Anmeldung zur Platinnetz Community
E-Mail-AdressePasswort
angemeldet bleiben
Sie sind noch nicht bei Platinnetz?
Jetzt Mitglied werden
zurück zur Übersicht
  • Susi Schnackelberger-Huckelshausen und Wolfi Müller-Lüdenscheidt heiraten.

    Wie soll nun der Ehename lauten?
    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt, ob das bisherige gesetzliche Verbot von Drei- und Vierfachfachnamen nach der Heirat gegen das Grundgesetz verstößt.
    Was meint ihr dazu?

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 18.02.2009, 09:32:39

    Noch einfach: Am besten alle nur noch "Deutscher" und "Deutsche", und durchnummerieren. lach.

  • K. Kallino 18.02.2009, 09:21:02

    oh mein Gott....haben wir keine anderen Probleme als soch ein mist

  • R. Nun_auch_ich 18.02.2009, 09:26:54

    <---ist für "Schmidt"...;-)))

  • B. Baerbel04 18.02.2009, 09:53:58

    Ich wünschte, dass die Frau Zahnärztin nur gesetzlich versicherte Patienten behandeln müßte und jeder dieser Patienten einen Dreifach- bzw. vierfachnamen hat. Dann wäre beim Aufruf die zur Verfügung stehende Zeit der Behandlung für GKV- Versicherte bereits um, nichts mit Verdienst.
    Vielleicht regt DAS dann die Dame zur Überlegung an. Schwachsinn mit den Namen - meine Meinung.

    Allen einen schönen Tag.

  • M. Jimi 18.02.2009, 09:29:09

    Für manche scheint das mit dem Namen ja wirklich ein Problem zu sein - sonst gäbe es ja nicht immer wieder entsprechende Klagen. Zum Beispiel, wegen der Kinder, die in die Ehe gebracht werden