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Gerechtigkeit in heutiger Zeit

  • Kassiererin Urteil von gestern,Pfandbons zu 1,30€,unbewiesen,fristlose Kündigung

    Gestern abend bei Kerner wurde der Sachverhalt des am gleichen
    Tag ergangenen Urteil in zweiter Instanz kontrovers diskutiert.
    Alle kamen zu Wort.mir geht es hier nicht rein um juristerei
    sondern um "Volksempfinden" und eine rege Diskusion.
    Meine eigene Meinung werde ich erst zu einem späteren Zeitpunkt
    einstellen um keine Richtung vorzugeben.

Beiträge

  • Ehemaliges Mitglied 27.02.2009, 16:11:23

    Soweit ich das Urteil verfolgen konnte,wurde der Frau nicht wegen der Unterschlagung gekündigt,sondern "weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin gestört sei".
    Dieser Richterspruch ist wie Gummi,weil es keiner Fakten bedarf.
    Es ist die Behauptung des Arbeitgebers,die Frau hat hier m.E. überhaupt keine Chance,rein juristisch.Es sei denn,in ganz Deutschland gingen die Mitarbeiter der Kette auf die Straße,was wohl leider nicht eintreten wird,weil jeder an sich denkt und seinen Arbeitsplatz nicht verlieren möchte.

  • .. Laokoona 30.03.2009, 15:14:37

    Du kannst nicht einfach Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Die Dame vom Supermarkt sowie die zwei Flugbegleiterinnen haben eindeutig ihren Arbeitgeber betrogen.

    Und ein Betrug rechtfertigt nun einmal, wenn ihn der Betrogene - und in obigen Fällen war es so - nicht dulden will, eine Kündigung.

    Du kannst nicht einfach das Recht beugen und aus einem Betrug einen Kavaliersdelikt machen.

    Du kannst auch nicht den von dir ansprochenen Außendienstler mit obigen Damen vergleichen, da dies zwei grundverschiedene Rechtsfälle sind.

  • w. willl 26.02.2009, 11:19:34

    Gabi dein Wort ist etwas ganz anderes.:...Sicht-Reichweite...
    Also ich sehe das wie in Nohas Boot innendrinn geht
    das Leben nach bewährten Regeln weiter,
    Draußen (Meer Umfeld) muß MANN/FRAU nur aufpassen nicht zu kenntern

  • w. willl 30.03.2009, 16:57:57

    Oh jetzt wird`s intressant,da sehe ich aber tausende Fälle
    die sich wie ein Ei dem anderen gleichen....trotz grundverschiedener Hühner ;-))))
    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe heißt das
    eine Zweite verkäuferin die absolut das gleiche mit Bon´s
    macht die aber vom Arbeitgeber gut gelitten ist,wird nicht gekündigt
    Und das muß die Erste hinnehmen? Jetzt wird´s spannend.

  • w. willl 30.03.2009, 14:54:41

    Laokoona das die Rechtsprechung all diese Fälle abdeckt,
    ist bekannt,
    Gerade das beklage ich ,das diese Dinge die tausenmal geduldet
    werden ,Nach gut dünken vom Arbeitgeber zu einer Kündigung
    benutzt werden.Da befinde ich mich mit dem Bundestagspräsidenten
    in guter Gesellschaft.
    Ein Beispiel:Außendienstler werden von dem Arbeitgeber angehalten
    bei Übernachtungsquittungen den Zusatz draufstehen zu haben
    "ohne Frühstück"sonst werden 8 € abgezogen.
    Ist der Außendienstler mißliebig wird ihm Betrug unterstellt
    und mit Erfolg gekündigt. sowas willst du gutheißen?