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  • Was versteht man unter "Vetternwirtschaft"?

    Würde gern einmal wissen, was man unter dem Begriff "Vetternwirtschaft" versteht?

Antworten

  • A. addi 24.02.2009, 12:38:36

    Hallo Gertrud, danke, habs gelesen. Wusste nicht, dass es diesen Tag überhaupt gibt. Aber ich bin ja auch ein Kind der schwäbisch alemannischen Fasnetsfraktion. Also Gruesse ins närrische Rheinland.

  • A. addi 24.02.2009, 10:58:00

    Was ist denn ein Veilchendienstag? Wo gibts den denn. Wenn man bei uns am Ort irgendeine Bemerkung über jemanden macht, hört man ganz sicher in der Runde. Ach der Cousin (Kuseng). Die sind alle miteinander verwandt oder zumindest verschwägert.

  • K. joana 24.02.2009, 07:00:56

    wikipedia sagt:

    Mit Nepotismus (von lat. Nom. nepos, Gen. nepotis für Enkel, Nachkomme, Neffe) auch Vetternwirtschaft genannt, ist die Besetzung von Posten und Arbeitsplätzen, oder die Einstellung von Arbeitnehmern durch Familienangehörige, mit Familienmitgliedern bzw. Verwandten, oder eine übermäßige Vorteilsbeschaffung für diese gemeint.

    Im Deutschen ist es als Vetternwirtschaft, auf Schweizerdeutsch Vetterliwirtschaft, bekannt. Sind keine Familienangehörigen, sondern sonstige Personen die Nutznießer des verschafften Vorteils, spricht man auch von Günstlingswirtschaft. Im bayrischen Sprachraum heißt es ungeachtet einer familiären Verbandelung Spezlwirtschaft (Spezi oder Spezl = bair. Freund), in Österreich Freunderlwirtschaft; im Rheinland spricht man vom Klüngel.

  • c. kirsche 24.02.2009, 08:58:13

    .....gehe lieber in eine *










    ich gehe lieber in eine Besenwirtschaft ! ☺☻☺






  • E. zauderer 24.02.2009, 07:11:13

    ....die Vetternwirtschaft, ist eine Kneipe,die nur von Vettern,für die eigene Verwandtschaft betrieben werden darf.

    Da diese aber für die Familien als Gemeinnützig einzustufen ist geltet ein VERMINDERTER Umsatzsteuersatz.
    Da dieses Recht aber auch nicht für Frauen (Cousinen) angewendet
    werden darf klagen verschiedene Frauenverbände vor dem Europäischen
    Gerichtshof in Brüssel,da das höchste Deutsche Narrengericht dieses Anliegen abgelehnt hat, und zur höchstrichterlichen Entscheidung beim EG empfohlen hat.