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Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 28.02.2009, 11:21:49

    Die Linke, ich spare mir mal einen Komentar.
    Der Typ meint also, die DDR war ein Rechtsstaat, für Einige wohl,
    die Alles bekamen, egal wie und mit welchen Methoden.

  • r. Loewe53m 28.02.2009, 10:51:25

    es MUSS keiner von sozialhilfe leben, sie kann vom mündigen und selbstbestimmten bürger beantragt und dann als almosen gewährt werden.

  • Ehemaliges Mitglied 28.02.2009, 10:53:51

    Ich bin Chronisch Krank würde auch gern arbeiten DARF aber nicht und auch ich falle in eben diese Statistik.Und ich denke mir geht es da nicht allein so !
    Also bin ich mit solchen Äußerungen eher zurückhaltend !

  • Ehemaliges Mitglied 28.02.2009, 10:52:09

    na, für den Tisch sind mir meine Zähne zu schade. Aber ich ärgere mich auch über solchen Blödsinn!

  • Ehemaliges Mitglied 28.02.2009, 11:06:27

    Also, erstens heisst das nicht mehr Sozialhilfe, sondern Hartz IV. Zweitens denke ich mir, es ist schon schlimm genug, keinen Job zu haben und von den staatlichen Almosen leben zu müssen. Wenn man von Hartz IV existieren muss - leben kann man dazu nicht sagen - dann ist das wohl das Schlimmste, was passieren kann. Da wird propagiert, dass 351 € zum Leben vorhanden sind. Von diesen 351 € muss Strom, anteiliger Warmwasser-Anteil, Telefon gezahlt werden. Defekte Haushaltsgeräte wie z. B. Waschmaschine müssen davon finanziert werden wie Medikamentenzuzahlungen und Praxisgebühren, Brillen usw. Fahrten mit öffentlichen Verkehrmitteln und ... und ... und. Nicht umsonst stehen Schlangen vor den Tafeln und Suppenküchen. Viele müssen ihre Wohnungen, ihr soziales Umfeld verlassen, weil die Mieten nicht "angemessen" sind.
    Was nun die Frage betrifft, ob die Bemerkung "...der muss halt eben von Sozialhilfe leben" Volksverhetzung ist oder nicht: Das ist noch lange nicht die schlimmste Bemerkung. Es gab schon Überlegungen, Langzeitarbeitslosen elektronische Fußfesseln zu verpassen, um kontrollieren zu können, ob sie auch den ganzen Tag zu Hause sind und auf eventuelle Stellenangebote warten. Und der Pflicht zur eigenständigen Bewerbung nachkommt. In den sogenannten Eingliederungsvereinbarungen wird nämlich festgelegt, wie viel Bewerbungen man pro Monat abzugeben hat. Erfüllt man diese Pflicht nicht, wird der Regelsatz kurzerhand um 30% gekürzt. Pflichten haben Langzeitarbeitslose jede Menge, mit den Rechten sieht das schon etwas anders aus. Es hat immer Leute gegeben, und es wird immer welche geben, die sich gern auf Kosten des Staates bzw. des Steuerzahlers ausruhen möchten. Aber man sollte doch bitte auch hier die Spreu vom Weizen trennen und nicht verallgemeinern.
    Ups ... nun geht's mir besser ;-)