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  • Thema Urheberrechte - habs verpasst

    [Klugscheissmodus=AN]
    Falls der User noch mitlesen sollte - es hatte eine Information gefehlt, was die Urheberrechte 70 Jahre nach dem Tod des Autors betrifft. Ich denke es ist nicht unwichtig.

    Der Orginaltext ist nach siebzig Jahren frei - Allerdings kommt es darauf an ob es sich um eine Abschrift des Orginals handelt, oder um eine Übersetzung! Letztere ist nähmlich widerum geschützt und der Übersetzer gilt in diesem Falle, ok, nicht als Autor, aber als Urheber der entsprechenden Übersetzung.

    Ich weiss, ich bin kleinlich - aber wenn es jemanden interessieren sollte, dann ist's jetzt halt vorhanden...

    Quellangabe ist immer Ratsam.
    [Kugscheissmodus=AUS]

    Bin wieder weg... :)

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 27.02.2009, 15:11:04

    Ich finde keine Möglichkeit die Frage zu bearbeiten!?

    Soooorryyyy... :*(