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sind männer und frauen wirklich gleichberechtigt?
im artikel 3 unseres grundgesetzes wurde die gleichheit aller menschen vor dem gesetz beschlosssen.
nur was bedeutet denn gleichheit?
am 3. mai 1957 wurde das gesetz über die gleichberechtigung von mann und frau auf dem gebiet des bürgerlichen rechts beschlossen. das letztentscheid-ungsrecht des mannes fiel.
bis 1957 durften männer auch über das in die ehe mitgbrachte vermögen und das einkommen der frauen bestimmen.
1977 wurde das recht des ehemannes auf fristlose kündigung der beschäftigung seiner frau gegenstandslos gestrichen und damit durfte die frau gegen den willen ihres mannes eine tätigkeit aufnehmen. seit 1977 gibt es auch keine vorgeschriebene aufgabenverteilung mehr.
1979 wurden die väterlichen erziehungsvorrechte gestrichen.
nur wie sieht es denn heute aus? ist eine frau denn wirklich gleichberechtigt
oder was meint ihr?
denke da nur an die thematik: gleicher lohn für gleiche arbeit, prozentsatz der frauen die in leitender stellung sind egal ob unternehmen oder im staat der in der mitgliedschaft in politischen parteien.
Themenfrage von: Ehemaliges Mitglied
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