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  • Versicherung-dauernde Einrede-Verjährung

    Es geht hier um einen Änderungs Vertrag von April 2001, wo Mitte Mai 2008 von einem Inkasso Büro eine Zahlungsaufforderung kam.
    Für diesen Änderungsvertrag wurde nie eine Zahlung getätigt, das letzte Mahnschreiben der Versicherung stammt von Juli2003.
    Kann man auf Grund der langen Zeit eine dauernde Einrede der Verjährung beantragen und wenn, wie kommt man am besten aus dieser Sache heraus? Der Schuldner ist seit Vertragsbeginn Arbeitslos, was auch im Vertrag festgehalten ist. Wenn er bezahlen würde, würde wahrschenlich die Versicherung neu aufleben, er hat nie gekündigt oder seine Versicherung Beitragsfrei gestellt. Wer hat damit Erfahrung und kann mir Tips geben.
    Mit besten Dank im voraus,
    euch einen schönen Tag,
    Gitti

Antworten

  • g. Gitti 13.06.2008, 08:37:28

    Hallo und danke Chriss und Gaby,
    die letzte Mahnung war im Juli 2003, es sind auch keine anderen Jahresbeträge hinzu gekommen, so das man davon ausgehen kann, das die Versicherungsgesellschaft den Vertrag von sich aus gekündigt hat. Würde der Vertrag automatisch weiter laufen, würde sich die Summe doch um den jeweiligen Jahresbetrag erhöhen. Da der Schuldner aber im Juli2003 das letzte von der Versicherungsgesellschaft gehört hat, müßte doch die Verjährung eintreten.
    Wenn dem so ist, wo kann man darüber etwas nachlesen und wie formuliert man eine Einrede zwecks Verjährung?

  • Ehemaliges Mitglied 13.06.2008, 09:22:21

    Peter, genauso sieht es aus.
    Hier einen fachlichen Rat zu bekommen ist unmöglich.
    Vertragsrecht, Schriftwechsel ect. Da kann sich hier keiner ein Bild drüber machen.
    Und so gelbe Punkte sich über sowas im Mittelpunkt zu stellen, finde ich echt schon ein Hammer.

  • g. Gitti 13.06.2008, 08:52:18

    Ein Titel bestand vor dem Änderungs Vertrag von April 2001, der nicht gepfändet werden konnte. Daraufhin hat der Schuldner, im Versicherungsbüro Zwei Summen bezahlt und gedacht, er wäre aus den Versicherungen raus. Erst nach Prüfung meinerseits, stellte ich fest, das ein Änderungsvertrag gefertigt wurde.
    Dinge die mich selber betreffen versuche ich telefonisch oder auch schriftlich zu klären. Hier geht es aber um die Sache eines ausländischen Bürgers, wo ich schon glaube, das er des öfteren über den Tisch gezogen werden soll.

  • Ehemaliges Mitglied 13.06.2008, 08:41:34

    Wie wärs wenn man da mal anruft und alles klärt geht einfach, nur Nummer wählen und reden... da stellen sich manche aber auch an:-)

  • g. Gitti 13.06.2008, 10:10:38

    Ich möchte mich bei euch allen herzlich für eure Beiträge bedanken
    und dieses Forum schliessen.