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  • Sonderbedarf bei der Kommunion

    Meine Nichte kommt zur Kommunion.
    Die Eltern sind geschieden.
    Der Vater zahlt Unterhalt für das Kind.
    Nun steht die Kommunion an.
    Weiß bitte jemand ob die Kosten unter Sonderbedarf fallen und ob der Kindesvater sich daran beteidigen muß? Gibt es vielleicht Gesetzestexte dazu?

Antworten

  • M. Haushexe 17.02.2009, 14:05:27

    Dankeschön für die vielfältigen Antworten.
    Da kann ich schon etwas mit anfangen:-)

  • H. W-d 17.02.2009, 14:11:37

    karl, du hast dich richtig verhalten.

  • Ehemaliges Mitglied 17.02.2009, 14:00:50

    muss man es denn gleich immer übertreiben? man kann doch auch im kleinen kreis feiern, ein gebrauchtes kleid kaufen und den vater höflich und nett fragen, ob er nicht seiner tochter ausserplanmässig etwas spendieren möchte.

  • M. Haushexe 17.02.2009, 14:11:53

    Ihr Lieben,
    ich werde in 10 Minuten die Frage schliessen.
    Wo ein Wille da ein Weg.

  • H. Lucie 17.02.2009, 14:19:55

    Ach, war das einfach bei uns. Er richtete die Feier aus( ganze Gaststätte) seine Jetzige beteiligte sich, war gleichzeitig ihre Geburtstagfeier und Muttertag für die anwesenden Mütter und Omas war auch gerade ... unsere Kleine hatte alle ihre Lieben besammen!