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  • Wer kennt sich mit Hartz IV aus?

    Demnächst erben ich und meine Geschwister etwas Bargeld.Ich gehe arbeiten,aber meine Geschwister sind Hartz IV Empfänger.Die wollen das Geld von mir gerne als Scheck bekommen.Meine Frage:Wie läuft das?Mach ich mich strafbar wenn ich denen einen Scheck gebe und die das beim Amt nicht angeben?Oder kommt das Amt da eh hinter?Ich habe da keinen blassen Schimmer von,und würde mich freuen wenn mir da jemand bei helfen könnte.

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 02.02.2009, 11:51:13

    Uwe, wenn Michaela mit der Auszahlung des Geldes betraut ist, spielt es keine Rolle, wie sie es auszahlt. Sie bekommt ja kein Hartz 4. Ihre Geschwister, die diese Leistung des Staates erhalten, sind in jedem Fall verpflichtet, dieses Erbe in voller Höhe anzugeben. Die ARGE wird dann entscheiden, wieviel davon dann angerechnet wird. Denn das ist von Fall zu Fall verschieden. Geben sie das Erbe nicht an, und es kommt raus, daß sie geerbt haben, kann das unter Umständen eine Betrugklage nach sich ziehen. Michaela hat damit nichts zu tun.

  • M. Jimi 02.02.2009, 12:22:25

    Sorry: Das Ganze kommt mir immer noch recht "spanisch" vor; wer hat denn nun gererbt und warum sollst Du verteilen?

  • Ehemaliges Mitglied 02.02.2009, 12:25:38

    @ wilfried
    ich habe nichts anderes behauptet!
    Wer als hilfebedürftiger (und das meine ich im wahrsten Sinne des Wortes) eine monetäres Erbe ausschlägt setzt sich vorsätzlich der Hilfsbedürftigkeit aus.

    Erstaunt bin ich über die teilweise "kriminellen" Ratschläge die hier so einfach in den Raum gestellt werden.

  • h. 02.02.2009, 12:40:32

    ähnlich wilfried
    der erbschein wird beantragt
    es wird nach möglichen miterben gesucht
    die annehmem oder verzichten können
    die jenigen die das erbe annehmen
    kommen dann für alles auf was der erblasser
    hinterlassen hat schulden
    oder sie bekommen das vermögen
    wenn vorhanden ein testament wird eröffnet
    von einem anwalt oder treuhänder
    hoffe habe alles richtig wieder gegeben
    bitte überprüfen

  • Ehemaliges Mitglied 02.02.2009, 12:26:32

    Kann dir nur sagen das die Bekannte ihre 700€ die sie aus Ihrer Erbgemeinschaft bekam zurückzahlen mußte,weil das Geld auf ihr Konto kam.