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Extrakt zum Thema : ".....aktive Sterbehilfe "
Ehemaliges Mitglied | 25.02.2009, 02:17:45
Beiträge
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Ehemaliges Mitglied 25.02.2009, 02:28:22
Na, Irma, da hab ich Dich ja auf ne Idee gebracht, was? Sind wohl doch nicht so unkonstruktiv, meine Gedanken, oder? ;-)
Und auch das T ist jetzt da. Kann ich mir meine (höfliche) mail ja schenken
Lass Dich nicht stören und ein guats Nächtle.
Gerd, der Grübler
P.S. Kannste wieder löschen :-) -
Ehemaliges Mitglied 25.02.2009, 03:23:28
Hans "Taufpate"
heute 02:48:02 Hans Taufpate antwortete:
Tötung auf Verlangen möglich
Mit dem umstrittenen Gesetz sollen bestimmte Formen der Sterbehilfe legalisiert werden. So soll ein Arzt in Luxemburg Sterbehilfe leisten dürfen, wenn der Patient unheilbar krank ist und den Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat. Möglich wäre sowohl eine Tötung auf Verlangen als auch Selbstmord mit ärztlicher Hilfe.
Nach bisherigen Plänen sollte das Gesetz im Dezember in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Danach hätte der Großherzog drei Monate Zeit, es zu unterzeichnen. Ohne seine Zustimmung kann es nicht in Kraft treten. Nun wird überlegt, ob die Beratung verschoben werden soll. Eine Entscheidung darüber werde am Donnerstag fallen, sagte eine Parlamentssprecherin.
Verfassungskrise befürchtet
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Welcher Arzt entscheidet, ob jemand "unheilbar krank" ist?
Verweigert der Großherzog seine Zustimmung, wäre das ein einmaliger Vorgang: Noch nie hat ein Staatsoberhaupt in Luxemburg eine Entscheidung des Parlaments blockiert. Regierungschef Jean-Claude Juncker warnte deswegen vor einer "Verfassungskrise". Auch der sozialdemokratische Fraktionschef Ben Fayot äußerte sich erstaunt über die Absicht des Großherzogs. "Das ist ein völlig neues institutionelles Moment", sagte er dem "Luxemburger Wort".
"Ich verstehe die Gewissensprobleme des Großherzogs", sagte Juncker. "Aber ich bin der Meinung, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch in Kraft treten muss." Junckers eigene Partei, die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV), hatte bei der ersten Lesung des Gesetzes im Februar mit einer Ausnahme gegen das Gesetz gestimmt.
Rot-grüne Sterbehilfe
Ins Parlament eingebracht hatten den Gesetzentwurf Sozialisten und Grüne. Bei der Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden, am Ende stimmten 30 Abgeordnete für und 26 gegen die Sterbehilfe. Drei Abgeordnete enthielten sich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz in unterschiedlichem Ausmaß erlaubt. (det)
Vieleicht auch bald hier. Ist meine Meinung und sonst nichts -
Ehemaliges Mitglied 25.02.2009, 04:12:30
Siegfried "sike"
24. Februar 2009 Siegfried sike antwortete:
Nun habe ich soviel gelesen über dieses unglückliche Thema und komme zu dem Schluss, dass Irma 50 offensichtlich nur provozieren wollte und somit haben die Kontrahenten leidenschaftlich Position bezogen. Die Patientenverfügung ist in der Tat heute nicht mehr so unnütz und wird in Zweifelsfällen auch berücksichtigt. Der Mensch soll in Würde sterben dürfen, ja das muss oberste Priorität haben, leider ist das nicht immer durchzuführen. Betroffene wissen was ich meine, wenn sie zu Hause pflegen und sich dafür opfern. Oder in den Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo die Würde wegen Personalmangels oft auf der Strecke bleibt. Gute Beobachter, die fachlich mit solchen sterbenden zu tun haben werden mir zustimmen können, der Patient bestimmt tatsächlich selbst wann er stirbt. Eine Spritze auf Verlangen und weg das ist animalisch. Es steht aus meiner Sicht niemandem zu dieses mit fremder Hilfe durchzuführen. Wer lebensmüde ist findet mit Sicherheit einen Weg. In der heutigen Medizin ist es möglich, dass sterbende Menschen nicht leiden müssen ( Ausnahmen gibt es selbstverständlich leider immer ). Ich habe sehr viel mit mit tot kranken Menschen zu tun und dachte auch mal, warum dürfen die keine Spritze bekommen und dann ist es vorbei, nein .... so einfach ist es nicht. Jeder, der sich hier unqualifiziert äußert, sollte einmal ehrenamtlich Sterbebegleitung mitmachen, da kann jeder Mensch eine Menge lernen. Spritze und weg, Problem und weg, besser Spritzer weg und endlich dem Menschen die Würde, die er verdient zukommen lassen, wenn er sterben will, stirbt er, ganz sicher
Ich wünsche jedem ein schönes friedvolles Leben
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Ehemaliges Mitglied 25.02.2009, 03:03:17
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Irma "irmchen50"
heute 01:24:43 Irma irmchen50 antwortete:
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Ruth "Mobil"
23. Januar 2009 Ruth Mobil antwortete:
Danke Biggi
Werde mich genau informieren
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Biggi "plitra0"
23. Januar 2009 Biggi plitra0 antwortete:
Guten Morgen Irmchen, ich schreib es dir ins PF u8nd dann entscheide :-).
Ruth, ich kenne die "Todesspritze" vaus der Schweiz nicht, ich weiß nur, das man sehr genau wissen muß was in der Spritze drin ist....sonst geht der Schuß nach hinten Los.
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Ruth "Mobil"
23. Januar 2009 Ruth Mobil antwortete:
Biggi
Auch ich habe deinen Artikel gelesen und sage nur
Wohl dem der solche Freunde hat.
In meinem Kopf spuckt für mich, die Todesspritze in der Schweiz herum.Mal sehen wie alles so kommt,Den Kindern möchte ich keine Last sein,
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Irma "irmchen50"
23. Januar 2009 Irma irmchen50 antwortete:
bigi, deinen artikel kann ich nur weiter empfehlen, allerdings bin ich nicht ganz schlüssig, ... war es aktive sterbehilfe?
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Biggi "plitra0"
23. Januar 2009 Biggi plitra0 antwortete:
Leider wird nicht immer entsprechend der Patientenverfügung gehandelt.
Das es auch anders geht, d.h. der Betroffene entscheidet wann er geht, habe ich vor 4 Monaten selber erlebt. Alles hier aufzuschreiben wäre zu lang. Doch wen es interessiert, der kann gerne meinen Artikel "Sie gab ihm ein Versprechen" lesen. Und ich kann nur hinzufügen.... ich würde es immer wieder versprechen
*lächel*.
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Irma "irmchen50"
22. Januar 2009 Irma irmchen50 antwortete:
anita, ich denke, dass auch hier eine patientenverfügung helfen könnte, denn sie ist ja für den fall, das man selbst nicht mehr entscheiden kann.
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Anita "Lachtaube"
22. Januar 2009 Anita Lachtaube antwortete:
Ich bin dafür. Allerdings befürworte ich ein System, wie es in der Schweiz üblich ist. Man schließt sich dem Sterbehilfeverein an. Der Pathologe untersucht den Menschen, um den es geht, sehr gründlich, führt auch noch ein ausgiebiges Gespräch mit ihm, um sich ein Bild machen zu können. Dann wird das Formular ausgefüllt. Und wenn der Mensch nicht mehr leben will, weil die Schmerzen zu groß sind, äußert er sich und bekommt entsprechende Hilfe (er wird im Übrigen nicht alleine gelassen!). Im Anschluss untersucht wiederum der Pathologe den Toten, kontrolliert, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das einzige Manko, was es in meinen Augen gibt ist: Was ist mit den Menschen, die sich selbst nicht mehr artikulieren können? Allerdings sehe ich hier auch keine Möglichkeit, wie man das, ohne der Gefahr, dass Unregeläßigkeiten vorkommen können,lösen sollte.
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Irma "irmchen50"
21. Januar 2009 Irma irmchen50 antwortete:
ja hanning, aber was verstehst du unter würde?
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Carmen "Seute"
21. Januar 2009 Carmen Seute antwortete:
Was Irma schreibt,habe ich bei jedem Einschläfern meiner Tiere während mehr als 30 Jahren empfunden.....und daher bin ich dafür,dem Menschen das selbe Recht angedeihen zu lassen,sein Wille geschehe...
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Hanning "W-d"
21. Januar 2009 Hanning W-d antwortete:
wichtig ist für mich, daß der mensch in würde ableben darf.
* Beitrag löschen
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Irma "irmchen50"
heute 01:19:48 Irma irmchen50 antwortete:
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Leonie Löwenherz
20. Januar 2009 Leonie Löwenherz antwortete:
Wenn jemand unheilbar krank ist und sein Leiden nicht länger ertragen möchte, sollte er das Recht haben, sein Leben und vor allem seine Leiden zu beenden. Mein Mann ist an Krebs gestorben und seine letzten Wochen waren ein einziges Leiden. Wenn er es gewollt hätte, hätte ich ihn unterstützt, seine Qualen zu beenden, er hat diese aber ertragen bis zum bitteren Ende. Wer ein solches Leiden einmal mit erlebt, steht höchstwahrscheinlich der aktiven Sterbehilfe positiv gegenüber, ich tue es jedenfalls. Es muss jedoch
sicher gestellt sein, dass der Kranke dies aus freiem Willen tut und zu nichts gedrängt wird.
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Ehemaliges Mitglied 25.02.2009, 04:11:53
Siegfried "sike"
24. Februar 2009 Siegfried sike antwortete:
Nun habe ich soviel gelesen über dieses unglückliche Thema und komme zu dem Schluss, dass Irma 50 offensichtlich nur provozieren wollte und somit haben die Kontrahenten leidenschaftlich Position bezogen. Die Patientenverfügung ist in der Tat heute nicht mehr so unnütz und wird in Zweifelsfällen auch berücksichtigt. Der Mensch soll in Würde sterben dürfen, ja das muss oberste Priorität haben, leider ist das nicht immer durchzuführen. Betroffene wissen was ich meine, wenn sie zu Hause pflegen und sich dafür opfern. Oder in den Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo die Würde wegen Personalmangels oft auf der Strecke bleibt. Gute Beobachter, die fachlich mit solchen sterbenden zu tun haben werden mir zustimmen können, der Patient bestimmt tatsächlich selbst wann er stirbt. Eine Spritze auf Verlangen und weg das ist animalisch. Es steht aus meiner Sicht niemandem zu dieses mit fremder Hilfe durchzuführen. Wer lebensmüde ist findet mit Sicherheit einen Weg. In der heutigen Medizin ist es möglich, dass sterbende Menschen nicht leiden müssen ( Ausnahmen gibt es selbstverständlich leider immer ). Ich habe sehr viel mit mit tot kranken Menschen zu tun und dachte auch mal, warum dürfen die keine Spritze bekommen und dann ist es vorbei, nein .... so einfach ist es nicht. Jeder, der sich hier unqualifiziert äußert, sollte einmal ehrenamtlich Sterbebegleitung mitmachen, da kann jeder Mensch eine Menge lernen. Spritze und weg, Problem und weg, besser Spritzer weg und endlich dem Menschen die Würde, die er verdient zukommen lassen, wenn er sterben will, stirbt er, ganz sicher
Ich wünsche jedem ein schönes friedvolles Leben