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  • sind männer und frauen wirklich gleichberechtigt?

    im artikel 3 unseres grundgesetzes wurde die gleichheit aller menschen vor dem gesetz beschlosssen.

    nur was bedeutet denn gleichheit?

    am 3. mai 1957 wurde das gesetz über die gleichberechtigung von mann und frau auf dem gebiet des bürgerlichen rechts beschlossen. das letztentscheid-ungsrecht des mannes fiel.

    bis 1957 durften männer auch über das in die ehe mitgbrachte vermögen und das einkommen der frauen bestimmen.

    1977 wurde das recht des ehemannes auf fristlose kündigung der beschäftigung seiner frau gegenstandslos gestrichen und damit durfte die frau gegen den willen ihres mannes eine tätigkeit aufnehmen. seit 1977 gibt es auch keine vorgeschriebene aufgabenverteilung mehr.

    1979 wurden die väterlichen erziehungsvorrechte gestrichen.

    nur wie sieht es denn heute aus? ist eine frau denn wirklich gleichberechtigt
    oder was meint ihr?

    denke da nur an die thematik: gleicher lohn für gleiche arbeit, prozentsatz der frauen die in leitender stellung sind egal ob unternehmen oder im staat der in der mitgliedschaft in politischen parteien.

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 01.06.2009, 10:23:24

    rose...gleichberechtigung bezieht sich nicht nur auf kuckuckskinder, sondern ich stelle dem gegegnüber wieviele geschiedene ua. väter sich überhaupt nicht mehr um ihre eindeutig leiblichen kinder kümmern u trotzdem keinerlei kindesunterhalt mehr leisten. und grundsätzlich verstehe ich diese frage hier.... ist gleicher lohn für gleiche arbeit...für frau u mann angemessen...was ich eindeutig uimmer nur mit ja beantworten kann u werde!

  • G. Frau1952 01.06.2009, 11:43:47

    Bernd, das neue Recht ist da eindeutig => § 1598a Bundesgesetzbuch

    "(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
    1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
    2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
    3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen

    verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.

    (2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen."

  • Ehemaliges Mitglied 01.06.2009, 11:33:45

    hier findet keine gleichberechtigte diskussion statt..denn leider ist es noch immer.....typisch männlich.... sofort nebenkriegsschauplätzte zu eröffnen....wenn es um gleichen lohn... für mann um frau... für gleiche arbeit geht... was letzendlich nur jedem kind zugute kommen würde...ende u schönen tag @

  • Ehemaliges Mitglied 01.06.2009, 10:00:53

    geht es hier in dieser frage primär um kuckuckskinder, oder um gleichen lohn für gleiche abeit ? und wieviele frauen ziehen in deutschland ihre kinder ohne unterhaltsansprüche gross, weil die männer- väter einfach nichts mehr arbeiten u keinen kindesunterhalt bezahlen u teilweise sogar untertauchen !

  • E. phaidros 01.06.2009, 11:56:18

    @ Gaby, untergeschobene Kinder, Link:
    http://genderama.blogspot.com/2008/08/neue-dns-tests-weisen-nach-einer-von.html

    Thema Unterhaltszahlungen:
    "Etwa 9 von 10 Männern leisten Unterhalt.
    Etwa 4 von 10 Frauen leisten Unterhalt. Ist "sich um seine Verantwortung drücken" eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehendsten Familienrechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums erhoben. Hier nachzulesen:

    http://www.bmj.de/enid/cc83d4f0458dccfedb5739d934ebcc44,55a304092d09/6g.html"

    Thema Vaterschaftsfeststellung: Lies noch mal meinen beitrag unten, und sage mir, wieviele Frauen dazu ihre zustimmung geben werden und sich selbst belasten?

    BTW: Von dir hab ich immer noch keine einzige referenz, nur behauptungen.

    @ Irene,lies erstmal, was ich weiter unten verlinkt habe. Hier nochmal:http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2964&MenuID=8&MagID=112&. Wenn du ähnlich fundierte untersuchungen kennst, die das gegenteil beweisen, lese ich mir die gerne durch.

    @ amica, die kuckuckskinder wurden von fremdgehenden FRAUEN gezeugt, geboren und ihrem lebenspartner untergeschoben. Vorsätzlicher betrug mit vorteilsnahme (unterhalt) und zum nachteil des scheinvaters.