Landleben - der Traum vom eigenen Haus auf dem Land
Eis und Schnee sorgen im Winter vor allem bei Fußgängern und Autofahrern für Ärger. Eingefrorene Scheiben, Winterdienst und verschneite Gehwege gehören zum Alltag. Aber wie sieht es mit den Pflichten zum Schnee schippen aus? Und welche Tricks helfen wirklich gegen eingefrorene Scheiben?
Während viele im Dezember kaum die ersten Schneeflocken erwarten können und hoffen, dass es weiße Weihnachten gibt, ist die Freunde über den Schnee nach einigen Wochen schon wieder vorbei. Ständiges Schnee schippen, eingefrorene Scheiben und rutschige Straßen sorgen für Ärger. Und bei jedem erneuten Schneefall beginnt das Drama wieder von vorn. Doch mit einigen Tipps kommt man besser durch den Winter.
Vom Gesetz her ist jeder Hausbesitzer zum Winterdienst verpflichtet. Er muss entweder selbst dafür sorgen, dass die Geh- und Zufahrtswege auf dem Gelände frei sind, oder er überträgt die Rechte an einen Hausmeister oder den Mieter. Das muss er schriftlich festhalten und außerdem überprüfen, ob diese die Aufgabe auch erfüllen. Was viele nicht wissen: Der Hausbesitzer muss die Materialien zum Winterdienst stellen, also etwa Streumittel oder Schneeschaufeln. Geräumt werden muss der Gehweg vor dem Haus, aber auch der Haupteingang und Wege, die zu den Mülltonnen oder der Garage führen. All diese Wege müssen zu den örtlichen Hauptverkehrszeiten geräumt sein. Es reicht also nicht, nach einem gemütlichen Frühstück erst um zehn Uhr den Schnee beiseite zu räumen. Zwar sind die Regeln ortsabhängig - wer am Dorfrand wohnt, muss nicht unbedingt so früh Schnee schippen wie jemand, dessen Anwesen an eine Firma mit Schichtarbeit grenzt - doch vor sieben Uhr und nach 21 Uhr muss man den Schnee im Normalfall nicht räumen.
Passiert es doch einmal, dass jemand vor Ihrem Grundstück auf dem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich das Bein bricht, bekommt er Schmerzensgeld und Schadensersatz. In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen ein, aber bei Kosten für Behandlung und Arbeitsausfall kann das ganz schön teuer werden. Kommen häufiger Unfälle vor, weil der Versicherte nicht geräumt hat, kann der Versicherungsschutz sogar wegfallen. Doch auch der Fußgänger muss aufpassen. Stellen die Anwälte Fahrlässigkeit beim Fußgänger fest, kann auch ihm die Schuld zugesprochen werden. Auf den Straßen liegt die Räumungspflicht dagegen bei den Behörden. Das beschränkt sich allerdings auf Gefahrenstellen wie Kurven oder Fußgängerüberwege. Denn hier ist die Unfallgefahr höher, da der Autofahrer bremsen muss. Wer hier einen Unfall hat, hat gute Chancen, dass die Behörden für den Schaden aufkommen müssen, wenn sie dort ihre Räumungspflicht vernachlässigt haben. Passiert der Unfall allerdings auf der geraden Strecke, muss man meistens selbst für den Schaden aufkommen.
Bevor man allerdings ins Auto steigen und losfahren kann, muss man im Winter oft erstmal gegen Schnee und Eis ankämpfen. Wer keine Garage hat an der man das Garagentor schließen kann, muss früher aufstehen und das Auto davon befreien. Dafür sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Denn wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit Bußgeld rechnen und wenn es zum Unfall kommt, mit noch mehr Ärger. Schnee und Eis müssen übrigens auch vom Dach entfernt werden, denn bei einem Bremsmanöver können sie auf die Frontscheibe rutschen. Wer dann einen Unfall baut, hat ebenfalls ein Problem. Die Scheiben sollten am besten komplett von Eis befreit werden. Man kann die Scheiben auch am Abend vorher abdecken, sollte dazu aber eine dafür geeignete Alufolie nehmen. Alte Kartons als Schutz können über Nacht feucht werden und dann an die Scheiben anfrieren. Das bekommt man dann noch schwerer ab als das Eis.
Eine Wärmflasche ist gut gegen kalte Füße, aber kann auch im Auto Gutes tun. Wenn man morgens ungefähr eine Viertelstunde vor dem Losfahren eine heiße Wärmflasche auf das Armaturenbrett legt, wird die Scheibe und das Eis darauf warm und man tut sich leichter, wenn man das Auto beim losfahren enteisen muss. Dafür muss man zwar früher aufstehen, aber wer die eiskalten Hände beim Kratzen hasst, wird diese Methode lieben. Heißes Wasser sollte man dagegen nicht auf gefrorene Scheiben gießen, denn dann schmelzen zwar Eis und Schnee schneller, aber auch die Scheibe kann sich verabschieden, weil sie platzt. Übrigens: Wer das Auto einige Minuten vor dem Losfahren warm laufen lässt, damit er beim Einsteigen nicht frieren muss, der riskiert Ärger mit der Polizei und ein Bußgeld. Denn das ist verboten. Allerdings nicht wegen schädigender Abgase, sondern wegen der unnötigen Lärmbelästigung.
Autorin: Julia Heilig, Platinnetz-Redaktion
Datum: 11. Februar 2010