache, daß dies breit in die Öffentlichkeit gezogen wird (mit Namen, ort, Beruf etc.) bevor das Vergehen BEWIESEN ist. Erst heute hörte ich im Radio wieder, daß ein Lehrer angeschuldigt wird, einen Jugendlichen belästigt zu haben.
    Müsste es nicht auch für Verdächtige (spezielle bei solch delikaten Vergehen) einen Schutz geben, solange sie nicht überführt sind ?
    Was meint ihr dazu ?

Antworten

  • A. Gutemine 18.03.2010, 20:15:59

    danke für den drücker gabriele -
    habe ja auch nur meine gedanken eingebracht. allerdings denke ich über diese angelegenheiten schon sehr lange nach.
    in meiner kindheit und jugend wurde das äußern von zweifeln und anschuldigungen gegen : eltern, lehrer, priester usw. einfach nicht geduldet.
    ich hatte nur das glück, dass in meinem allernächsten umfeld scheinbar keine übergriffe auf kinder erfolgten.
    der kath. priester, der die pfarrjugendführerin heiratete, und mit ihr eine familie gründete wurde mit beifall und nicht mit tadel bedacht !! ;O))

  • G. Gabililith 18.03.2010, 18:47:21

    Rolf, dass Deine Seele erst Frieden gefunden hat, nachdem der Klassenlehrer ermordert wurde, erweckt in mir das Gefuehl, dass der direkte Weg *Aug in Aug, Zahn um Zahn* der wirkungsvollere ist, als eine noch so demokratische (?).

    Und: eine delikate Angelegenheit ist Kindesmissbrauch ja nun wirklich nicht!

    Eine schnellere Behandlung von Anzeigen (jedweder Art uebrigens) waere angebracht. Die Justiz ist unterbesetzt, fuer den eigenen Anspruch viel zu unterbesetzt. Und nicht nur deshalb teilweise unfaehig.

  • C. dieter 18.03.2010, 19:40:11

    gabriele.
    danke das tat mir gut.
    toffi,vertragen wir uns wieder?
    und mach mich nicht mehr nieder.

  • Ehemaliges Mitglied 18.03.2010, 19:16:09

    @ charly+günther: genau das ist es ! und eben deshalb sollte amtlicherseits (in dubio pro reo) mit personendaten zurückhaltend gehandelt werden bis ein beweis vorliegt !

  • Ehemaliges Mitglied 18.03.2010, 20:03:39

    ich frühe mich schon auf den Hirtenbrief vom Benedikt, ist für mich das Wort zum Freitag.