Ehemaliges Mitglied 22.06.2009, 06:07:09
Die Beitragsbemessunggrenzen sind zu verstehen als "Deckelung". Es werden nur bis zu diesen Beträgen Sozilaversicherungsbeiträge erhoben. Es werden aber auch nur bis zu diesen Grenzen, Leistungen erbracht.
In der Krankenversicherung gibt es zudem die sog. Jahresarbeistentgeldgrenze. Früher war die Beitragsbemessunggrenze gleichzeitig auch die Jahresarbeitsentgeldgrenze. Heute ist diese von 44.100 (3.675 x 12) angehoben worden auf 48.600,-.
D.h. es darf nur noch derjenige in die Private Krankenversicherunge wechseln, der 3 Jahre in Folge mehr als 48.600 Euro brutto verdient.
Somit greift der Staat aktiv in den Markt ein, um zu verhindern, das noch mehr leute in die Private Krankenversicherng wechseln. Oder anders: das nur noch alle Kranken dieser Nation in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben (müssen).
Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr finanzierbar. Beiträge werden systematisch erhäht UND Leistungen werden systemtisch vermindert.
So ist es nun mal, wen kein Geld mehr da ist....oder wenn ein System nicht mehr funktioniert, weil wir alle älter werden, weil es weniger Ki der gibt, weil die Ausbildungszeiten länger werden, mithin es imer weniger Beitragszahler gibt, die das ganz finazieren.
Als nach Kriegsende dieses System installiert wurde, ging die Rechnung noch auf.
Leute arbeitet länger, das dann habt weniger noch zu "leben" und seit früher tot - ein Vorteil für den Staat! Das macht Sinn!