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  • Widerspruch bei Antrag auf berufl. Reha

    Wer kennt sich mit Widerspruchsverfahren bei Antrag auf eine berufliche Reha aus?
    Wer kann mir Möglichkeiten nennen, wie man gegen einen Ablehnungsbescheid wirksam/erfolgreich Widerspruch einlegen kann?

Antworten

  • L. Murkel 07.10.2009, 16:00:28

    Claudi,
    ich kannte bzw. hatte nur eine Reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft...daher meine Frage wg. beruflicher Reha.
    Danke für deine Antwort.

  • Ehemaliges Mitglied 07.10.2009, 16:20:49

    Ich danke Euch ganz herzlich für die ersten guten Tipps, die ich jetzt von Euch bekommen habe. So habe ich nicht mehr das Gefühl, damit ganz alleine dazustehen!
    LG - Friedrich

  • c. claudi 07.10.2009, 15:37:20

    Lisa
    Ich state am 19 ten Oktober eine berufliche Rahabilitation!
    Das heißt im groben:
    Man kann seinen alten Beruf wegen Krankheit nicht mehr ausüben und bekommt wenn man berufsunfähig ist eine berufliche Rehabilitation von der LVA!
    Dauert etwas wegen den Untersuchungen aber meistens wenn ein Arzt schon so ein Schreiben macht geht das auch in Ordnung!
    -Eagle:
    Wieso wurde sie denn abgelehnt?

  • L. Murkel 07.10.2009, 15:13:50

    Widerspruch kann man formlos einreichen...evtl. mit dem behandelnden Arzt zusammen.
    Die Ablehnung wurde doch sicher begründet, darauf würde ich eingehen.
    Leider kenne ich bei dir die Hintergründe nicht. Von einer beruflichen Reha habe ich auch noch nichts gehört.
    Ist die Reha nach einem Unfall erforderlich oder wg. Berufskrankheit?
    Spielt in dem Zusammenhang sicher eine Rolle.
    Hättest etwas mehr Hintergrundinformationen geben sollen.

  • M. Tina 07.10.2009, 17:59:29

    Der VDK oder auch Reichsbund (in einigen Städten unterschiedlich) hilft auch immer , sollte ein Bürger Probleme haben, seine Rechte durchzubringen. Sie füllen mit einem Unterlagen oder auch Widersruchsverfahren aus. Sie können dir dir Aussichten und auch Rechtslagen erklären. In vielen Angelegenheiten der Reha, ob nun medizinisch oder beruflich oder auch Rentenangelegenheiten hilft der VDK weiter. Die Adressen geen gibt einem das Bürgerbüro einer Stadt.