so habe heute mit der verbraucherzentrale telefoniert, es gibt 1 jahr garantie die gibt der hersteller, bei mir dann asus, das 2 jahr wenn überhaupt ist die gewährleistung die gibt der verkäufer bzw. der laden wo ich mein asus gekauft habe ach wie hieß er den noch gleich ach ja mega comapany.
so wenn ich nachweisen kann das mein mainboard erneut kaputt ist könnte ich hier auf schadensersatz sogar klagen, problem nur ich muss es nachweisen, nächstes problem die klagen gehen vor das amtsgericht, hier ist man dann den launen des richters ausgesetzt, hat er grundsätzlich interesse an meinen laptop hätte ich glück und würde den schaden ersetzt bekommen, andernfalls eben halt nicht. ja und dann ist es noch wichtig was steht dazu in den allgemeinen geschäftbedienungen, was steht dazu in dem kaufvertrag. ja soviele abers, ich muss sage ich habe da gar keinen bock drauf, werde das teil als bastlercomputer verkaufen. eines weiß ich aber sicher das nächste gerät was ein paar euro teurer ist, werde ich den verkäufer löcher in seinen allerwertesten fragen, wenn alles zu meiner zufriedenheit beantwortet ist, möchte ich dies dann alles schriftlich haben.
ja ich glaube dann aber fast das ich meine wäsche zukünftig im fluss waschen darf ; )wer soll den ganzen quatsch verstehen.