Anmeldung zur Platinnetz Community
E-Mail-AdressePasswort
angemeldet bleiben
Sie sind noch nicht bei Platinnetz?
Jetzt Mitglied werden
zurück zur Übersicht
  • Wer weiss etwas über die Gesetze zur Wasserversorgung in Deutschland?

    Ich lebe in einem Naturschutzgebiet. Es gibt hier weder fliessendes Wasser, noch Abwasser. soweit mir bekannt ist, gehört die Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge. Also möchte ich die Gemeinde veranlassen eine Leitung hierher zu legen. Dazu brauche ich allerdings die einschlägigigen Gesetzestexte.Wer weiss dazu etwas oder hat Erfahrungen damit? Zwar reicht mir das Wasser aus der Zisterne, aber ich halte es auf DFauer nicht für sehr gesudheitsfördernd. Wenn Ihr mir helfen könntet mit Infos, wäre ich schon sehr dankbar.
    eve

Antworten

  • Ehemaliges Mitglied 26.06.2008, 11:55:52

    Hallo,
    was vergessen.
    unter www.heinzebauoffice.de kannst Du Bauvorschriften erfahren.
    Grüße - Heinz

  • Ehemaliges Mitglied 26.06.2008, 11:54:15

    hallo Eve,
    gehe mal bei GOOGLE auf Wasserversorgung und dort wirst Du betimmt was finden.
    Für das Abwasser kannst Du Dir nach den einschlägigen Vorschriften eine Sickergrube bauen / bauen lassen. Du braucht auf jeden Fall eine Sondergenehmigung.
    Es gibt auch Erdtanks für Fäkalien, die sind bundesweit zugelassen.
    Mit dem Brauchwasser wirst Du nicht viel weiter kommen, denn für einen Verbraucher wird die Leitung nicht verlegt.
    Setze Dir doch nach der Zisterenpumpe noch einen Brauchwasserfilter, dann bist'e eigenlich gut dran und wird am billigsten.

  • Ehemaliges Mitglied 26.06.2008, 11:54:47

    Das kann auch nach hinten losgehen...

    Bekomme erstmal raus, ob es in Deiner Gemeinde eine "Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung" oder ähnliches gibt. Wenn ja, dann beschäftige Dich mal mit dem Teil...

    Haken ist, das die Kommune Dir das zwar legen kann, vielleicht auch muß, die Kosten aber über die Beiträge wieder reinholt. Ergo, Du zahlst den Spaß.

    Ist Brunnen bohren keine Lösung?

  • Ehemaliges Mitglied 26.06.2008, 12:00:00

    Eve, die einschlägigen Gesetze kannst Du googlen. Da in Naturschutzgebieten eine Wohnbebauung nicht zulässig ist, genießt Du wohl Bestandsschutz? Anspruch auf Anschluss an die Kanalisation hast Du damit aber nicht.
    Du hast allerdings Recht, Wasser ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Jedoch wohnst Du in der ebenfalls zulässigen "Ausnahme". Vielleicht darfst Du Dir auf eigene Kosten einen Brunnen bohren?

  • V. Kibitz2 26.06.2008, 12:35:55

    Hallo wir wohnen auch abseits vom wasserversorgungsnetz,am Rande eines Naturschutzgebiets.
    Es ist ein kleiner Weiler bestehend aus 5 Häusern.
    Hier besteht seit 109 Jahren eine eigene Wasserversorgung(Quelle die damals gefasst wurde)die wir selbst unterhalten müssen.
    Abwasser müssen wir in geschlossenen Gruben sammeln und zu Kläranlage fahren oder abholen lassen.
    Zur Zeit streiten sich die Landratsämter mit den Komunen wegen Wasser und Abwasser,da es aber an den Komunen liegt es zu regeln musst du dich an sie wenden
    Kibi