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Betrug im Internet - Abzocke

  • Ein Betrüger / Abzocker, der die Seite "webdater" ins Internet stellt

    Diesen Mißstand, der mir gerade widerfahren ist, sollte man überall veröffentlichen + juristisch
    dagegen vorgehen. Ich hatte mich ca. 15.7. bei www.webdater.de angemeldet. Es hieß, daß man 4 Wochen
    kostenlos Mitglied sein könne. Am 18.7.07 13:20 kündigte ich bereits vorsorglich. Am 19.7.07 12:36
    erhielt ich als Antwort: da ich bereits Serviceleistungen genutzt hätte, könne ich frühestens nach
    24 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten, die ich zu bezahlen habe, sind in der AGB = ALB
    nicht genannt. Es wird dort unter Ziffer 10 hingewiesen, daß die Kosten bei der Anmeldung
    ersichtlich seien! (dort war von 4 Wochen kostenloser Nutzung die Rede) Einige Mitglieder schreiben
    auch, daß es Abzocke sei + keine Kontakte zustande kämen.
    Außerdem funktioniert die Internet Seite nicht. Von 20 Frauen haben 19 keine Zeit + die, die ich angemailt hatte, haben nie geantwortet. Vor allem wohnen die selben Frauen sowohl bei Aachen, in Berlin + in Nürnberg. Wurde nach kurzer Zeit ausgesperrt + kann mich nicht mehr anmelden. Soll aber für 2 Jahre bezahlen!
    Auch ist der Eintrag ins Handelsregister = HRB + die Steuernummer = UStld nur beantragt + nicht erteilt!
    Telefonnummern sind teure 0900 Nr. für 1,99€: Telefon 0900-3353536-8 (EUR 1,99/Minute), keine Adresse, nur Postfach:
    POLYPHEM MEDIA LIMITED
    Zweigniederlassung Deutschland
    Postfach 80 14 03
    D-81614 München

    Innerhalb von 2 Tagen erfolge zusätzlich meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
    Meine 2. Kündigung per E-Mail innerhalb der 2 Wochen:

    Sehr geehrte Damen + Herren,
    Da ich nur die kostenlosen 4 Wochen nutzen möchte,
    kündige ich hiermit das kostenlose Probeabo termingerecht, so daß ich es 4 Wochen nutzen kann und
    nicht bezahlen brauche.

    Mit freundlichem Gruß Michael Bittkow

    Die Antwort auf meine Kündigung:

    Re: Kündigung innerhalb der 4 Wochen

    Sehr geehrter Herr Bittkow ,

    vielen Dank für Ihre Email/Ihr
    Schreiben. Leider gibt es keine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen bzw. zu widerrufen.
    Indem Sie Ihr Profil nachweislich genutzt haben, z. B. durch upload von Daten, insbesondere das
    Erstellen eines Profils oder die Übermittlung von Daten an andere Nutzer, wurde unsere Dienstleitung
    in Anspruch genommen. Dadurch ist das Widerrufsrecht erloschen (§ 312 d Abs. 3 BGB). Bezüglich des
    Kündigungsrechts verweisen wir auf Ziff. 10 unserer ALB. Wir akzeptieren gerne Ihre Email/Schreiben
    als Kündigung im Sinne dieser Ziffer. Dementsprechend wird sich der Vertrag nach Ablauf der
    vereinbarten Mindestlaufzeit nicht weiter verlängern. Wir wünschen Ihnen noch viel Spaß und Erfolg
    bei der Nutzung unseres Portals. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Jackl (Sachbearbeitung)
    Webdater.de Polyphem Media Ltd., Zweigniederlassung Deutschland, Postfach 80 14 03, D-81614 München
    Hotline-Telefon: 0900-33 53 53 68 * Hotline-Telefax: 0900-33 53 53 69* Info-Line:
    0180-5684306-486**
    Tipps gegen Abzocke:
    Argumente per Einschreiben mit Rückschein:
    1.
    es ist kein Vertrag zustande gekommen – selbst wenn Du Dich auf dieser Seite angemeldet hast. Die IP Adresse besagt nicht, wer am PC gesessen hat.
    2.
    Du kannst innerhalb 2 Wochen vom Vertrag – wenn überhaupt 1 Vertrag zustande kam – zurücktreten. Wenn nicht in 1 Brief in Schriftform darauf hingewiesen wird – was die Betrüger nicht machen – gilt diese 2 Wochenfrist unbegrenzt!
    3.
    Falls Du nicht Volljährig, also 18 Jahre alt bist, gilt ohnehin kein Vertrag – hinweisen, dass die Eltern keine Zustimmung zum Vertrag des nicht volljährigen Kindes geben.
    4
    am Besten per Einschreiben mit Rückschein.

    5.
    Wichtig!

    einem gerichtlichem Mahnbescheid unbedingt innerhalb 2 Wochen widersprechen!

    Nachdem ich 3 Mahnungen erhielt, schrieb mir ein Inkassobüro. Ich antwortete:

    "haben Sie es wirklich nötig, für einen Betrüger zu arbeiten - oder zählen Sie sich selbst zu dieser Gruppe?" "Leider wurden meine Argumente ignoriert!"(wobei diese scharfe Gangart sich nicht für jeden empfiehlt) Ich erhielt eine freundliche mail, in der nach meinen Argumenten gefragt wurde. Ich werde sie niemals dem Inkassobüro mitteilen. Der Betrüger hat meine Argumente per Einschreiben. Wenn er meint, ein Inkassobüro beauftragen zu müssen, ist es sein Bier und seine Kosten! Das Inkassobüro „Mediafinanz“ rief mich an und fragte, ob ich nicht zahlen kann oder will. Ich sagte, ich zahle Betrügern nicht. Ich gab in „Google“ „Betrug“ und „Mediafinanz“ ein und fand viele Einträge. Auch, dass Urkunden bezüglich Datum verändert wurden.
    Von einer Anwaltskanzlei erhielt ich ebenfalls ein Schreiben. Dann etwas, was es nicht gibt: einen vorläufigen Mahnbescheid! Dem richtigen Mahnbescheid muß zwingend innerhalb 2 Wochen widersprochen werden! (Das Ende ist noch offen!)

    Tipp von den Verbraucherzentralen:

    grundsätzlich ist es so: Wenn einem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb der gegebenen Frist von zwei Wochen widersprochen wird, muss die Gegenseite Klage erheben, um die Forderung weiter durchsetzen zu können. Vor Gericht müsste der Anbieter dann einen gültigen Vertragsschluss beweisen. Dabei kommt es dann auch darauf an, wie er seinen Internetauftritt gestaltet hat, wie er auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat, ob er den Verbraucher ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt hat und so weiter.

Beiträge

  • Ehemaliges Mitglied 24.04.2008, 04:38:19

    Günter "halilohy"
    heute 04:37:35 Günter halilohy schrieb:

    Hallo Michael,
    im Laufe meiner Internetnutzung bin ich einigen dubiosen Betrügern begegnet. Ihre Drohungen, die Schreiben diverser Inkassounternehmen (oft eigene Subunternehmen) und Einschüchterungen habe ich ausgesessen. Ich habe nicht ein einziges Mal einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen. Schlussfolgerung: Alle diese Schreiben inclusive Mails in einem Ordner mit der Aufschrift Internetbetrüger und die Schreiben in einer Zigarrenkiste ablegen. Erspart Nerven, Zeit und Geld. Diese Art Betrüger gehen nicht vor Gericht um sich diese Einnahmequelle trocken legen zu lassen. Eine kurze Internetrecherche genügt um festzustellen, ob es sich um Betrüger handelt.
    LG
    Günter

  • Ehemaliges Mitglied 23.04.2008, 18:20:48

    Hallo Michael, ich hoffe deine Schwierigkeiten sind zu deinen Gunsten gelöst. Ich hatte auch einen Rechtsanwaltbrief mit entsprechenden Gebühren und Drohungen, nachdem von meinem PC aus ein Bekannter auf eine Abzockseite der Gebrüder Schmidtlein gekommen war und sofort ein Jahresbeitrag fällig sein sollte. Ich habe gar nicht darauf reagiert, nur Recherche betrieben. Der Rechtsanwalt war nur über Anrufbeantworter erreichbar, wer weiß ob es den überhaupt gibt. Die Gebrüder Schmidtlein sind schon mehrmals von Verbraucherzentralen abgemahnt worden. Man muss wirklich nur einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, damit es zur Anklage kommt. Aber bis dahin trauen sich die Brüder nicht, weil sie da in jedem Fall verlieren. Lb G G