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Kondom-Größen: Mal was zum schmunzeln:
Mal was zum schmunzeln: Paragrafen-Reiter.
Kondom-Größen: Die Europäische Union hat 1993 eine Anordnung über
medizinische Vorrichtungen herausgegeben, in der das Kondom als eine solche Vorrichtung eingestuft ist. Daraufhin wurde das Europäische Komitee für Normung damit beauftragt, eine Europäische Spezifierung für Kondome auszuarbeiten. 1996 dann wurden Größenordnungen bestimmt. Die Länge sollte dabei nicht weniger als 160 Millimeter betragen und die Weite nicht mehr als zwei Millimeter von der nominalen Weite abweichen. Hierbei handelt es sich nur um eine Norm und nicht um eine Richtlinie.
Und Tanzen ist Träumen mit den Füssen.
Eine schöne Woche noch..
W. Christoph | 14.07.2008, 07:42:51
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